Autor Thema: Testamenterstellung  (Gelesen 10677 mal)

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Offline Marina

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #15 am: 19.08.23, 13:32 »
Danke für deine Ausführungen. Erschreckend!

Mir graust schon heute, wenn meine Tante verstirbt. Meine Cousine und ich haben jeweils eine
notarielle Generalvollmacht über den Tod hinaus. Wobei meine Cousine sagt, sie hat die Urkunde nicht, was
ich nicht glaube, denn meine Tante hat mir schließlich die Urkunde auch ausgehändigt und die Cousine
war immer ihr "Augenstern".

Ich erledige alle Geschäfte für meine Tante und bin bisher immer mit der Urkunde durch gekommen. Bei der Sparkasse habe ich sie bisher noch nicht gebraucht. Das wird aber vermutlich beim Ableben (und Erben) anders ausschauen.

Offline Imogen

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #16 am: 19.08.23, 15:08 »
Dann hast du eine Bankvollmacht, welche hinterlegt ist, solltest du vllt. bei der Bank nochmal hinterfragen.

Mit der einen kannst du alle Bankgeschäfte machen, mit der anderen nur eine kleinen Teiil. Unbedingt bei der Bank fragen auf welcher Basis du jetzt agierst. Jetzt machst du die "einfachen" Banksachen allein. Frag nach in welchem Umfang handeln kannst, das ist hinterlegt und kann dir jeder am Schalter sagen und wer noch außer dir  w e l c h e  Bankvollmacht hat.
Für wichtig halte ich: Was kann ich? Wieviel? Was können andere? Wieviel? Sprich ob es gleichwertige/gleichberechtigte Vollmachten sind.

Sonst kann es gut sein, du machst die "einfachen" Bankgeschäfte sprich jetzt den Kleinkram und irgendwann bekommst du nicht einmal Kontoeinsicht.

Es sind zwei paar Stiefel

Mit der Generalvollmacht kannst du auch alles andere, auch Haus verkaufen, du bekommst Auskunft im Krankenhaus etc.
Da ist es immer entscheidend, ob einzelvertretungsberechtigt oder nur gemeinsamvertretungsberechtigt.

-gemeinsam- müsst ihr immer zu zweit handeln und entscheiden


Imogen
Viele Grüße
aus dem Tal der Liebe

Offline Marina

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #17 am: 19.08.23, 15:16 »

Da ist es immer entscheidend, ob einzelvertretungsberechtigt oder nur gemeinsamvertretungsberechtigt.

-gemeinsam- müsst ihr immer zu zweit handeln und entscheiden


Imogen

Wir sind jeder einzeln vertretungsberechtigt, sollen uns lediglich bei größeren Entscheidungen (z.B. Hausverkauf) absprechen.

Aber bei der Sparkasse werde ich auf alle Fälle einmal nachfragen.

Offline Imogen

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #18 am: 19.08.23, 21:05 »
Das kann nie schaden, man weiß nie was so alles passiert bis es so weit ist. Ich hab mir da keine Gedanken gemacht. Ich dachte das geht seinen Weg...Eröffnungsniederschrift vom Amtsgericht....danach Gang zur Bank....Aufteilung in zwei gleiche Teile...Auflösung der Konten.

Mein Bruder war bei der Mutter wie hast du so schön gesagt der "Augenstern" und er wußte das immer zu nutzen. Aber daran, dass es jetzt so weit ist, hat die Bank auch ihren Anteil. Ich hatte zumindest darauf gehofft, dass das Konto "eingefroren" werden kann, wenn Aufffälligkeiten festgestellt werden. Das interessiert niemand, man wird von oben herab behandelt, weil man ja keine Vollmacht hat.
Mein Mann hat/hatte auch ein Konto bei der Kreissparkasse, wir haben alles gekündigt und abgezogen Es wird demnächst aufgelöst.
 
Viele Grüße
aus dem Tal der Liebe

Offline Mathilde

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Re: Testamenterstellung
« Antwort #19 am: 22.09.23, 10:38 »
Hallo,

Endlich habe ich mich durchgerungen und bin zum Notar um ein Testament zu erstellen. Man glaubt ja gar nicht was alles möglich ist. Trotzdem belastet es mich psychisch schwer weil ohne Ausgleich wurde der eine oder andere schon wieder benachteiligt werden. Um es wirklich gerecht zu machen müsste man eigentlich alles verkaufen und dann das Geld verteilen- alles Sch… Deine Emma

LG Mathilde
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach