Organisation ist alles > Versicherungen
Der VdK sucht Landwirtinnen für Musterklage
gina67:
Peka hat was interessantes für uns in der aktuellen VdK-Zeitung gefunden. Schaut euch mal den untenstehenden Artikel an.
Artikel aus der aktuellen VdK-Zeitung
Klägerinnen aus der Landwirtschaft gesucht
Viele Landwirte und vor allem Landwirtinnen stehen vor einer ungerechten Rentensituation: Ihre Beitragszeiten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) werden nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) angerechnet. Der Sozialverband VdK möchte das ändern – und sucht Landwirtinnen, die mit dem VdK in Musterstreitverfahren vor die Sozialgerichte ziehen, um für mehr Gerechtigkeit zu kämpfen. Bisher gibt es zwischen den beiden Rentensystemen keine gegenseitige Anrechnung von Beitragszeiten. Ziel der Klagen ist es, dass Pflichtbeitragszeiten wechselseitig zwischen beiden Versicherungen angerechnet werden können. Passende Klägerinnen sind weibliche VdK-Mitglieder, die in der Landwirtschaft tätig sind oder es waren. Sie haben Beitragszeiten in der AdL und in der GRV gesammelt. Des Weiteren sollte das Mitglied eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, bei der die Beitragszeiten aus landwirtschaftlicher Arbeit nicht berücksichtigt werden. Interessierte Mitglieder, auf die die beschriebenen Kriterien zutreffen und die dazu beitragen wollen, die Rentensituation von Landwirtinnen zu verbessern, werden gebeten, sich mit ihren Kontaktinformationen an die VdK-Bundesrechtsabteilung unter der E-Mail-Adresse landwirtinnen@vdk.de zu wenden.
Bei mir ist es genauso wie es in dem Artikel aus der VdK-Zeitung beschrieben wird.
Die landwirtschaftliche Alterskasse hat dagegen meine Zeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Nur dadurch hatte ich mit 63 Jahre 45 Jahre Anrechnungszeiten zusammen und bekomme seit ich 64 Jahre und 2 Monate alt bin eine Rente aus der LAK. Die gesetzliche Rente bekomme ich erst mit 66 Jahren und 2 Monate, weil die eben die Zeiten aus der Landwirtschaft nicht anrechnen.
Ich würde mich sofort beim VdK melden, Mitglied bin ich, aber meine Rente aus der GRV läuft erst ab September 2025.
Aber vielleicht erfüllt ja jemand von euch diese Kritirien.
frankenpower41:
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe dann geht es ums Renten Eintrittsalter und nicht um die Rentenhöhe,oder?
So wurde es mir auch gesagt, in die Landwirtschaftliche Rente könnte ich sofort gehen (mache ich noch nicht, z.Zt. zahle ich viel mehr als jemals zuvor weil ich selbst versichert bin als GbR Teilhaberin),
aber die gesetzliche bekäme ich erst mit 66 Jahren.
fanni:
--- Zitat von: gina67 am 01.03.25, 13:42 ---Peka hat was interessantes für uns in der aktuellen VdK-Zeitung gefunden. Schaut euch mal den untenstehenden Artikel an.
Artikel aus der aktuellen VdK-Zeitung
Klägerinnen aus der Landwirtschaft gesucht
Viele Landwirte und vor allem Landwirtinnen stehen vor einer ungerechten Rentensituation: Ihre Beitragszeiten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) werden nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) angerechnet. Der Sozialverband VdK möchte das ändern – und sucht Landwirtinnen, die mit dem VdK in Musterstreitverfahren vor die Sozialgerichte ziehen, um für mehr Gerechtigkeit zu kämpfen. Bisher gibt es zwischen den beiden Rentensystemen keine gegenseitige Anrechnung von Beitragszeiten. Ziel der Klagen ist es, dass Pflichtbeitragszeiten wechselseitig zwischen beiden Versicherungen angerechnet werden können. Passende Klägerinnen sind weibliche VdK-Mitglieder, die in der Landwirtschaft tätig sind oder es waren. Sie haben Beitragszeiten in der AdL und in der GRV gesammelt. Des Weiteren sollte das Mitglied eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, bei der die Beitragszeiten aus landwirtschaftlicher Arbeit nicht berücksichtigt werden. Interessierte Mitglieder, auf die die beschriebenen Kriterien zutreffen und die dazu beitragen wollen, die Rentensituation von Landwirtinnen zu verbessern, werden gebeten, sich mit ihren Kontaktinformationen an die VdK-Bundesrechtsabteilung unter der E-Mail-Adresse landwirtinnen@vdk.de zu wenden.
Bei mir ist es genauso wie es in dem untenstehendem Artikel aus der VdK-Zeitung beschrieben wird.
Die landwirtschaftliche Alterskasse hat dagegen meine Zeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Nur dadurch hatte ich mit 63 Jahre 45 Jahre Anrechnungszeiten zusammen und bekomme seit ich 64 Jahre und 2 Monate alt bin eine Rente aus der LAK. Die gesetzliche Rente bekomme ich erst mit 66 Jahren und 2 Monate, weil die eben die Zeiten aus der Landwirtschaft nicht anrechnen.
Ich würde mich sofort beim VdK melden, Mitglied bin ich, aber meine Rente aus der GRV läuft erst ab September 2025.
Aber vielleicht erfüllt ja jemand von euch diese Kritirien.
--- Ende Zitat ---
da werde ich mich melden!
Mathilde:
Hallo,
Ich verstehe das Prinzip nicht. Worum geht’s denn da genau? Ch habe z.B. beide Renten gleichzeitig bekommen mit Eintritt in die Regelaltersgrenze und ohne alle Beiträge zur LAK sähe es bei mir ganz düster aus.
LG Mathilde
fanni:
--- Zitat von: Mathilde am 02.03.25, 07:31 ---Hallo,
Ich verstehe das Prinzip nicht. Worum geht’s denn da genau? Ch habe z.B. beide Renten gleichzeitig bekommen mit Eintritt in die Regelaltersgrenze und ohne alle Beiträge zur LAK sähe es bei mir ganz düster aus.
LG Mathilde
--- Ende Zitat ---
es geht dass man überhaupt früher in Rente gehen kann...ich bin der erste Jahrgang (1964) der erst mit 67 eine Rente bekommt und früher in Rente gehen "darf" man (mit Abschlägen , volkstümlich Rente mit 63, die es jetzt schon aber defacto nicht gibt, sondern Rente mit 64 oder 65 wäre richtiger)
wenn man 35 Jahre bei der DRV nachweisen kann.....so und wie in meinem Fall hab ich Jahre in der DRV und Jahre in der LAK........also 2 Renten......die ich beide erst mit 67 bekomme......einfach weil die Jahre nicht zusammengezählt werden und ich nie auf die 35 komme, um eine Chance zu bekommen überhaut mit 65 in Rente gehen zu können........selbst mit Abschlägen.
Und ja Mathilde ich bin auch froh über die kleine aber meine Rente bei der LAK. Auch meine gesetzliche Rente wird nicht so groß ausfallen, trotzdem hätte ich gerne mit 65 die Möglichkeit, mich zu entscheiden, ob ich Abschläge in Kauf nehme und früher in Rente gehe, weil bis 67 ist es schon sportlich.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln