Autor Thema: Hofübergabe  (Gelesen 160170 mal)

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Offline annama

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Re:Hofübergabe
« Antwort #45 am: 20.01.04, 17:12 »
Hallo Heidi ,

wir sind dabei den Hof abzugeben und waren bei einem Notar zum Vorgespräch.

Auf meinen Wunsch hin kommt schon nichts von Pflege im Alter in den Vertrag rein .
Entweder pflegen einen die Kinder im Alter ,aber den Druck immer im Nacken zu haben ."wir müssen die Alten einmal Pflegen "ist ihnen genommen.
Entweder pflegt man die Eltern bzw Schwiegereltern -oder nicht .Es gibt heute die Sozial-Station ,Pflegeversicherung und ganz viel praktische Hilfen z.B Pflegebett etc.
Unsere Altenteiler haben wir alle zu Hause in der vertrauten Umgebung gepflegt auch ohne Vertrag .
Gerade wenn eine Frau meint ihre Arbeit sei getan
wird sie Grossmutter

Liebe Grüsse annama

Otto

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Re:Hofübergabe
« Antwort #46 am: 11.02.04, 21:32 »
@Annama
Meinst du das der Vertrag so genemigt wird?Wenn du nun doch noch 10 Jahre mit Pampers im Bett liegen muß........Wer bezahlt das dann: Die Allgemeinheit? Deine Erben machen sich dann ein schönes Leben? Dein Anwalt kann was  au fschreiben ,genemigt muß das werden....Gruß Otto

Offline Jani

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Re:Hofübergabe
« Antwort #47 am: 11.02.04, 22:01 »
Hallo Otto !
a) hast Du recht; so einfach ist es nicht. Kann sein, dass eine Regelung mit hinein muss; mir fallen da schon Gründe ein, aber das führt zu weit........

Aber:

b)Sind Kinder und Eltern nach BGB gegenseitig in gewissem Rahmen unterhaltspflichtig

c)treffen alle Regelungen der Pflegeversicherung auch auf den Lw-Bereich zu

d)werden Mittel zur Pflege die über die Leistungen der PV hinausgehen ggf. erstmal vom eigenen Einkommen/Vermögen gezahlt, dann vom Sozialamt (=Allgemeinheit) vorgeschossen. Diese rückversichern sich dann jedoch bei allen Kindern (also auch weichenden Erben !), ob von denen keiner einer Unterhaltspflicht nachkommen kann.
Erst dann zahlt wirklich die "Allgemeinheit".
Liebe Grüße von Jani

Offline Mowi

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Re:Hofübergabe
« Antwort #48 am: 11.02.04, 22:13 »
Otto,

ich denk, das wird wohl genehmigt. Als wir vor Jahren den Übergabevertrag mit den Schwiegereltern gemacht haben, ist die Klausel der Pflege bewußt heraus genommen und so akzeptiert worden.

Schöne Grüße, Mowi
Wer sich heute freuen kann,
der soll nicht warten bis morgen!

Otto

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Re:Hofübergabe
« Antwort #49 am: 13.02.04, 20:40 »
@Mowi
Wer bezahlt die Pflege wenn deine SE mal Pflege brauchen. Ist das garnicht geregelt?
Gruß Otto

Offline annama

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Re:Hofübergabe
« Antwort #50 am: 14.02.04, 09:15 »
Hallo Otto

Wer bezahlt.........

Meine Schwiegereltern hatten einen Vertrag mit Pflege abgeschlossen ,dass der jüngste Sohn die Pflege der Eltern übernehmen musste.
Was war das Ende vom Lied : Er bekam eine Frau die nur am Meckern war und somit haben wir die S.E. bis in den Tod  hinein gepflegt .Ohne Bezahlung. Meine Familie hat es gern getan .Geld alleine ist nicht ALLES .übrigens hat man doch ein Gewissen ,das ich sehr ausgeglichen habe mit der Pflege unserer Eltern und Schwiegereltern
Meine S.E. hatten vor ihrem Tode schon alles Notariell geregelt ,dafür sind wir Dankbar .

Schenkt Euch Blumen während des Lebens
Auf den Gräbern sind sie vergebens.

Deshalb kommt in unsern Vertrag bei der Hofübergabe nichts von Pflege hinein .
Der Mensch denkt und GOTT lenkt !
Gerade wenn eine Frau meint ihre Arbeit sei getan
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Liebe Grüsse annama

Offline Mirjam

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Re:Hofübergabe
« Antwort #51 am: 30.05.04, 11:06 »
Hallo

gestern habe ich mit einem sehr fitten landw. Steuerberater gesprochen, der auch schon in der Familienberatung tätig war.

