Autor Thema: CC -2018 haben mindestens 80% Betriebsprämienabzug von 9%  (Gelesen 30766 mal)

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Offline gammi

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Bist Du Dir mit den 15% sicher?

Bisher waren es doch maximal 3 Tiere. Und nun die Frage ob sich die Bagatellgrenze auch auf die Ohrmarken bezieht.
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Offline gammi

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Beate, GEBURTSmeldekarten oder die Begleitkarten für die Stanzproben?

Letztere bekommen wir selbstredend auch. Geburtsmeldekarten muss man bei uns -meine ich - extra anfordern.
[/quote]

Sind bei uns zusammen ein DINA4 Blatt. In der Mitte mit Perforation zum Abtrennnen des STanzauftrages.

Finde ich eigentlich gar nicht unpraktisch auch wenn ich online melde. So fülle ich draußen im Stall die Geburtsmeldekarte mehr oder weniger vollständig aus. Und melde dann drinnen anhand der Geburtsmeldekarte.
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Offline Internetschdrieler

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Finde ich eigentlich gar nicht unpraktisch auch wenn ich online melde. So fülle ich draußen im Stall die Geburtsmeldekarte mehr oder weniger vollständig aus. Und melde dann drinnen anhand der Geburtsmeldekarte.

Ich schreibe keine Ohrmarken-Nummern auf und tippe auch keine in die Meldungen ein. Da hatte ich schon zu viele Zahelndreher. Von HIT zu DairyPlan und umgekehrt wird nur markiert und kopiert.

Ich hatte vor Jahren eine Abgang/Hausschlachtung gemeldet und bei der Eingabe der Ohrenmarke mit meinen zierlichen Fingern die 9 anstatt die 6 erwischt. Als das Rind mit der Endziffer 9 kalbte kam die Fehlermeldung "Tier nicht im Bestand Abegangen am..." Ich konnte das dann wieder durch Stornieren richten allerdings mit der Warnung "Meldefrist überschritten 500 Tage........... :o
« Letzte Änderung: 26.02.16, 13:08 von Internetschdrieler »

Offline martina-s

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Zitat
Meldefrist überschritten 500 Tage........... :o
Des haut nei!!!
Ich arbeite mit Landauer, von wo aus ich auch melde. Finde ich sehr praktisch. Nur wenn wieder neue Serie beginnt muss ich beim ersten Mal die kleinste Nummer eingeben, dann zählt der Landauer von alleine weiter.
Liebe Grüße
Martina

Offline Bullenmafia

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Ja Gammi 15 Prozent ich hatte heuer schon Kontrolle
Ganz liebe Grüße
Petra

Offline Petra2

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Was ihr alles habt. :o
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LG
Petra2
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Offline annelie

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Sind bei uns zusammen ein DINA4 Blatt. In der Mitte mit Perforation zum Abtrennnen des STanzauftrages.

Was ihr alles habt. :o
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LG
Petra2

Wir zum Glück auch nicht, nur Ohrmarken und Tütchen für die Stanzproben. Bin froh, dass hier nicht noch ein Stapel Papier zusätzlich rumliegt.

Ich melde anhand der Daten vom MLP-Zettel unser netter LOP gibt dem LP immer einen für mich mit, da stehen die Kühe und Kalbinnen, die die nächsten 6 Wochen kalben solten, mit Namen und Nummern. Ich kenne unsere Tiere eigentlich nur mit Namen. Ich makier mir dann das Tier auf der Milchliste und brauch dann am zur nächsten MLP nur die geschätzte Milchmenge eintragen, Abgänge und Trockensteher kennzeichne ich auch auf der Liste.

aber um zu CC Kontrolle zurück zu kommen, die brauchen vor der Kontrolle nur mal bei der Hi-Tier reinschauen, da sehen sie eh das Meldeverhalten und vorallem das Ohrmarkennachbestellverhalten.  ;)
Vergangenheit ist Geschichte,
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Liebe Grüße
Annelie

Online Lexie

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ich lass meine Stanzproben bei einem privaten Labor untersuchen. Da kostet es nämlich nichts.
rechnet sich aber erst, wenn man mehr als 1 Probe hat, denn Porto kostet 1,45 €.
Wir sind 3 Landwirte, die sich die Portokosten teilen und 1mal wöchentlich die Proben mit der Post schicken.

Ich war gestern im LWamt, auf meine Frage wegen der Prämienkürzung/Meldefrist Hitdatenbank, meinte der
Facharbeiter ich schau nach, in der aktuellen CC-Broschüre 2016. Da stand aber lt. seiner Aussage gar nichts drin.
Bin gespannt, was da dann Gültigkeit hat.
LG Lexie

Offline annelie

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Nachfolgendes Beispiel aus dem Bereich der Rinderkennzeichnung, wo geringfügige Verstöße in der Vergangenheit häufig auftraten, soll die Auswirkungen verdeutlichen:

Beispiel:

Ein Landwirt hat einen Milchviehbetrieb mit 60 ha Grünland und 100 Stück Rindvieh.
Er erhält 25.000 € pro Jahr für Direktzahlungen, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und Agrarumweltmaßnahmen.
Verstoß:   
Am 1. Juli 2015 wird festgestellt, dass 2 Kälber mit Verspätung an die HIT-Datenbank gemeldet wurden (eines nach 12 und eines erst nach 15 Tagen statt nach 7 Tagen).   
Kürzung bisher: Keine, da als geringfügiger Verstoß bewertet   
Künftige Kürzung: Keine, da als geringfügiger Verstoß bewertet

