Hallo Zusammen,
Soweit ich weiß soll das mit der kirchlichen Hochzeit ohne Standesamt nur mit Genehmigung des Bischofs in Ausnahmefällen gemacht werden. Bei Menschen zB. verwitwet, die auf die Rente von ihrem verst. Partner nicht verzichten wollen. Oder aus irgend welchen anderen Gründen.
Bei Kath. ist es nämlich nicht erlaubt unverheiratet zusammen zuleben. Wird aber Heute oft ignoriert.
Um den Menschen aber denen ihr Glaube wichtig ist zu helfen wird das Gesetz geändert.
Dem Staat ist es nämlich egal mit wem oder was jemand zusammenlebt. Wie das bei ev. ist weiß ich nicht.
Es gibt auch Priester die das schon jetzt gemacht haben, um den Leuten aus ihrem Gewissenskonflikt zu helfen. Bestraft wurde darum wohl keiner. Ich kannte da einen. Der war Ordensmann und hatte Armut gelobt was hätte man ihm nehmen können? Und der hat vielen, gerade Älteren Leuten geholfen die waren sehr dankbar.
@Beate , Scheidung in der Kath. Kirche gibt es doch nicht. Die Ehe kann höchstens anuliert werden.
@ Melkerin für die kath. Kirche zählt nur die christliche Ehe. Wer also mit wem stadesamtlich verheiratet ist ist egal.
LG Luise