Autor Thema: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)  (Gelesen 31539 mal)

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #60 am: 01.05.17, 19:18 »
Was ist mit dem 29.Februar letzten Jahres? Wird da noch ne Tageslieferung weggerechnet?  Fuer uns kein Problem, wir sind sicher drunter.

Der Bezugszeitraum (01. Februar bis 30. April 2016) ist mit dem Beibehaltungszeitraum (01. Februar bis 30. April 2017) nicht vergleichbar, da 2016 ein Schaltjahr war.
Die angelieferte Menge im Beibehaltungszeitraum (01. Februar bis 30. April 2017) darf in der Summe nicht über der Anlieferungsmenge des Bezugszeitraumes (01. Februar bis 30. April 2016) liegen. Wie es sich mit den einzelnen Monaten verhält ist nicht von Relevanz und somit ist es unerheblich, dass 2016 ein Schaltjahr war und somit über einen zusätzlichen Tag verfügt. Im Gegenteil, dieser zusätzliche Tag in 2016 hilft Ihnen, im Beibehaltungszeitraum gleich beziehungsweise weniger an einen Erstankäufer zu liefern als im Bezugszeitraum.

Quelle: BLE Pressemitteilungen/Häufig gestellte Fragen

Offline LuxiaTopic starter

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #61 am: 05.05.17, 20:48 »
Leider dauert es noch sehr lange bis es endlich das Geld gibt.  :-[
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Offline Freya

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #62 am: 05.05.17, 23:14 »
Leider dauert es noch sehr lange bis es endlich das Geld gibt.  :-[


August / September ... aber nur, wenn Du nicht vergißt bis spätestens 14. Juni der Behörde unaufgefordert den Nachweis zu erbringen, dass nicht mehr Milch geliefert wurde als im Vorjahreszeitraum. ;D
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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #63 am: 06.05.17, 10:37 »
Den Nachweis erbringen ist kein Problem, aber das Warten auf das Geld schon. Es sollte eine Massnahme zur Unterstützung der Milchviehbetriebe sein, aber dass die jetzt noch 4-5 Monate brauchen um das Geld auszuzahlen ist schon sehr lang. Das Geld fehlt schon länger in den Betrieben und diese finanzielke Unterstützung vor der Ernte wäre sehr nötig.
Liebe Grüsse

Offline annelie

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #64 am: 06.05.17, 10:55 »
Aber man kannte doch den Vorschuß beantragen, der ist schon länger ausgezahlt.
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Offline gina67

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #65 am: 06.05.17, 11:48 »
Also da finde ich das warten auf die Betriebsprämie schlimmer.
Der Stichtag ist der 14.6.2017. Dann muss alles geprüft werden. Diejenigen die das nicht eingehalten haben, aber schon ein Vorschuss bekommen haben, müssen ja auch noch zurückzahlen. Wenn ich das richtig weiß, wird das Geld doch mit ausgezahlt.
Schneller geht glaube ich nicht, auch wenn das Geld dringend fehlt.

LG Gina

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #66 am: 06.05.17, 21:09 »
Ich sehe es einfach so, auf die Auszahlung dieser Beihilfe musst jetzt zwar warten aber da für ist die Agrardieselbeihilfe längst auf dem Konto, was so ja auch noch nie da war.

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #67 am: 07.05.17, 09:03 »
Gestern hat die DMK schon die Bescheinigung geschickt und mit 0.7 cent gerechnet. Da wohl auch manche mehr gemolken haben, steigt die Prämie wohl auch noch.

Die Anzahlung war sehr zügig auf dem Konto, aber auch so schnell wieder ausgegeben.

Agrardieselantrag habe ich noch nicht gestellt, aber da dauert es auch seeehr lang, bis das Geld kommt. Desweiteren gibt es Probleme bei der Kontrolle der Agrar-Umwelt-Massnahmen in MV, so dass wir da auch erst zum September Geld bekommen. Bei einer neuen Massnahme, hat das Ministerium noch nicht mal das PC-Programm zur Kontrolle fertig geschrieben.  :(
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Offline annelie

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #68 am: 10.05.17, 10:39 »
Heuer gings beim Agrardiesel sehr schnell, nicht ganz 4 Wochen. Ansonsten hat es immer mehrere Monate gedauert. Heuer muß man die Frist 30.06. bei einem der Zusatzformulare beachten, also nicht zu lange Zeit lassen mit dem Agrardieselantrag. Freya hat ja in der Agrardieselbox einen tollen link gesetzt, wo man das nachlesen kann.


Heute hat der Milchfahrer die Abrechnung für April mitgebracht, hab den Antrag gleich fertig gemacht und jetzt bring ich ihn zur Post, wenigsten mal ein Antrag der wenig Arbeit macht. Gut das auf der Hp fett drauf hingewiesen wird, dass man nicht unterschreiben braucht.
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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #69 am: 19.05.17, 07:29 »
hier kann man das Formular downloaden, dass den Liefernachweisen beigefügt werden muss (nicht unterschreiben !) ;)

>>>>   http://www.ble.de/DE/Themen/Marktorganisation/Milchsonderbeihilfe/milchsonderbeihilfe_node.html

Ich habe gestern erst die Aprilabrechnung bekommen, also kann ich das jetzt gesamt wegschicken. Wir sind 230 Ltr. drunter geblieben ;D Das war eine Punktlandung.
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Offline Rohana

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #70 am: 19.05.17, 20:10 »
Wir sind gut über 1000kg drunter geblieben weil wir einen unerwarteten Ausfall hatten...  :'(

Offline Internetschdrieler

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #71 am: 19.05.17, 20:49 »
Gut das auf der Hp fett drauf hingewiesen wird, dass man nicht unterschreiben braucht.
Ich habe noch jeden Antrag unterschrieben, den ich eingereicht habe, so auch diesen. Jetzt habt ihr mich aber nervös gemacht...........Anruf bei der Hotline: "Die Unterschrift führt zu keinem Nachteil"

Offline annelie

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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #72 am: 20.05.17, 06:13 »
Mir gings eher darum, dass ich keine Datum und Unterschriftenleiste auf dem Ausdruck hatte und das hat mich etwas nervös gemacht... ob ich nicht was falsch ausgefüllt habe und das Formular deshalb unvollständig ausgedruckt wurde..... und ich wollte schon meine Unterschrift einfach drunter setzen, aber dann hab ich auf der Hp nachgelesen.  ;)
Nachteile hätte ich keine erwartet, wegen einer Unterschrift.
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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #73 am: 20.05.17, 23:19 »
Datum steht aber drauf, rechts unten. Aber ich versteh Dich. Ich habe den Brief heute zur Post gebracht und genau wie Agrardiesel per Einschreiben Einwurf geschickt.

Ich hatte nämlich schon mal großen Ärger mit dem Zollamt Passau (Agrardiesel) wegen angeblichem versäumten Abgabetermin. Konnte ich aber nachweisen, dass ich rechtzeitig abgeschickt hatte.
Seitdem schicke ich Anträge per Einschreiben.
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Re: Milchsonderbeihilfeverordnung (MilchSonBeihV)
« Antwort #74 am: 20.05.17, 23:21 »
Wir sind gut über 1000kg drunter geblieben weil wir einen unerwarteten Ausfall hatten...  :'(

Vielleicht ist dann aber das Geld ein "gutes" Trostpflaster für den Ausfall. ;D
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