Autor Thema: Begutachtung durch den Med. Dienst  (Gelesen 30177 mal)

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Offline ChristineTopic starter

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Begutachtung durch den Med. Dienst
« am: 27.04.06, 06:52 »
Hallo, zusammen!

Meine Mutter (84) liegt nach 2 leichten Schlaganfällen noch im KH; von dort wurde über die Kasse (DAK) jetzt ein Antrag auf Pflegestufe zugeschickt.
Welche Erfahrungen habt Ihr mit den Leuten vom med. Dienst, die zur Begutachtung kommen?
Sollten zu diesem Termin Familienangehörige anwesend sein? Man hört da sehr gegenteilige Meinungen.

Freue mich auf Eure Antworten - Christine
Herzlichen Gruß - Christine

Humor ist der Knopf, der verhindert, daß einem der Kragen platzt.
Joachim Ringelnatz

Offline ChristineN

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #1 am: 27.04.06, 09:25 »
Hallo Christine,

tut mir echt leid mit deiner Mutter.
Meine SM ist nach einem Schlaganfall und einer starken Lungenembolie rechtsseitig gelähmt, kann nicht mehr sprechen, ist inkontinent und natürlich gehbehindert und sitzt im Rollstuhl. Der Arzt sagte, wir müssten jederzeit mit dem Schlimmsten rechnen, denn dann würde wohl was mit den Arterien nicht stimmen. Sie muss 24 Stunden rund um die Uhr betreut werden.
Gott sei Dank waren mein Mann und ich bei der ersten Begutachtung zu zweit anwesend. Sowas hab ich noch nicht erlebt! Am Anfang war SM ja auch noch total "daneben", was ja bei Hirnschlag normal ist, und bettlägerisch. Sie konnte logischerweise nichts alleine. Dann müssten wir eben üben, war die Antwort der Gutachterin. Jede Bewegung oder Reaktion, wenn man das so nennen kann, schrieb sie auf. Eine Woche später hatte sie dann Pflegestufe 1. Dank einer guten Bekannten, die selbst zwei Pflegefälle hatte, wusste ich: sofort Einspruch einlegen! Du wirst am Anfang immer zuerst niedrig eingestuft. Das heisst: nicht das vorgefertigte Blatt, das es gibt, ausfüllen! Du musst selbst einen Bericht anfertigen, wie lange du für welche Arbeiten benötigst am Tag. Zähle alles haarklein auf. Dazu zählt auch kochen, waschen, bügeln, kaufen gehen, alles. Das machen die ja auch. Zudem waren wir so sauer, dass wir dort anriefen und ihnen gesagt haben, wir hätten Einspruch eingelegt und würden ein privates Gegengutachten machen lassen. Und gnade ihnen Gott, es käme was anderes dabei raus! Du wirst es nicht glauben: nicht eine Woche später hatten wir Pflegestufe 2!!!! Und das Wissen: die kriegen Provisionen für das, was sie einsparen! Viele Leute trauen sich nämlich nicht, zu widersprechen. Das kann doch wohl nicht sein!

Die Damen, die später kamen, waren alle superlieb und nett.

Ich wünsche dir und deiner Familie viel Kraft für die Zukunft!
Liebe Grüsse von Christine!

Offline Marina

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #2 am: 27.04.06, 10:40 »
Hallo ChristineN,

na, Du machst mir ja Mut! Bei uns dreht sich seit Tage auch unser ganzes Denken und Handeln um Pflegestufe für SV. Er ist 81 Jahre, sein Herz arbeitet nur noch zu 20 %, er hat Asthma und Parkinson. Vom KKH, in dem er z.Zt. wegen Wassereinlagerungen und schlechtem Allgemeinzustand liegt, wurde ich vorgestern angesprochen, dass von dort aus ein Antrag auf Pflegestufe gestellt werden soll. Mir wäre es sehr recht, wenn einmal wöchentlich jemand zur Körperpflege, sprich Duschen, kommen würde. Er ist jetzt noch nicht sooo pflegebedürftig. Konnte vor seinem Krankenhausaufenthalt jeden Tag aufstehen, anziehen musste ihn SM. Duschen, bzw. waschen musste sie ihn auch, konnte er nicht mehr alleine. Ansonsten sitzt er halt abwechseln am Tisch oder liegt auf dem Sofa.
Wir müssen auch sein Bett jetzt im EG aufstellen, weil er die Treppe nicht mehr "hochschnaufen" kann.

