ich bin zwar svp mitglied - nein laut herr maurer gehöre ich nicht mehr zu dieser partei -
und hier geht es nicht um die ausländer die eingebürgert werden, sondern um's verfahren durch die ämter....
mein ss ist marokkaner - jetzt sind sie genau 6 jahre verheiratet - und laut gesetz kann ein ausländer der bereits ? jahre in der schweiz war, wenn er mit einer schweizerin verheiratet ist (und umgekehrt - gleichberechtigung !) 3 jahre nach der heirat das gesuch um einbürgerung stellen - das soll ca. 1 jahr dauern -
nun bei meinem ss dauerte es nur gerade gut ein halbes jahr, mit relativ wenigen abklärungen -
aber was mich stört, wir haben ja heute im kanton schaffhausen nur noch ein zivilstandsamt und das ist in der stadt schaffhausen -
doch in unserer gemeinde wurde niiiieee mitgeteilt, dass es einen neuen gemeindebürger gibt....
ich habe schon mehrmals nachgefragt -
die wissen nun einfach nichts mehr, dabei - wenn bürger im ausland sind, können sie ja via die heimatgemeinde abstimmen... und die stimmbürger machen regen gebrauch davon....
ob man da dann etwas erfährt, wenn ein eingebürgerter schweizer - oder einer der sich von einer andern gemeinde einbürgern lies, sich ins ausland aufmacht....?