Autor Thema: Vorsorgevollmachten / Notariell beglaubigt, aber von Bank ignoriert  (Gelesen 12152 mal)

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Offline bauernhofTopic starter

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Uns ging es beim Tod meines Schwiegervaters genau so.
Ich hatte auch eine Bankvollmacht die über den Tod hinaus ging. Konto wurde sofort gesperrt. Hatte bis dahin onlein banking gemacht, ging nicht mehr.
Auch wir mussten einen Erbschein vorlegen.
Wir konnten nicht einmal Geld für Grabpflege auf die Seite legen, weil die Bank ein Schriftstück wollte das besagt das Schwiegervater das auch so wollte.
Das Kostenangebot der Gärtnerei hat sie dem Bruder meines Mannes gegeben und das Geld zugleichen Teilen auf beide Söhne verteilt.
Mein Mann pflegt das Grab seines Vaters trotzdem.
Tochter und Schwiegersohn hatten eine Vollmacht, die über den Tod hinaus geht. Nach dem Tod der Mutter hat die Bank sofort das Konto gesperrt und zahlt Rechnungen nur nach Vorlage. Nun verlangt sie einen Erbschein, um dann das Geld an die Erben zu verteilen.
Die Bank sagte die Vollmacht gelte nur für Bankgeschäfte des Verstorbenen die belegbar wären. Sonst könnte der Besitzer der Vollmacht ja das Konto räumen.
Liebe Grüsse von der Höri
Walburga

 

Offline Ditz

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Hallo,

ich kenn das auch nur so das das konto mit dem todesfall gesperrt wird, trotz vollmacht.
die frage ist doch wofür wird dann eine vollmacht ausgestellt??
zeit zum kontoabräumen wäre aber trotzdem gewesen da das konto erst 2-3 tage später gesperrt wurde.
ich war zum glück nicht auf das geld angewiesen, aber wenn der betrieb von dem konto weiterlaufen müßte hätte es schon probleme gegeben. weil der erbschein ist ja auch nicht innerhalb von ein paar tagen da. und kostet nur geld.
die bank sichert sich halt ab für den fall das noch irgendwo her ein erbe auftaucht.
in meinem fall hat der bank das testament, oder besser gesagt die testamentseröffnung gereicht, weil man auch bekannt bei der bank ist.
wenn noch anderes zu vererben ist mußt du sowieso einen erbschein haben, wenns aber nur um konto geht ist das meiner meinung nach unsinnig.


Ditz
« Letzte Änderung: 28.05.07, 20:05 von Ditz »

Offline Luetten

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Unser Notar hat uns auch geraten, sofort die Konten zu räumen wenn ein Sterbefall eintritt ???, obwohl wir alles schriftlich hinterlegt haben :o
LG Petra
Man sollte nie mit vollem Mund über Bauern schimpfen!

Offline Beppa

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War für uns doch alle verwunderlich, dass es ohne weitere Begründung und vor allem ohne Entschuldigung für die vorangegangenen Unannehmlichkeiten, die Vollmacht über den Tod hinaus anerkannt wurde.

Da müßten sie ja zugeben, dass sie im Unrecht waren.  ::)

Offline ELLI47

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Hallo Zensi
Ich habe mit meiner Mutter so einen Vertrag gemacht.
Wir, mein Bruder und ich (hab noch zwei Brüder mehr) sind mit meiner Mutter zum Notar.Der hat sich mit ihr unterhalten und dann bestätigt,das sie in der Lage ist diesen Vertrag zuunterschreiben.Also geistig noch fit.
3 Monate später habe ich diesen Vertrag gebraucht und da haben meine Brüder erst zuwissen bekommen,das wir sowas haben.
Sie haben sich eh nicht um sie gekümmert.
Ich habe diesen Vertrag nun schon überall vorgelegt,weil meine Mutter Dement ist.
Habe nirgends Schwierigkeiten gehabt,im Krankenhaus haben sie nur uns,die die Vollmacht haben Auskunft gegeben,da waren die beiden etwas sauer.

Mach einen Vertrag,wenn ihr eh für die Flege zuständig seit und wenn dein SV das will, können die andern nichts machen,denn es ist der Wille deines SV.

 Es ist viel einfacher,sonst bekommst du im Ernstfall nichts zuwissen.

Sie geben keine Auskunft mehr ohne Vertrag,egal wo.