Verstoß:
Am 30. März 2016 wird festgestellt, dass der Abgang einer Kuh erst nach 12 Tagen (statt nach 7 Tagen) gemeldet wurde.   
Kürzung bisher: Keine, da erneut als geringfügiger Verstoß bewertet    
Künftige Kürzung: Kürzung in Höhe von 1% von 25.000 € für das Jahr 2015 = 250 € und Kürzung in Höhe von 3% von 25.000 € für das Jahr 2016 = 750 €

Verstoß:
Am 1. August 2018 wird festgestellt, dass ein Kalb 10 Tage zu spät gemeldet wurde (also nach 17 statt nach 7 Tagen).   
Kürzung bisher: Keine, da erneut als geringfügiger Verstoß bewertet   
Künftige Kürzung: Kürzung in Höhe von 3 x 3% = 9% von 25.000 € für das Jahr 2018 = 2.250 €


Quelle: https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Foerderung-Agrarsozialpolitik/_Texte/Fruehwarnsystem.html;jsessionid=6BA563B3163C298E08E4BE6251BCA6B2.2_cid296


siehe auch: CC-Broschüre 2016 nachzulesen auf Seite 71 und folgenden
https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/allgemein/publikationen/broschuere_cross_compliance.pdf
wundert mich nicht wenn der Sachbearbeiter das nicht gleich gefunden hat bei 101 Seiten

« Letzte Änderung: 26.02.16, 21:34 von annelie »
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Annelie

Offline gammi

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Das heißt, dass rückwirkend mit 1% für 2015 bestraft wird, obwohl es damals als nicht relevant angesehen wurde. Und zusätzlich noch mit 3% im Jahr 2016
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Offline gammi

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Das mit den 15% fehlender Ohrmarken hat mir nun keine Ruhe gelassen. Beim googeln bin ich auch tatsächlich auf diese Zahl gestossen. Es freut mich ja wenn es tatsächlich so ist. Wäre doch eine Sorge weniger.

Ich habe aber immer noch die maximal 3 Tiere aus einer Kontrolle im Kopf. Und dazu auch diesen Artikel gefunden:

http://www.topagrar.com/news/Rind-Rindernews-CC-Bagatellgrenze-bei-Ohrmarken-Verlust-1245424.html

Ich habe aber leider auch in anderen Bereichen schon gemerkt, dass es eben ganz gewaltig auf die unterschiedlichen Veterinäramter ankommt.
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Offline annelie

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Bullenmafia schreibt von 15 % mit einer Ohrmarke und Gammi schreibt von Tieren ohne Ohrmarken, das ist schon ein Unterschied.
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Offline martina-s

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...nur mal so nebenbei: Hier hat ein Landwirt geklagt weil er nach  der CC - Kontrolle Abzüge bekommen hatte. Der Kontrolleur auf dem biologisch geführten Betrieb hatte auf dem Außenfuttertisch bemerkt, dass von oben auf der Dachkante sitzende Schwalben natürlich auch herunter kacken können.
Das hat sich der Landwirt nicht gefallen lassen und ist vor Gericht gezogen. Weil, so seine Ansicht: Wenn er die Kühe auf die Weide treibt, diese ja auch den selben Einflüssen ausgesetzt sind. Und der Weidegang ist ja erwünscht und wird sogar noch honoriert!

Er hat Recht bekommen. Hätte sogar noch weiter streiten können. Aber da hat man dann von der gegnerischen Seite gebeten nix mehr zu unternehmen weil sich dies dann zum Präzedenzfall ausweiten würde. ::)

Wie eingangs Hopp schon zwischen den Zeilen anklingen hat lassen, und dazwischen auch noch einmal, vielleicht sollte dich da die Deutschen Landwirte etwas zusammentun und gegen diese Gängelungen vorgehen. Denn so wie mein Mann gestern aus dem BLW (S. 14) heraus gelesen hat, kocht anscheinend DE da ein ganz eigenes Süppchen? Jedenfalls ist es keine EU - Vorgabe!
Liebe Grüße
Martina

Offline gammi

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Nein. Ich schreibe auch von Tiere mit EINER Ohrmarke. Ohne Ohrmarke war bei unserer Kontrolle damals (hatten wir nicht, aber wurde so erklärt) schon ein Verstoss, ohne Bagatellgrenze.

Ich finde es ja prima wenn die 15% gelten und ich mit meinen höchstens 3 Tieren falsch liege.
« Letzte Änderung: 27.02.16, 09:25 von gammi »
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Offline gammi

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Wie eingangs Hopp schon zwischen den Zeilen anklingen hat lassen, und dazwischen auch noch einmal, vielleicht sollte dich da die Deutschen Landwirte etwas zusammentun und gegen diese Gängelungen vorgehen. Denn so wie mein Mann gestern aus dem BLW (S. 14) heraus gelesen hat, kocht anscheinend DE da ein ganz eigenes Süppchen? Jedenfalls ist es keine EU - Vorgabe!

Da brauchen die Bauern aber auch den Bauernverband im Rücken. Und da habe ich bisher immer das Gefühl, dass die solche Sachen eher favorisieren. So nach dem Motto: seht mal was wir nicht alles machen. Wir haben wieder eine neue Verordung herausgebracht, damit sicher noch sicherer wird.
Dieser Rückhalt und Praxisbezug fehlt mit beim Bauernverband allerdings immer. Denn wie sollen wir Landwirte bei dem Thema zusammenstehen? Zu sagen, ich "mach nicht mit" ist einfach zu kostspielig.
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