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Zahlungsansprüche

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Beate Mahr:
Hallo

die ZA wurden in 2005 zugeteilt.

Wenn ihr keine habt, könnt ihr welche aus der nationalen Reserve beantragen

Gruß
Beate

freilandrose:

--- Zitat von: SusiZ am 16.04.09, 09:58 ---Wir haben gestern unseren ersten Förderantrag gestellt. Da wurden wir nach Zahlungsansprüchen gefragt.  ??? ??? ??? ???
Was ist das? Wie kommt man dazu?  Habe bestimmt noch weitere Fragen dazu. Kann mir jemand hierzu helfen?

Bitte!!!

--- Ende Zitat ---
1 Zahlungsanspruch ist soviel wie eine Aktie. Pro 1 ha wurde 1 Zahlungsanspruch zugeteilt. Wenn man jetzt einen Förderantrag stellt, muss man bei jedem Flurstück ein Kreuzchen für den Zahlungsanspruch setzen. Für jeden Zahlungsanspruch bekommt man vom Staat eine bestimmte Menge Euronen zugeteilt. Hat man keine Zahlungsansprüche, muss man sie für kaufen. Es gibt Makler, die sie handeln. Es kann aber auch sein, dass ein Landwirt seine Fläche abgibt und die überschüssigen ZA verkauft. Schaut man ins regionale Wochenblatt. Denn, solch ein Landwirt muss die ZA verkaufen, weil sie nach einer gewissen Zeit erlöschen, wenn sie nicht aktiviert werden. Ich hoffe, ich habs einigermassen verständlich erklären können.

Beate Mahr:
Hallo

bei der Zentrale InVeKoS Datenbank wird alles genau erklärt.

Bei der ZID erfährst du genau was es mit den Zahlungsansprüchen auf sich hat
und über die  Aktivierung von Zahlungsansprüchen

Ansonsten hat Freilandrose das klasse erklärt

Gruß
Beate

Caddy:
Hallo, an Euch alle, möchte Euch fragen, wenn eine Pacht ausläuft, und der Pachtvertrag nicht verlängert wird,
bleiben die ZA
 beim Alt- Pächter zurück, ungefähr 1,5 Jahre oder so. Später kommen sie
in die nationale Reserve, falls sie nicht aktiviert werden. Gebt ihr diese Zahlungsansprüche an den Neu-Pächter
weiter, falls er diese möchte? Diese ZA haben einen
 Wert,  zur Zeit
 

 weniger wie in den Vorjahren
, oder
würdert ihr die ZA kostenlos an den Neupächter übertragen? Denke, hier gibt es zwei Meinungen: 1. Die ZA
gehören den Altpächter, die kann er verkaufen oder verpachten,, es ist sein gutes Recht hierzu, ähnlich wie beim Milchkontigent
damals oder 2. er überträgt sie dem Neu-bzw. Nachfolgepächter kostenlos, weil  er dies wünscht?  Viele Grüße Imke

Caddy:
Hallo naima, Danke für deine Antwort, daß Problem ist, daß unsere zugeteilten ZA der Nachfolgepächter
kostenlos von uns will  ???, sein Argument, daß er sonst mit dem Pachtpreis runter müßte, beim Verpächter,
ob dies dem ehemaligen Verpächter gefällt, keine Ahnung.

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