Das mag ja sein, Beate.
Aber wenn in Kenntnis dessen, dass die Fläche verkauft wurde, der (ehem.) Eigentümer noch eben schnell einen neuen Pachtvertrag abschließt über 10 Jahre zu einem möglicherweise weit unter dem regionalen Pachtpreis liegenden Zins - quasi NACH Abschluss des Kaufvertrages/Eintragung der Auflassungsvormerkung, da drängt sich mir die Frage auf, ob es zulässig war, dass er zu dem Zeitpunkt noch neu verpachten DURFTE.
Da der Pachtvertrag bei der Kreisverwaltung angezeigt worden ist, kann ich die regional vergleichbaren Pachtpreise in Erfahrung bringen, hab ich heute angeleiert.
Der Pachtpreisspiegel, auf den Bärbel hingewiesen hatte, sagt schon auch etwas anderes, wobei es sicher regional große Unterschiede gibt in Brandenburg.
Beate, seid Ihr im "Realteilungsgebiet", oder gibt es bei Euch das Höferecht wie bei uns? Hier gilt das Ältestenrecht, etwas weiter das Jüngstenrecht. Die "Zersplitterung" des Eigentums beim Erbfall hat es hier demzufolge so nicht gegeben. Vllt ist das auch ein Grund dafür, dass höhere Pachtpreise einfacher erzielt werden können.
Übrigens, bei uns hier (CLP/VEC) rundherum gibt es nur noch Preise ab 800 euro aufwärts bis 1800 euro, hab auch schon von 2000 euro gehört.
Liebe Grüße,
strop