Dann hast du eine Bankvollmacht, welche hinterlegt ist, solltest du vllt. bei der Bank nochmal hinterfragen.
Mit der einen kannst du alle Bankgeschäfte machen, mit der anderen nur eine kleinen Teiil. Unbedingt bei der Bank fragen auf welcher Basis du jetzt agierst. Jetzt machst du die "einfachen" Banksachen allein. Frag nach in welchem Umfang handeln kannst, das ist hinterlegt und kann dir jeder am Schalter sagen und wer noch außer dir w e l c h e Bankvollmacht hat.
Für wichtig halte ich: Was kann ich? Wieviel? Was können andere? Wieviel? Sprich ob es gleichwertige/gleichberechtigte Vollmachten sind.
Sonst kann es gut sein, du machst die "einfachen" Bankgeschäfte sprich jetzt den Kleinkram und irgendwann bekommst du nicht einmal Kontoeinsicht.
Es sind zwei paar Stiefel
Mit der Generalvollmacht kannst du auch alles andere, auch Haus verkaufen, du bekommst Auskunft im Krankenhaus etc.
Da ist es immer entscheidend, ob einzelvertretungsberechtigt oder nur gemeinsamvertretungsberechtigt.
-gemeinsam- müsst ihr immer zu zweit handeln und entscheiden
Imogen