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Bundeswaldprämie
martina:
Rohanna, die Flächen sind ja alle in Steinen eingemessen. Bei uns sind die Grenzbäume an den Steinen markiert. Wenn man die Kürzel lesen kann, weiß man, wem welcher Baum gehört.
@ Beate
--- Zitat ---Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Der Antragsteller muss Bewirtschafter einer Waldfläche im Sinne des Gesetzes zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) sein. Die bewirtschaftete Waldfläche muss auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Bewirtschafter ist diejenige natürliche oder juristische Person, die für eine Waldfläche einen Bescheid der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erhält (für kommunale Bewirtschafter von Waldflächen entfällt dieser Nachweis).
Weiter muss die Waldfläche, für die die Prämie beantragt wird, durch ein Zertifizierungssystem wie Forest Stewardship Council (FSC) oder Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes (PEFC) zertifiziert sein.
Der Antragsteller verpflichtet sich, das Forstzertifikat mindestens 10 Jahre ab dem Zeitpunkt der Auszahlung der Beihilfe zu halten
--- Ende Zitat ---
aus den FAQ
Man muss halt einen ha Fläche insgesamt zusammenbekommen, weil alles, was darunter liegt, als Bagatellgrenze gerechnet wird.
Im Antrag selber wird aber nur die Gesamtfläche angegeben und die muss mit dem BG-Bescheid übereinstimmen.
Beate Mahr:
Hallo Martina
das dürfte die Theorie sein :-\
Im Antrag ... Förderbereich 5 A. Naturnahe Waldbewirtschaftung
--- Zitat ---
•Waldumbau, Weiterentwicklung, Wiederherstellung standortgerechter Laubbaum- u. Mischbestände
durch Saat u. Pflanzung; Nachbesserungen, wenn bei geförderten Kulturen Ausfälle
>30% der Pflanzenzahl o. 1 ha zusammenhängende Fläche aufgetreten sind
--- Ende Zitat ---
Das ist wie immer ... die Töpfe hängen so hoch dass niemand dran kommt
Bleib gesund
Beate
elke:
Hallo ,
die Prämie habe ich im Dezember beantragt und Mitte Februar erhalten. Ich habe eine größere zusammenhängende Waldfläche und diese muß mit dem BG Bescheid übereinstimmen. Das einzig schwierige war für mich die Deminis -Erklärung, da hier noch Bescheide fehlten
martina:
Beate, Du gibst aber im Antrag nur die Gesamtfläche an, keine Aufschlüsselung nach Parzellengröße. Ein Versuch ist es doch wert.
Anneke:
Ich hab den Antrag letzte Woche auch fertiggemacht. Wir sind ja nicht die Großgrundbesitzer, aber über die Bagatellgrenze von 1 ha kommen wir doch.
--- Zitat von: martina am 04.03.21, 18:46 ---
Fehlt eine Unterlage, gilt der Antrag als nicht vollständig und wird nicht bearbeitet. Man wird aber auch nicht über die Nichtbearbeitung informiert. Unser Vorsitzender der FBG hat auch nur zufällig rausbekommen, dass sein Antrag nicht richtig ausgefüllt war. Der BG-Bescheid lief auf die Vater-Sohn-GbR, also hätte er einen Antrag als Organisation stellen müssen und nicht als Privatperson.
--- Ende Zitat ---
Dieser Passus ist mir auch unangenehm aufgestoßen....eine Frechheit. Der kleinste Formfehler wirft dich raus.
Die Zertifizierung läuft hier über die Waldbesitzervereinigung (WBV), die auch die Flächen bestätigen müssen, diese wiederum müssen mit den Flächen auf dem BG-Bescheid übereinstimmen, nun ja....da musste ich erstmal nacharbeiten. Jetzt ist zumindest wieder alles auf dem aktuellen Stand ....hat auch sein gutes. Die WBV hat da einen Riesenaufwand, lässt sich die Dienstleistung gestaffelt nach Größe des Waldbesitzes erstatten (zu Recht).
Wie oder worüber läuft bei euch die Zertifizierung?
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