Das sind meine Erfahrungen    LG Elli
Liebe Grüsse aus Schleswig-Holstein
    
        Elli

Offline zensi

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Und Rechenschaft gegenüber den anderen (Erben) muß man auch mit Vollmacht ablegen. Würde man Geld "veruntreuen" , dann ist man hinterher schadensersatzpflichtig.

Vor allem ist wichtig, dass man so eine Vollmacht schon frühzeitig macht.

Da hab ich aber schon anderes gehört. Die Schwägerin meiner Freundin hatte so eine Vorsorgevollmacht. Die hatte das gesamte Konto (und das war nicht wenig) der pflegebedürftigen Schwiegermutter  abgeräumt. Danach musste das Haus der SM verkauft werden, um den Pflegeplatz im Heim finanzieren zu können.

Zensi
Schönen Gruß    Zensi

Offline zensi

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.

Wichtig ist, was in der Vollmacht steht. Es gibt da auch verschieden Arten. Bei mir ist geregelt, dass ich auch nach dem Tod noch Zugriff habe.
Ich  habe auch eine Vollnmacht über den Tod hinaus.
Jetzt ist SV gestorben und das Konto wurde sofort gesperrt. Ich kann nicht mal mehr die Kontoauszüge abholen. Ich verstehs nicht ganz und werd mich mal nächste Woche bei den Bankern erkundigen. Klar die Beerdigungskosten konnte ich schon überweisen. Aber ich bekomm keine Auszüge mehr.
 Zensi
Schönen Gruß    Zensi

Offline zensi

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Also als SV mir und Göga die Vorsorgevollmacht erteilt hat, sagte der Notar zu SV, ob er sich im Klaren ist , denn das ist eine Generalvollmacht, und wir könnten das Geld nehmen , ohne Nachweis zu führen.
Bei einer Betreuervollmacht hätten wir alles belegen müssen.

Ich bin schon froh, dass wir diese Vollmacht hatten, und zwar nicht finanziell, sondern für die ärztliche Betreuung. Denn die letzen Wochen konnte SV seinen Willen nicht mehr bekunden. Und er lag nur da und wurde mit Infusionen versorgt. Er verweigerte das Essen und die Ärzte fragten nach einer Magensonde. Da durften wir schon entscheiden, wie es weitergehen sollte.

Allerdings kamen dann auch seine Töchter ins KH und "kümmerten" sich (plötzlich) um ihren Vater und sprachen täglich mit den Ärzten.
Bis der Arzt dann mal sagte, er möchte lieber mit der Pflegeperson (also mit mir) alles besprechen.7

......und jetzt warten alle auf die Testamentseröffnung  ::)

Zensi


Schönen Gruß    Zensi

Offline Vöglein

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Bei einer Betreuervollmacht hätten wir alles belegen müssen.

Ich bin schon froh, dass wir diese Vollmacht hatten, und zwar nicht finanziell, sondern für die ärztliche Betreuung. Denn die letzen Wochen konnte SV seinen Willen nicht mehr bekunden. Und er lag nur da und wurde mit Infusionen versorgt. Er verweigerte das Essen und die Ärzte fragten nach einer Magensonde. Da durften wir schon entscheiden, wie es weitergehen sollte.


Hallo Zensi und alle,
die Gerneralvollmacht erstellt nur ein Notar ?
Liebe Grüße Andrea Maria

...man muss das Glück unterwegs suchen, nicht am Ziel, da ist die Reise
zu Ende !

Offline zensi

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Hallo Zensi und alle,
die Gerneralvollmacht erstellt nur ein Notar ?

Ja Vögelein, Notar  ist wichtig. Nicht nur für die Bank , sondern für alle Entscheidungen.
Schönen Gruß    Zensi

Offline Steinbock

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Aus aktuellem Anlass muss ich das Thema wieder hervorholen:

Wer weiß, wie ich mich verhalten soll:
Mein Vater und Mutter haben meinen Bruder jeweils in einer Vorsorgevollmacht als Betreuer ernannt.
Nun ist der Fall eingetreten, dass Vater einen Betreuer braucht für die vier (?) Bereiche:
Gesundheit, Aufenthalt, Finanzen und ???.
Nun möchte aber mein Bruder (aus verschiedenen Gründen) einen der vier Bereiche nicht machen
und frägt mich, ob ich das machen würde.
Ich wäre im Grunde schon dazu bereit, aber er ist ja quasi vom Gericht festgelegt für alle vier
Bereiche. Da bewege ich mich doch völlig in der Grauzone, bin eigentlich nicht legitimiert und
von jedermann "angreifbar".
Wer hat Erfahrung? Was würdet Ihr machen?
Kann er mir denn offiziell für einen Teilbereich die Betreuung (per Richterbeschluss) übertragen.
Aber das wäre ja entgegen Vaters Willen.
Andererseits, wenn ein Betreuer wegen schwerer Krankheit ausfällt, muss ja auch ein "Ersatz" her.
Ist so eine Änderung des Betreuung bei Gericht sehr aufwändig? Kostenintensiv?