Er hat einen für mich ganz neuen Gedanken auf den Tisch gebracht:

Seit den letzten 5 Jahren läßt er überhaupt keine Übergabeverträge mit Pflegeklauseln mehr unterschreiben - nur noch den Passus, das der Hofnachfolger für die Organisation der Pflege zuständig ist.

Warum?

a) kann niemand zur Pflege gezwungen werden. Wenn keine Frau das ist, keine Zeit und auch kein Wille nützt weder ein Fetzen Papier noch ein Gerichtsurteil dazu (so wie anama schrieb  ;))

b) wenn Pflegestufen eingetragen werden und ein Pflegefall so schwer ist, das er im Pflegeheim endet (und da können schon mal in Schwerstpflegefälle mit 300 Euro im Monat/ Jani?) vor wo sich dann die Sozialkassen die anteiligen Kosten von den Pflegeverpflichteten (je nach unterschriebener Pflegestufe und finanziellen Möglichkeiten)  zurückholen

c) wenn jemand eben keine finanzielle Unterstützung aus Verträgen usw. hat - wird er zum Sozialfall - UND damit kann er von den Ärzten/Heimen wie PRIVATPATIENT behandelt werden! Und ist gar nicht so "unbeliebt"!?

Also - Stolz beiseite - tut man seinen S/E etwas Gutes, wenn man sie nicht pflegen kann - aber dies hinenischreibt?

Jani? Sach mal was dazu  :D

Wichtig für mich ist auch - nicht aus Geldgier - das das Pflegegeld auch (anteilig je nach Wohnort der zu pflegenden Person) der Pflegenden (Frau) zugute kommt für eigene Altersvorsorge oder Erholung/Urlaub/Kino oder dergleichen.

Ich habe eine sehr junge Freundin, die sich um ihre Oma kümmert, weil es eben mit der Mutter nicht gutgeht - dass sie dafür das Geld bekommt für ihre Ausbildung finde ich sehr o.k.

Mirjam


« Letzte Änderung: 30.05.04, 11:09 von Mirjam »
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Stadtkind

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Re: Hofübergabe
« Antwort #52 am: 27.10.04, 14:40 »
Hallo,

ich habe nun in Forum mitgelesen und möchte noch einiges fragen:

- Wo bekomme ich Musterverträge?  >:(
- Wer kann mich beraten - aus der LW und nicht aus der LW?
- Was muss ich als Frau beachten, wenn der Hof an meinen Mann übegeben wird?  ::)
- Was ist nach der Hofübergabe und einer Scheidung? - Habe ich dann gar nix mehr, weil ich ja auf'm Hof nix verdient habe? Und das Geld, dass ich für Maschinen etc. reingesteckt habe, ist doch dann weg...
- Kann Frau dann ein Taschengeld auf'm Hof verdienen?
- Was muss minimal in einem solchen Vertrag stehen?
- Meines Erachtens muss die Pflege der SE drinstehen und die ganzen Nutzrechte (Wege, Wohnung, Gang, Küche, Bad, Stall, Scheune,..)
- Wie ist die Kopplung dieses Vertrages mit den Pachtverträgen für das Land (der Eltern)?
- Muss nicht zuerst gepachtet werden - wegen der Rente - und dann kann übergeben werden?
- Kann ich nicht für den obligatorischen Euro den Hof übernehmen?
- Wenn der Hof übernommen wird, wie wird dann das Wohnen geregelt? Und bei Pacht? Der Übernehmer hat ja bisher auch schon auf'm Hof gelebt, also, bleibt alles wie bisher, aber ohne Vertrag, oder wie?

 ???

Sorry, Fragen über Fragen, ich würde mich sehr über links und Buchtipps freuen, damit ich mich da richtig schlau machen kann - irgendwie traue ich den "Erzählungen" meiner SE nicht so ganz,...

Viele liebe Grüße

Stadtkind

PS: Ist nun eine Hofübernahme besser als Pachten? Ich denke jetzt an die Rente der SE und an die monatliche Belastung des Übernehmers???

Niemandsland

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Re: Hofübergabe
« Antwort #53 am: 27.10.04, 16:02 »
Hallo Stadtkind,
so viele Frgen, die kann ich sicher nicht alle allein beantworten,a ber ich fang einfach mal an.

