Gesundheitsversorgung aus einer Hand - Bayerische LKKen und KVB schließen Hausarztvertrag
München (lsv-fob): Ein wesentliches Element zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist die Koordination der ärztlichen Behandlung. Die Landwirtschaftlichen Krankenkassen in Bayern (LKK) haben deshalb mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) einen Hausarztvertrag abgeschlossen. Ziel der neuen Vertragsregelung ist es, den Hausarzt in den Mittelpunkt der Versorgung zu rücken und dabei zugleich die wichtige Kommunikation mit den Fachärzten weiter zu fördern.
„Der Hausarztvertrag bietet den LKK-Versicherten viele Vorteile: Sie sparen beispielsweise bis zu 40 Euro Praxisgebühr im Jahr und profitieren zugleich von den Vorteilen des neuen Hausarztmodells: Alle Behandlungsschritte werden vom Hausarzt zentral gesteuert. So können unnötige Doppeluntersuchungen - und damit einhergehende unnötige gesundheitliche Belastungen - zum Beispiel durch mehrfaches Röntgen – vermieden werden“, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Land- und forstwirtschaftlichen Krankenkasse, Reinhart Freiherr von Stockmar von Wangenheim. „Gemeinsam mit der LKK konnten wir unser Erfolgsmodell ausbauen und einen weiteren Anreiz zur Kooperation zwischen den Haus- und Fachärzten zum Wohl der Patienten schaffen“, so der Hausarzt und erste stellvertretende KVB-Vorstandsvorsitzende, Dr. Gabriel Schmidt.
Der Hausarzt steuert die medizinische Versorgung, wodurch die Gefahren einer unkoordinierten und deshalb oft auch gefährlichen Medikamenteneinnahme ebenso reduziert werden wie überflüssige Krankenhausaufenthalte. Außerdem können LKK-Versicherte einen Frauen-, einen Augenarzt oder einen Psychotherapeuten auch ohne Überweisung aufsuchen. In diesem Fall ist allerdings die Praxisgebühr von 10 Euro zu entrichten. LKK-Versicherte können ab Vollendung des 18. Lebensjahres teilnehmen. Die Teilnahme am Hausarztvertrag ist freiwillig und erstreckt sich zunächst über zwölf Monate. Die Teilnahme verlängert sich danach automatisch, es sei denn, sie wird widerrufen.
Auskünfte für LKK-Versicherte unter den Rufnummern:
0 89 / 4 54 80 - 163 (für Franken und Oberbayern)
08 71 / 6 96 - 766 (für Niederbayern und Oberpfalz)
08 21 / 40 81 - 193 (für Schwaben)