Organisation ist alles > Finanzen und Recht
Ehevertrag
marikat:
Hallo,
danke für eure Rückmeldungen.
Was mich noch interessiert, wie habt ihr das mit den Geldleistungen geregelt.
Ich denke drüber nach, komme aber zu keinem schlüssigen Resultat.
Meine Frage geht besonders in die Richtung, was passiert bei einer Scheidung, wie wird der Zugewinn festgeschrieben und geteilt.
Wenn Frau voll im Betrieb mitarbeitet, und der Gewinn größtenteils wieder im Betrieb investiert wird, muss ja eine Entschädigung gezahlt werden.
Wie sieht es aber aus, wenn der Betrieb trotz aller Anstrengung in eine finanzielle Krise kommt. Tragen dann beide das Risiko oder nur der Eigentümer. Habt ihr da Regelungen getroffen oder lasst ihr da alles offen?
Gruß Marikat
Beppa:
--- Zitat von: marikat am 13.08.08, 10:42 ---Wie sieht es aber aus, wenn der Betrieb trotz aller Anstrengung in eine finanzielle Krise kommt. Tragen dann beide das Risiko oder nur der Eigentümer. Habt ihr da Regelungen getroffen oder lasst ihr da alles offen?
--- Ende Zitat ---
Das Risiko kann eigentlich nur der Eigentümer tragen, da nur er etwas Materielles im Hintergrund hat. Stell dir vor der Betrieb geht pleite und die Beziehung gleich mit. Der Eigentümer könnte ja den Betrieb verkaufen um die Schulden zu bezahlen, aber was soll der andere machen der keinen Anteil hat ?
Der wäre damit finanziell ruiniert während der Eigentümer des Betriebes evtl. sogar noch mit einem kleinen Gewinn (Verkaufserlös abzüglich seiner Schulden) aus der Geschichte heraus geht.
marikat:
Sorry,
ich hab mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt.
Meine Frage iist, wie sieht es mit Ausgleichszahlungen -Abfindungen usw. aus, wenn der Betrieb während der Ehe in eine finanzielle Schieflage gerät. Muss der Betriebsinhaber trotzdem eine gewisse Summe als Abfindung zahlen, oder gibt es da Staffelungen.
Gruß
Marikat
Beppa:
Das Problem mit dem Zugewinnausgleich ist eigentlich das, dass jeder Gewinn oder Verlust der während der Ehe erwirtschaftet wird ausgeglichen wird. Sprich, wenn dein Mann dir Geld in welcher Form auch immer gibt und du legst es auf die Bank bekommt nach meinem Kenntnisstand jeder die Hälfte davon.
Gerät der Betrieb während der Ehe in Schieflage ist es sowieso schwierig dort irgendwelche Abfindungen o.ä. legal herauszuholen, da die Gläubiger zuerst bedient werden müssen.
Ich denke mal das sicherste wäre Privat und Betrieb zu trennen, so das dein Mann (oder der Eigentümer) nur mit dem Betriebsvermögen haftet und nicht mit dem Privaten. Allerdings habe ich hier im Forum schon öfters mal gelesen, dass das gar nicht so einfach bzw. nicht von Vorteil ist, wenn der Betrieb nicht die entsprechende Größe hat.
reserl:
Zu diesem Thema habe ich heute einen interessanten Seminarhinweis bekommen:
Vo(r)m Standesamt zum Notar – Eherecht und Landwirtschaft
· Welche rechtlichen Veränderungen mit der Eheschließung auf einem zukommen,
· welche rechtlichen Konsequenzen mit der Eheschließung (und einer möglichen späteren Aufhebung) verbunden sind,
· warum insbesondere für Paare in der Landwirtschaft ein Ehevertrag sinnvoll ist.
· was ggf. in so einem Ehevertrag vereinbart werden sollte und
· was dabei beachtet werden muss.
Deshalb laden das Evang. Bauernwerk und der LandFrauenverband junge Paare aus der Landwirtschaft – mit und ohne Trauschein - zu einem Informationstag in die Ländliche Heimvolkshochschule nach Hohebuch ein.
Unter der Leitung von Veronika Grossenbacher und Beate Armann referieren der Steuerberater Bernd Meyer zu Berstenhorst sowie der Rechtsanwalt Jens Keller am Mittwoch, 22. April 2009 von 9.30 bis 16.30 Uhr.
Anmeldung: bis 17. April 2009 bei
Evang. Bauernwerk
Frau Scherer
74638 Waldenburg-Hohebuch
Tel.: 07942-107-74
Fax: 07942-107-77
A.Scherer@hohebuch.de
Kosten: 30,- € pro Person
Wer hat schon mal so einen Informationstag besucht?
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