Also einen Mustervertrag gibts beim Bauernverband oder auch evtl. bei der Kammer.
Such dir auf jeden Fall einen Steuerberater, der auch mit Landwirtschaft was am Hut hat, der kann dir auch sagen wo du aufpassen musst, z.B. bei Verkauf von Flächen und Rückforderungen von weichenden Erben und all so Zeugs.
Bei der Scheidung ist es davon abhängig ob ihr einen Ehevertrag habt und was da drin steht. Wenn du immer im Betrieb mitgearbeitet hast dann wird das natürlich angerechnet, es gibt doch da so ne Kapitalsteigerungsrechnung oder was wieß ich wie die heißt. Und auch wenn du Geld in den Betrieb eingebracht hast, wird das angerechnet, sofern du beweisen kannst das zu z.B. den Pflug wirklich von deinem Geld bezahlt wurde.

Was muss minimal in so einem Vertrag stehen ? Mein Notar sagte uns bei einem Vorgespräch, das ich unbedingt empfehlen würde, man kann alles reinschreiben was nciht unbedingt sittenwidrig ist, aber was nützt der dickste Vertrag, wenn es zwischenmenschlich nicht klappt. Und da müssen eben alle Familienmitgleider, auch die weichenden Erben, mitziehen.
Meine Schwester bestand z.B. unbedingt darauf das im Vertrag festgelegt wird, das alle Geschwister und ihre Kinder ungehinderten Zugang zur Altenteilerwohnung haben, da sie von einer Freundin schlechtes berichtet bekam. Soll sie es haben, ich hab da kein Problem damit, aber ich denk wenn alle Familienmitlgieder verstritten sind, dann kann das da noch so groß und breit im Vertrag stehen, es wird dann nciht funktionieren. Bei uns funktioniert es bis jetzt auf jeden Fall ganz gut. Aber wir hatten mit meinen Geschwistern auch so kein Problem bei der Hofübergabe.
Wichtig find ich auch die Nutzrechte, vor allem das die Räume beschrieben werden, sonst könnte man sich nachher darüber streiten, welche Räume den zur Altenteilerwohnung wirklich gehören.
Und es ist vielleicht ratsam noch zu schreiben das die Betreibsgebäude betreten werden dürfen, wenn keine Gefahr für den Altenteiler davon ausgeht.
Der SV einer Bekannten hat z.B. Alzheimer, da ist es ratsam ihn vom STall fernzuhalten, was aber nicht immer einfach ist.
Wenn die SE noch Land behalten, dann steht das ja im Vertrag, und ein Pachtvertrag kann doch jederzeit extra gemacht werden, ausser man will verhindern, das der SV im Streit auf einmal das Land an jemanden anders verpachtet. Aber ich weiß nciht ob das so einfach geht.

Von der Regelunfg das erst gepachtet wird und dann übernommen wird, hab ich noch nie was gehört, aber viuelleicht wei´ß ja jemand anders was darüber.

Liebe Grüße
Niemadsland


Offline Gunilla

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Re: Hofübergabe
« Antwort #54 am: 27.10.04, 21:02 »
Hallo Stadtkind!

Wir haben den Hof auch erst gepachtet und zwei jahre später wurde er dann überschrieben.
Das hat aber auf die Rente der Altenteiler meines Wissens keine Auswirkungen ob gepachtet oder übergeben. Was nach der Übergabe an Baraltenteil usw. im Vertrag geregelt wird ist ja von Fall zu Fall ganz verschieden.
Unser Altenteiler wollte damals noch nicht abgeben, nach zwei Jahren hatten wir ihn dann so weit.
Ich finde es ist Buchführungstechnisch einfacher wenn´s eigen ist.
Liebe Grüße Kerstin

Offline marikat

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Re: Hofübergabe
« Antwort #55 am: 28.10.04, 20:56 »
Hallo Stadtkind,
meiner Meinung nach ist es sehr wichtig, daß ihr euch vorher genau darüber informiert wie es auf dem Hof läuft, ich meine finanziell, denn es hat schon Situationen gegeben da war alles klar bis auf die Belastungen die der Hofnachfolger abzahlen sollte.
Es ist auch schon oft vorgekommen, daß mündliche Absprachen getroffen wurden (z.B. wir setzen die Barabfindung zwar so hoch an, aber du bekommst es doch wieder) die im nachhinein nicht eingehalten wurden.
Man soll nichts übereilen mit der Betriebsübernahme aber es muß einen überschaubaren Zeitraum geben, 3-5 Jahre nachdem der Junior in den Betrieb eingestiegen ist um die Modalitäten auszuhandeln.
Gruß

Stadtkind

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Hofübernahme
« Antwort #56 am: 04.11.04, 12:32 »
Welche Möglichkeiten zur Hofübernahme/ Pacht gibt es?

