Autor Thema: Halbwaisenrente ?  (Gelesen 975 mal)

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Offline SteinbockTopic starter

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Halbwaisenrente ?
« am: 01.02.23, 09:58 »
Gibt es sowas (noch)?

Ein Bekannter (Landwirt) ist schwer erkrankt, wo zu befürchten steht, dass er daran versterben könnte.

Die jüngste Tochter ist erst 15 Jahre alt. Würde diese im Falle des Falles eine Rente bekommen?

Gibt es die Witwenrente noch?

Der Hof gehört noch dem oben beschriebenen Landwirt. Wobei sie sich im "Übergabeprozess" befinden
(an den Sohn).
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Offline martina

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Re: Halbwaisenrente ?
« Antwort #1 am: 01.02.23, 10:05 »
Beide Formen der Hinterbliebenenrente gibt es noch.

Offline goldbach

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Re: Halbwaisenrente ?
« Antwort #2 am: 02.02.23, 17:16 »
Witwen- und auch Witwerrente gibt es  natürlich !! noch!  Heißt Hinterbliebenenrente.
Ein Thema für sich!
Unter der Rot-Grünen Regierung wurde im Jahr 2000 die Hinterbliebenenrente eingekürzt:
Wenn der/die Hinterbliebene unter 45 J. ist und keine minderjährigen Kinder hat, werden nur für 2 Jahre Hinterbliebenenrente bezahlt!
Begründung ist, dass man noch jung genug ist, um sich neu zu orientieren (Kurzfassung) 
....sehr sozial, die Sozis.... 
Ich hatte Glück im Unglück - ich war knapp 46 J. als mein Mann verstarb und ich erhalte Hinterbliebenenrente bis zu meinem Tod; außer ich heirate nochmal.
Dann erlischt das Recht auf Hinterbliebenenrente. 
(Minderjährige) Kinder erhalten Waisenrente bis zum Ausbildungsende ähnlich wie es Kindergeld gibt (bis einschl. 25. LJ )
Soviel ich weiß, orientiert sich die Halbwaisenrente am Kindergeld.
Anträge für die Hinterbliebenenrente und für die Waisenrente müssen beim Rentenversicherungsträger gestellt werden.