Elisabeth
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)

Offline SiegiKam

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@steinbock:
So wie ich das verstehe, haben dein Vater und deine Mutter je eine Vorsorgevollmacht ausgestellt und die soll jetzt in Kraft treten. Der vierte Punkt ist wohl die Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden. Das alles ist in Ordnung und hat nichts mit dem Gericht zu tun, so lange alle Beteiligten damit zufrieden sind und die Vollmacht überall akzeptiert wird. Schwierig wird es, da dein Bruder einen Bereich nicht übernehmen möchte (das hätte er sich auch früher schon mal überlegen können, oder?).
Die Vorsorgevollmacht ist wohl kaum vom Gericht ausgestellt, sondern von deinen Eltern und deinem Bruder unterschrieben oder beim Notar erstellt worden. Nun soll es aber doch etwas anders laufen als damals festgelegt.

Hier würde ich wirklich das Vormundschaftsgericht bemühen, ruf erst mal an, damit du auch das richtige Gericht erwischt und schreib dann in einem Brief dein Anliegen. So wie ich das kenne, kommt der Richter dann zu deinem Vater und deiner Mutter und versucht sie zu fragen, ob sie mit der von euch vorgeschlagenen Regelung einverstanden sind. Er wird auch mit euch sprechen und wenn er alles so für in Ordnung befindet, dann bekommt ihr einen Beschluss in dem steht, wer für was bevollmächtigt ist. Das kostet je nachdem, wieviel Vermögen zu verwalten ist. Die Kosten kannst du auch am Telefon erfragen oder schau mal unter § 92 KostO.
Zum Vormundschaftsgericht werdet ihr gehen müssen, denn sonst hat ja nur dein Bruder etwas vorweisbares in der Hand, du dagegen sollst Aufgaben übernehmen zu denen du von niemand schriftlich befugt wurdest. Daher wäre ein Beschluss des Vormundschaftsrichters schon vorteilhaft.

LG Siegi
Leben und leben lassen

Offline gammi

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Als Betreuer kann er auch wieder einen Bereich abgeben. Das müßt ihr dann wieder beim Notar beurkunden lassen.
Am besten laßt ihr euch vom Notar beraten.
Enjoy the little things

Offline fanni

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Das Gericht kann immer alles aufheben........denk ich.......also muß man , wenn der Fall schon eingetreten ist vor Gericht, um so eine Vollmacht zu ändern.....zum Notar dann wahrscheinlich auch.


Bei einem Verwandten war es auch so, dass der Vater der Tochter die Betreuung übergeben hat.......als er dann nicht mehr fähig war zu entscheiden.....hat der Sohn (der darüber keine Infos hatte) dagegen geklagt.....weil er meinte seine Schwester würde ihnhintergehen.....uznd sich das Erbe aneignen und den Vater schlecht pflegen (er hat ihn vielleicht 2 mal im Jahr besucht......für eine halbe Stunde >:()

das Gericht hat den Fall geprüft und die Betreuung bei der Tochter gelassen, weil es nix zu beanstanden gab.......das Verhältnis der beiden ist aber nun noch mehr zerrüttet :'(
« Letzte Änderung: 02.02.11, 15:13 von fanni »
Herzliche Grüße von Fanni

Offline Steinbock

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Danke schon mal für die Antworten. Werde sie später in Ruhe nachlesen.
Wenn ich mich mit all den Fachwörtern und mit den Gegenheiten (in der Familie)
besser auskennen/besser Bescheid wüsste, dann müsste ich ja nicht hier fragen. ::)

Ich habe leider ziemlich wenige Informationen. Möchte keinen Streit anzetteln.
Und möchte aber, dass der eine Bereich gemacht wird, eben notfalls von mir.
Weil mein Bruder ihn nicht machen will.

Brauche ihm jetzt auch nicht kommen, dass er sich das hätte früher überlegen sollen.
Das nutzt jetzt auch nicht mehr und macht bloß noch mehr "Stress".

Aber dies gehört dann eigentlich in die "Frustbox" und nicht mehr hierher zum Sachlichen.

Elisabeth
Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne... (H.Hesse)