Aus aktuellem Anlass muss ich das Thema wieder hervorholen:
Wer weiß, wie ich mich verhalten soll:
Mein Vater und Mutter haben meinen Bruder jeweils in einer Vorsorgevollmacht als Betreuer ernannt.
Nun ist der Fall eingetreten, dass Vater einen Betreuer braucht für die vier (?) Bereiche:
Gesundheit, Aufenthalt, Finanzen und

.
Nun möchte aber mein Bruder (aus verschiedenen Gründen) einen der vier Bereiche nicht machen
und frägt mich, ob ich das machen würde.
Ich wäre im Grunde schon dazu bereit, aber er ist ja quasi vom Gericht festgelegt für alle vier
Bereiche. Da bewege ich mich doch völlig in der Grauzone, bin eigentlich nicht legitimiert und
von jedermann "angreifbar".
Wer hat Erfahrung? Was würdet Ihr machen?
Kann er mir denn offiziell für einen Teilbereich die Betreuung (per Richterbeschluss) übertragen.
Aber das wäre ja entgegen Vaters Willen.
Andererseits, wenn ein Betreuer wegen schwerer Krankheit ausfällt, muss ja auch ein "Ersatz" her.
Ist so eine Änderung des Betreuung bei Gericht sehr aufwändig? Kostenintensiv?
Elisabeth