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Haftung bei Fest-Umzügen
Petra2:
Hallo,
hab mir gerade noch mal eine Versicherungsbestätigung rausgesucht.
Versicherungsschutz besteht einschließlich der Zu- und Abfahrt.
Da steht auf jeden Fall nur das Mitführen von Personen während der Veranstaltung.
Ein Auszug daraus:
[..] Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Teilnahme an der Veranstaltung vom zuständigen Straßenverkehrsamt/Regierungspräsidium genehmigt ist. Bauartbedingte Änderungen am Zugfahrzeug und Anhänger müssen nötigenfalls durch eine TÜV Prüfung abgenommen. Die Vorschriften der Fahrererlaubnisverordnung sind einzuhalten. [..]
Die TÜV Abnahme ist ebenfalls noch zu beachten.
Die Anmeldungen z.B. für Karneval mussten bis zum Ende des Jahres vorliegen, die Versicherung brauchte Vorlauf, deshalb machen wir dies dann
in einem Rutsch mit allen Fahrzeugen für alle möglichen Veranstaltungen, weil kurzfristig geht da garnichts.
Selbst auf einem Kirmesumzug werden diese Unterlagen hier gefordert.
Ohne jetzt eine "Welle" los treten zu wollen, würde ich trotzdem mal vorsichtig fragen.
LG
Petra2
Erja:
Danke!!! :-*
Besser Du trittst hier ne Welle los, als es passiert mal was und dann schlägts Wellen..... :o
Unsern Jungs fällt das meist erst Samstag mittags ein, dass sie nen Fahrer brauchen ::) - also werden wir uns mal schlau machen, bevor der Ernstfall eintritt.
Liebe Grüße
Erja
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