Im Krankenhaus wurde mir gesagt, dass die Einstufung erstmal aufgrund ihrer Diagnose keine Probleme machen würde. Nach ca. 1/4 bis 1/2 halben Jahr kommt dann jemand vom med. Dienst und überprüft, ob SV noch pflegebedürftig ist. Es soll auf alle Fälle jemand von der Familie anwesend sein und es kann auch jemand vom Pflegedienst (so man einen hat) dabei sein, weil erfahrungsgemäß die Patienten Fremden gegenüber sagt, dass sie sich selbstverständlich alleine versorgen können.

Mir graut vor der ganzen Situation, ich kanns gar nicht beschreiben (zumal das Verhältnis zu SV "unter aller Sau ist" -entschuldigung-).

Gruß
Marina


Offline ChristineN

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #3 am: 27.04.06, 11:06 »
Guten Morgen, Marina!

In dem Moment, wo dein SV eingestuft wird, stehen dir jährlich 2500 Euro für Umbauten zur Verfügung. Wir mussten auch Schwiegermutters Wohnzimmer in ein Schlafzimmer umrüsten, da sie keine Treppen mehr gehen konnte. Zudem wurde das Badezimmer behindertengerecht umgebaut (Dusche ebenerdig, behindertengerechte Toilette - der Rollstuhl muss drüber passen usw.). Sofern der Hausarzt das verschreibt, stehen auch sehr viele Hilfsmittel zur Verfügung. Trotzdem muss man aufpassen. SM bekam jetzt sehr teuere Schuhe verschrieben, wo uns zugesagt wurde, dass die Krankenkasse angeblich den Hauptteil zusteuern würde. Bei Abholung der 1000 Euro teueren Schuhe fragte mein Schwager dann, wie es denn jetzt mit der Bezahlung vonstatten ginge bezüglich des Krankenkassenzuschusses. Die guckten ihn ganz entgeistert an: "Welcher Zuschuss?!" Er rief nochmals auf die KK an und auf einmal hiess es, wenn sie die Schuhe bezahlen würden, würde SM auf Pflegestufe 1 runter gesetzt werden. Was blieb uns übrig, als den Betrag alleine zu bezahlen?!  >:(
Ansonsten würde ich mich mal erkundigen, ob nicht jemand anderes die Betreuung übernehmen könnte. Der Pflegedienst ist unserer Erfahrung nach immer unter Zeitdruck und eine Entlastung hast du höchstens körperlich. Und ist vor allem sehr teuer. Ich meine, die sind so kurz da, dass es sich nicht mal lohnt, in dieser Zeit kaufen zu gehen o. ä. Vielleicht gibt es eine Nachbarin oder Bekannte, die Erfahrung mit pflegebedürftigen Menschen hat.

Ansonsten - Kopf hoch! Meine SM lehnt mich heute noch ab. Gegen den Lieblingssohn - meine Schwager - kommt eben niemand an. Und der wohnt in Strassbourg. Muss ich mehr sagen?

Liebe Grüsse!



Liebe Grüsse von Christine!

Offline ChristineN

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #4 am: 27.04.06, 11:30 »
Hab noch vergessen zu sagen, dass verschiedene Dinge auch von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt werden. So sollen sie auch in Rheinland-Pfalz extem streng sein. Man muss sich immer gut erkundigen. Wichtig ist ein guter Hausarzt.

Viele Grüsse!
Liebe Grüsse von Christine!

wesemichshof

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #5 am: 27.04.06, 15:11 »
Hallo Christine,

als Begutachtung des MDK hatten wir schon richtig nette Menschen, aber auch ekelhaft sture Schreibtischtäter  :-\

Wichtig ist eigentlich, dass man im Voraus schon weiß, was auf einen zukommt bzw. zukommen kann. Ganz praktisch ist es, wenn man schon mindestens 1-2 Wochen vorher ein Pflegetagebuch führt, in dem man jede Minute der Pflege dokumentiert. 
Interessante Artikel:
http://www.alzheimerforum.de/2/14/1/ratgebe1.html
mit einem Vordruck für die einzelnen Pflegetätigkeiten:
http://www.medizinfo.de/pflege/versicherung/tagebuch.shtml
und eine wirklich sehr gute und genaue Information:
http://www.diakoniestation-kreuztal.de/pdf/pflegetagebuch.pdf

Und wie schon geschrieben wurde: häufig wird zuerst bei Stufe I angefangen und erst auf Widerspruch höhergestuft.