Welche habt ihr gewählt?

Würdet Ihr es wieder so machen?

Gruß,

Stadtkind

Stadtkind

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Re: Hofübergabe
« Antwort #57 am: 04.11.04, 12:37 »
Danke erstmals für Eure Antworten!  :)

Was bitte ist ein Altenteiler?

Wie soll ich herausbekommen, ob und wie hoch der Hof Belastungen hat, die evt. vergessen wurden?

Ich werde wohl mal der Kammer schreiben, um herauszufinden, was es an Musterverträgen gibt...

Habt ihr Pflegeklauseln in Eurern Verträgen drin?

Habt ihr tatsächlich festgelegt, dass die SE nur diese und jene Räume benützen/ betreten dürfen?

Gruß,

Stadtkind

Offline annama

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Re: Hofübergabe
« Antwort #58 am: 04.11.04, 13:47 »
Hallo ,

Unsern Hof wurde am 1.07. 2004 an den Sohn notariel übertragen!
Wir haben uns ein ganzes Jahr damit befasst ,und  beim Bauernverband ,Steuerberater und Notar informatieve Gespräche geführt die zu einem guten Abschluß führtén.
Es ist alles nicht so einfach auch von Seiten der " Altenteiler"
Wir bekommen monatlich eine Leibrente ,Naturalien und ein lebenslanges Wohnrecht auf dem Hof.Die junge Familie wohnt im Eigenheim des Hoferben ganz in der Nähe ,somit hat jeder sein eigenes Reich .Kochen tue ich die Woche über und da ist meine S.Tochter sehr dankbar dafür.Sonntags genießen wir die Ruhe des Alltags!

Die Buchführung weist die Belastungen des Hofes aus!
Auf Pflegeklauseln habe wir bewusst verzichtet,dieses hatte ich schon mal in einem Beitrag erläutert,meiner Meinung nach kann man den jungen Leuten auch nicht alles abverlangen.Es ist doch ein gewisser Druck vorhanden der sie belastet und das möchten wir nicht haben.

Das Leben ist so kurz !!! Wir möchten mit unsern Kindern gemeinsam in Ruhe und Frieden alt werden.

Wer nochmehr wissen möchte kann mir eine KM senden.

 
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Liebe Grüsse annama

Offline Mirjam

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Re: Hofübernahme
« Antwort #59 am: 04.11.04, 16:31 »
Hallo Stadtkind,

damit ihr auch später hinter dem Übergabevertrag stehen könnt - positiv für beide Seiten - würde ich mich schlau machen wo es nur geht.

Z.B. mit dem Buch: Hofübergabe von Rolf Wehner; Ernst Johansson
erschienen bei DLG, 2000


in Bayern gibt es an den Bildungsstätten Herrsching und Grainau auch Hofübergabeseminare! Was sind schon 2 Tage in Hinblick darauf, das die Verträge dann jahr-zehntelang Gültigkeit haben sollen  ;)

z.B. hier sogar noch in diesem Monat:

Alles hat seine Zeit....."
Hofübergabe-Seminar
Kursnummer 0003518 
Termin 26.11.2004  15:30 Uhr - 28.11.2004  12:00 Uhr 
Veranstaltungsort HERRSCHING 
Beschreibung Bei diesem Seminar geht es in erster Linie um Fakten für Ihr zukünftiges Leben. Sie sind als Hoferbe, Hofübergeber oder weichender Erbe angesprochen

Wir klären rechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Fragen, die ansonsten viel Ärger und viel Geld kosten können. Genauso wichtig wie die Finanzangelegenheiten ist auch die Zukunft Ihres Betriebes und Ihrer Familie.

Klären Sie, was zu klären ist. Ihnen und Ihrer Familie zu Liebe.
 
Zusatz-Information 
Kategorie Landwirtschaft
Maximale
Teilnehmerzahl 25
Gebühr Preis für Mitglieder des BBV
   170,00 €   
 
 

In jedem Fall ist es wichtig sich von verschiedenen Seiten (als den Beratern der SE/E) mal Ansichten/Perspektiven/Infos geben zu lassen, aber dennoch jemanden zu haben, der die verschiedenen Ansprüche, Erwartungen und auch Ängste! in dem Ü-Vertrag zu Papier bringt, das keiner hinterher grübeln muss  ;).

Dir alles Gute

Mirjam
« Letzte Änderung: 04.11.04, 16:37 von Mirjam »
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!