Hallo
habt ihr schon gehört, dass ihr seit 1. Oktober 2016 einen Anspruch auf einen
Medikationsplan für mehr Patientensicherheithabt
Patienten haben seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen sogenannten bundeseinheitlichen Medikationsplan,
wenn sie mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete,
systemisch wirkende Medikamente gleichzeitig einnehmen beziehungsweise anwenden.
Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – vorgesehen sein.
Den Medikationsplan erstellt in der Regel der Hausarzt.
Er ist zum Ausstellen von Medikationsplänen verpflichtet.
Zunächst gibt es den Plan auf Papier.
Ab 2018 soll der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können.
Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Patienten freiwillig –
Anspruch auf die Papierversion hat der Versicherte weiterhin.
Fragt mal eure Hausärzte ...
Für GöGa habe ich eine genaue Aufstellung gemacht ...
welches Mittel (mit Hersteller) mit der Dosierung
Gedruckt hat es die Größe einer Visitenkarte (passt in die Geldbörse) ist laminiert
Er wurde schon mehrfach im KKH gelobt,
weil es den Ärzten / Schwestern die Arbeit erleichtert
wenn er mal wieder als Notfall eingeliefert wird
und nach seinen Medikamenten gefragt wird - oder ich
Liebe Grüße
Beate