Autor Thema: Den Betrieb zurückgeben.....  (Gelesen 16525 mal)

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Offline annelie

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #15 am: 28.01.14, 11:01 »
Ich denke, das Problem nach der Überschreibung liegt darin, dass, falls etwas aus dem Betriebsvermögen veräußert werden soll, noch immer für einige Jahre das OK, die Unterschrift der Übergeber nötig ist (mir fällt der Begriff hierfür gerade nicht ein) und das dürfte sicher häufig ein Knackpunkt sein, wenn Investitionen o.ä. anstehen.

... oder das zwischenmenschliche Miteinander. Mit der Übergabe ändern sich nicht zwingend der "Umgang" der Generationen, man bleibt als Übernehmer ewig das Kind.
Abgeben ist nicht immer einfach, vorher hat man die Entscheidungen getroffen und plötzlich wird man "von außen" nicht mehr so wahrgenommen. Ich könne noch heute (nach fast 24 Jahren!) unserem damaligen Landmaschinenvertreter die Füsse küssen, weil er auch nach der Übergabe sich immer noch Zeit für einen Ratsch mit meiner Mutter genommen hat..... das hat ihr unheimlich gut getan und sie ist sich nicht "vergessen" vorgekommen.
Ich kann ohne Unterschrift meiner Mutter keinen m² Fläche verkaufen. Bei uns sagt man "da liegt der Austrag drauf". Zur Absicherung ist meine Mutter im Grundbuch eingetragen, auf der gesamten Fläche, aber ich denke das macht man heutzutage nicht mehr in der Art.
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Liebe Grüße
Annelie

Offline Ingrid2

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #16 am: 28.01.14, 11:22 »
Wir konnten die ersten 10 Jahre nichts veräußern ohne die Zustimmung der Übergeber. Das sollte auch sicherstellen, dass der Betrieb nach der Übergabe nicht sofort verkauft werden kann.  Meine Schwiegereltern haben sich trotzdem auf einem Teil der Fläche einen "Austrag" eintragen lassen, wir könnten also auch jetzt nicht so einfach verkaufen. Das kann schon schwierig sein, bei uns war z.B. ein kleiner Teil als Industriegebiet zu verkaufen. Da haben meine Schwiegereltern nur zugestimmt, weil wir von dem Erlös wieder (und mehr als vorher) landwirtschaftliche Fläche gekauft haben - und da wurde dann der Austrag übertragen. Wenn da das Verhältnis sowieso schon mal nicht gut ist, dann belastet das schon noch mehr.

Offline Pierette

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #17 am: 28.01.14, 11:35 »
Ja, genauso hab ich diese Regelung erlebt, eine Frist von 10 Jahren, um sicherzustellen, dass der Hof nicht direkt "versilbert" wird.
Tja, und alles Weitere hängt nur von den zweischenmenschlichen Beziehungen ab....ich weiß, wovon ich rede.. :'( .!
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Online Margret

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #18 am: 28.01.14, 18:47 »
..bei uns ist im Hofübergabevertrag eine Klausel drin, dass die weichenden Erben bei Verkäufen in den ersten 15 jahren nach Übernahme einen bestimmten Anteil erhalten müssen, sofern der Erlös nciht im Betreib reinvestiert wird.
Das mit dem "Austrag" kenn ich nicht.

Margret

Offline Lulu

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #19 am: 29.01.14, 07:43 »
Margret das ist bei uns auch so. Als wir so kurz nach der Hofübergabe etwas verkauft haben, hat meine Schwägerin sofort auf dem Amt
angerufen und gefragt, ob Ihr etwas zusteht. Das war dann nicht so, da wir das gesamte Geld in den Betrieb gesteckt haben.
Finde ich auch richtig so.

Gruß Lulu

Offline martina

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #20 am: 29.01.14, 07:51 »
Das heißt "Nachabfindungsanspruch" und ist im Erbgesetz geregelt, oder so.

Hat aber nichts damit zu tun, ob man einen Hof jetzt wieder zurücküberträgt oder nicht.

Ich kenne einen Fall, da ist ein Hof teilweise rückübertragen worden. Dadurch schmälerte sich das Einkommen des Hoferben und somit auch der Unterhaltsanspruch der unverheirateten Ex, bzw. des Kindes.

 

Offline frankenpower41

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #21 am: 29.01.14, 09:44 »
Hallo

Wir haben ja keine Probleme mit Übergabevertrag, aber meinen Mann hat es sehr erstaunt als ich nach vielleicht 12 Ehejahren den Vertrag mal studiert habe (war schon übergeben als ich ihn kennengelernt habe) und feststellte, dass SM immer wenn mir was verkaufen würden die Hälfte (?) bekäme. Er ging davon aus, dass es sich um 10 Jahre handelt, wohl auch SM.  Diese Regelung finde ich schon richtig. Wenn Hoferbe schnell verkauft, die weichenden Erben evtl. sogar verzichten, dann ist das auch nicht fair.
Mittlerweilen hat er den Hof 33 Jahre. Ich hab dann schon gedacht, wenn es Streitigkeiten geben würde, dann bekämen wohl seine Geschwister nochmal was.  Soviel mir in Erinnerung ist, wäre das aber wenn wir von dem Geld wieder Fläche kaufen würden nichtig.

Marianne

Offline irene33

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #22 am: 29.01.14, 10:37 »
So eine Klausel haben wir auch, Vor einigen Jahren wurde bei uns eine Straße ausgebaut und begradigt, sprich einige quatradmeter Grund fielen an einer stelle weg dafür weiter oben konnten wir vom Landkreis das dreifache dazukaufen. Wir dachten aufgrund des zukaufes müssten unsere Austräger nicht zustimmen - wäre ja irgendwie logisch - unsere Übergeber mussten wegen den paar quatradmetern zum Notar, wäre mal interessant gewesen wenn sie die Zustimmung verweigert hätten.....

Gruß
Irene

Offline Dorotee

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Re: Den Betrieb zurückgeben.....
« Antwort #23 am: 29.01.14, 11:25 »
Das heißt "Nachabfindungsanspruch" und ist im Erbgesetz geregelt, oder so.

Hat aber nichts damit zu tun, ob man einen Hof jetzt wieder zurücküberträgt oder nicht.

Ich kenne einen Fall, da ist ein Hof teilweise rückübertragen worden. Dadurch schmälerte sich das Einkommen des Hoferben und somit auch der Unterhaltsanspruch der unverheirateten Ex, bzw. des Kindes.


So einen Fall gibts bei uns auch,

.......... Ehe des Sohnes ging auseinander weil er eine schlimme Nervenkrise bekam. Die Größe des Hofes war beträchtlich und der Vater entwickelte diesen Plan .............. der ist schon seit vielen Jahren Gutachter bei Scheidungsprozessen und auch sonst in Grundstücksangelegenheiten und kennt die Materie inn- und auswändig.
Der Sohn hatte aus der Ehe eine 5-jährige Tochter.
Plötzlich hatte der Vater wieder das Sagen. Ich weiß allerdings nicht ob er inzwischen den Hof wieder dem Sohn überschrieben hat als der Sohn die Krise überwunden hatte.
Mittlerweile hat der Sohn eine andere Frau geheiratet und SOGAR einen Sohn zeugen können ...............

Ich glaub, bei denen ist jetzt wieder alles Paletti.
Die Unterhaltszahlung zur Ex hielt sich somit in Grenzen.

Dorotee
herzliche Grüße von Dorotee