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Grundsteuerreform
Internetschdrieler:
--- Zitat von: Steinbock am 14.09.23, 11:15 ---....
... was sagt mir jetzt der Äquivalenzbetrag? (Das ist sicher nicht der reale künftige Steuerbetrag)
--- Ende Zitat ---
Steuerbetrag ist dann mal Hebesatz der Gemeinde. Also z.B. 300 % mal 3 Es soll auch Kommunen geben die haben 600 und mehr.
Uns wurde mal versprochen diese Reform sollte "Aufkommensneutral" sein. Daran wird sich aufgrund der klammen Kassen, niemand mehr erinnern.
Flecky:
--- Zitat von: Internetschdrieler am 23.09.24, 12:22 --- ::) ::)Jetzt habe ich, pflichtbewusst oder obrigkeitsgehorsam, meine Grundsteuererklärung fristgerecht abgegeben. ich war ja noch am 1.1.22 Eigentümer sämtlicher Liegenschaften. Dann kam vom Finanzamt der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Vier an der Zahl. Jetzt kommt für jeden Bescheid ein "Aufhebungsbescheid", da ich ja nicht mehr Eigentümer der Grundstücke bin.
Diesen Sachverhalt der Gemeinde mit zu teilen bringen sie bis her nicht auf die Reihe. Die Gemeinde bucht regelmäßig die Grundsteuer von meinem Konto ab. Auf Nachfrage bei der Gemeinde wurde mir mitgeteilt, dies sei so lange so, bis sie vom Finanzamt einen Bescheid bekommen. Danach wird alles Rückabgewickelt ::) ::)
--- Ende Zitat ---
Bis das Finanzamt der Gemeinde den neuen Steuermessbescheid zuschickt, kann manchmal sehr lange dauern. Bei uns zum Vorteil. Die Änderung trat bereits vor 15 Jahren ein, aber wegen Verjährungsfrist brauchten wir nicht alles zahlen.
klara:
Hallo.
hier läuft seit 30!Jahren die Flurbereinigung. Zuteilung war, aber im Grundbuch wurden die neuen Nr. noch nicht eingetragen. Könnt euch denken, was das für ein Gemenge ist,da es hier auch Realteilungsgebiet ist. Jetzt kam der berichtigte Grundsteuermessbescheid und ist wieder verkehrt. Alter Bestand und neuer wurden wieder zum Teil zusammen gerechnet ::).Der nächste Einspruch ist schon fast fertig. Das ist alles nur noch lästig. Wir müssen doch auch korrekt arbeiten ??? ::).
LG Klara
fanni:
--- Zitat von: Internetschdrieler am 23.09.24, 12:22 --- ::) ::)Jetzt habe ich, pflichtbewusst oder obrigkeitsgehorsam, meine Grundsteuererklärung fristgerecht abgegeben. ich war ja noch am 1.1.22 Eigentümer sämtlicher Liegenschaften. Dann kam vom Finanzamt der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag. Vier an der Zahl. Jetzt kommt für jeden Bescheid ein "Aufhebungsbescheid", da ich ja nicht mehr Eigentümer der Grundstücke bin.
Diesen Sachverhalt der Gemeinde mit zu teilen bringen sie bis her nicht auf die Reihe. Die Gemeinde bucht regelmäßig die Grundsteuer von meinem Konto ab. Auf Nachfrage bei der Gemeinde wurde mir mitgeteilt, dies sei so lange so, bis sie vom Finanzamt einen Bescheid bekommen. Danach wird alles Rückabgewickelt ::) ::)
--- Ende Zitat ---
ist bei mir das gleiche............., die Gemeinde bucht aber bei mir nimmer ab, hab ich aufgehoben, und das Konot gibts auch demnächst nimmer. Da sie aber auch auf das Finanzamt warten müssen (kann bis zu 5 Jahren dauern!) haben wir was um die Ecke vereinbart........ich bekomm jetzt immer eine "Zahlungserinnerung" per post und dann zahlen die neuen Besitzer-
Flecky:
Hallo,
ich würde dann aber genau notieren, wer was gezahlt hat.
Die Steuern werden dann rückwirkend erstattet und dem neuen Eigentümer in rechnung gestellt.
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