Zu den Umbaumaßnahmen kann ich Dir Folgendes sagen: es gibt bis zu 2.500 EUR pro Umbaumaßnahme. Wir haben zB vor 4 Jahren das Bad behindertengerecht umgebaut (= 2.500 EUR) und in diesem Jahr eine Rollstuhlrampe und ein Minirampe vom Wohnzimmer zur Terrasse (= 2.500 EUR). Wenn wir im nächsten Jahr die Türen breiter machen würden (was wir zum Glück nicht brauchen), würde es wieder einen Zuschuss der Pflegekasse geben.
Bei geringem Verdienst kann man auch noch Gelder über den Behindertenbeauftragten beim Landratsamt beantragen.




Offline ChristineTopic starter

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #6 am: 30.04.06, 17:48 »
Hallo, zusammen!

Erst mal Danke für eure Beiträge, die sehr interessant für mich sind. Meine Mutter (noch im KH), kommt Mitte der kommenden Woche für mindestens 3; bzw. 4 Wochen zu einer Kur. Erst dann werde ich sehen, wie es daheim mit ihr weiter gehen wird u. auch erst dann können wir mit der "Buchführung" beginnen.
Habe inzwischen zu einer uns bekannte Pflegedienstleiterin Kontakt aufgenommen, die uns unterstützen wird, wenn es dann um die Antragstellung geht.
Bis zum Schlaganfall vor reichlich 2 Wochen haben wir ja so rum gewurschelt; zwar immer schon mal an Pflegestufe gedacht. Aber wenn der Vorschlag von uns gekommen wäre, hätte meine Mutter das weit von sich gewiesen. So hat das aber die Sozialarbeiterin des Krankenhauses in's Rollen gebracht - da ist das was ganz anderes!  Das Problem ist ja, dass ich diePfelge net übernehmen kann; bin ja aus gesundheitlichen Gründen selber auf Unterstützung angewiesen.
Trotzdem hätte ich gern noch ein bissel mehr drüber gewusst, wie man sich verhalten soll, wenn der Med. Dienst dann kommt.

Euch allen noch ein schönes verlängertes Wo.-ende - Christine
Herzlichen Gruß - Christine

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Joachim Ringelnatz

Offline Ingrid2

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #7 am: 12.04.07, 21:07 »
Hallo Otto,
ganz so einfach gehts nun auch wieder nicht. Aber in den "alten" Berichten steht ja nun schon sehr vieles.

Nur noch soviel: Zu jedem Besuch des MDK gibt es ein Pflegegutachten. Da steht genau drin, wie der MDK die Pflegestufe ausrechnet. Es geht ja da immer um die Pflegeminuten. Und je höher der Zeitaufwand desto höher die Pflegestufe. Dieser Bericht wird leider nicht automatisch zugesandt sondern muß angefordert werden. Sich diesen Bericht anzuschauen ist wichtig, damit man weiß wie die Einstufung zustande kam und ob sich ein evtl. Widerspruch lohnt.

Zu den bezuschussten Umbauten: Wichtig ist hier, daß der Umbau vorher mit der Kasse abgesprochen wird, daß auch Kostenvoranschläge eingereicht werden; ohne vorherige Genehmigung zahlt die Kasse nicht.

Wenn Hilfsmittel beantragt werden, dann ist es genauso. Erst das Rezept über den Hilfsmittelversorger zur Genehmigung an die Kasse einreichen, dann erst das Hilfsmittel kaufen. Die schriftliche Kostenzusage der Kasse ist wichtig.


Und noch zum MDK: Bitte die häusliche Situation nicht besser darstellen als sie ist (okay Otto - da hast du recht ;)). Viele Pfleger(innen) versuchen nämlich, die Probleme eher herunterzuspielen. Und den tatsächlichen Aufwand nicht richtig darzustellen. Das bringt nichts. Der MDK kann nur das einrechnen was er sieht bzw. glaubhaft erklärt bekommt.


Viele Grüße Ingrid
« Letzte Änderung: 12.04.07, 21:12 von Ingrid2 »

Offline Marthe

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #8 am: 13.04.07, 11:19 »
Hi,
da muß ich ja Otto zustimmen. Die Pfleger und Pflegerinnen geben die Zeiten richtig an,eher schon großzügig...
Oft sind es wirklich die Patienten, die sich besser dastellen wollen, als es wirklich ist. Die Menschen vom MDK sind ja so "nett" und die sollen ja nicht denken, man
kann nicht`s mehr,oder?? Das  es  letztlich um ihr Geld geht,was ihnen ja zusteht , daran denken die meist alten Patienten nicht. Ich arbeite in der ambulanten Pflege und war schon öfters bei einer Begutachtung dabei...und habe dabei "tolle" Dinge
erlebt....
LG
Verschiebe nicht auf morgen, was ein anderer heute für dich tun kann.
Tschüss und mach`s gut.........
Marthe

domspätzle

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #9 am: 09.07.07, 18:19 »
Also ich habe berufsbedingt sehr viel mit dem MDK, also dem medizinischen Dienst der KK zu tun. Und mein Tipp ich kann mich nur Otto anschließen, den MDK Leuten nicht zu viel erzählen, nur wenn die was fragen. Denn Freundlichkeit ist dort oft nur vorgespielt um Kosten zu sparen.

Grüße von der Verwaltung eines großen Krankenhauses



Offline Marthe

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #10 am: 13.07.07, 22:42 »
Denn Freundlichkeit ist dort oft nur vorgespielt um Kosten zu sparen.
Genau, die gleiche Erfahrung habe ich auch schon gemacht, bei meinen Patienten in der ambulanten Pflege.
LG
Verschiebe nicht auf morgen, was ein anderer heute für dich tun kann.
Tschüss und mach`s gut.........
Marthe

Offline roco

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #11 am: 14.07.07, 08:40 »

Denn Freundlichkeit ist dort oft nur vorgespielt um Kosten zu sparen.
Also bei mir geht es zwar nicht um einen Antrag für die Pflege, aber um eine Haushaltshilfe/Dorfhelferin!

Und da war es so, dass, als ich im KH war, die Krankenkasse sofort 4 Std. einschl. Samstag bewilligt hat.
Als ich dann Heim wollte, musste der MDK die Stundenzahl genehmigen, und kürzte sie natürlich glatt auf 3 Std. tägl.!

Wo ich dann mit der Begründung argumentiert habe,
dass ich zuhause dann grad die Arbeit "sehe" und mich schwer im Bett halten könne, wenn noch mehr liegen bleibt
und vorallem mit der Begründung,
dass ich ja "freiwillig" ausm KH Heim bin, und sie somit VIEL Geld sparen,
und ihnen gesagt habe, ich könne ja wieder ins KH gehen,.. *bibber*

meinte der Herr, dass das eine reine "Wirtschaftlichkeitsrechnung" sei, und das zähle nicht ???
Und ob ich ihnen mit dem KH drohen wolle?!?

Jedenfalls, hab ich dann einen 1,5 Seitigen Brief mit Gründen für mehr Stunden auferlegt, Doc und Maschinenring hat auch noch Beschwerde eingelegt,...
und nun hab ich meine Hilfe für 6Std. tägl. 5 Tage/Woche!

Waren aber nervenaufreibende und nicht gard zur Schonung beitragende Tage,
und nun gehts grad wieder um ne Verlängerung,... *mal sehn was geht*

Aber klar, bei mir handelt es nicht "nur um paar Wochen" anderst als in Alterspflegeangelegenheiten!
LG
roco

Offline Doro

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #12 am: 28.05.08, 10:24 »
Hallo,

wer hat schon mal Widerspruch gegen den MDK eingelegt? Gibt es eine Chance?
Es grüßt Doro

,,Leben ist nicht genug", sagte der Schmetterling. ,,Sonnenschein, Freiheit und eine kleine Blume muss man haben".

Offline Beate Mahr

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #13 am: 28.05.08, 10:49 »
Hallo

aus Erfahrung weiß ich, dass das normal ist, dass man Widerspruch einlegen muß

Egal bei was ... Kur - ReHa - Betriebshilfe - Pflege

So werden auch Kosten gespart ... oder verzögert

Drück dir die Daumen

Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline ChristineTopic starter

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Re: Begutachtung durch den Med. Dienst
« Antwort #14 am: 28.05.08, 10:54 »
Hallo,

wer hat schon mal Widerspruch gegen den MDK eingelegt? Gibt es eine Chance?

Hallo, Doro,
Bei uns (meine Mutter) war das zum Glück net nötig; sie hat Anfang des Jahres auf Dauer Pflegestufe 2 bekommen.
Zu Widerspruch würde ich aber immer raten; manchmal hat man den Eindruck, dass es direkt darauf angelegt ist. Also net lange überlegen; es kann nur besser werden!

Herzl. Gruß von Christine, die mit anderen Widersprüchen so ihre Erfahrung hat........ 
Herzlichen Gruß - Christine

Humor ist der Knopf, der verhindert, daß einem der Kragen platzt.
Joachim Ringelnatz