Autor Thema: Pachtvertragsklauseln  (Gelesen 12106 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline strop

  • in memoriam
  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 412
Re: Pachtvertragsklauseln
« Antwort #15 am: 09.01.14, 20:04 »
Danke für die Antworten.
Ich glaube dann hak ich da nochmal genauer nach, denn 50 euro je Hektar für Ackerland in einem neuen Pachtvertrag (2012) - das ist mir nicht so "glaubwürdig". Ich vermute eher, dass da noch eben schnell ein neuer langfristiger Pachtvertrag gemacht wurde, um nach dem Verkauf dem neuen Besitzer vllt "eins auszuwischen"....
Aber das finde ich heraus............   8)
LG strop

Offline Irmgard3

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 673
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Pachtvertragsklauseln
« Antwort #16 am: 10.01.14, 18:07 »
Das erscheint mit viel zu niedrig trotz der mageren 25 Bodenpunkte. Aber ich bin aus NRW.
Lebe, wie  du wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
(Christian Fürchtegott Gellert)

Offline Beate Mahr

  • Untermain Ebene
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 7122
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ohne Frauenpower keine Bauernpower
Re: Pachtvertragsklauseln
« Antwort #17 am: 10.01.14, 18:47 »
Hallo

zu niedrig ... nee finde ich nicht ... weil ...

Zitat

Dazu kommt, daß der Pachtpreis bei uns relativ niedrig ist (50 - 100 € pro ha)
und ich alles dransetze dass das so bleibt ...
neuste Berechnungsmethode  ;D    Bodenpunkt mal 2 = Euro / ha ...
das hat sogar die Kommune akzeptiert       


Also wären die 50 Euro durch aus ertragsangepasst  ;)

Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline strop

  • in memoriam
  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 412
Re: Pachtvertragsklauseln
« Antwort #18 am: 10.01.14, 20:47 »
Das mag ja sein, Beate.
Aber wenn in Kenntnis dessen, dass die Fläche verkauft wurde, der (ehem.) Eigentümer noch eben schnell einen neuen Pachtvertrag abschließt über 10 Jahre zu einem möglicherweise weit unter dem regionalen Pachtpreis liegenden Zins - quasi NACH Abschluss des Kaufvertrages/Eintragung der Auflassungsvormerkung, da drängt sich mir die Frage auf, ob es zulässig war, dass er zu dem Zeitpunkt noch neu verpachten DURFTE.
Da der Pachtvertrag bei der Kreisverwaltung angezeigt worden ist, kann ich die regional vergleichbaren Pachtpreise in Erfahrung bringen, hab ich heute angeleiert.
Der Pachtpreisspiegel, auf den Bärbel hingewiesen hatte, sagt schon auch etwas anderes, wobei es sicher regional große Unterschiede gibt in Brandenburg.
Beate, seid Ihr im "Realteilungsgebiet", oder gibt es bei Euch das Höferecht wie bei uns? Hier gilt das Ältestenrecht, etwas weiter das Jüngstenrecht. Die "Zersplitterung" des Eigentums beim Erbfall hat es hier demzufolge so nicht gegeben. Vllt ist das auch ein Grund dafür, dass höhere Pachtpreise einfacher erzielt werden können.
Übrigens, bei uns hier (CLP/VEC) rundherum gibt es nur noch Preise ab 800 euro aufwärts bis 1800 euro, hab auch schon von 2000 euro gehört.
Liebe Grüße,
strop

Offline Beate Mahr

  • Untermain Ebene
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 7122
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ohne Frauenpower keine Bauernpower
Re: Pachtvertragsklauseln
« Antwort #19 am: 11.01.14, 12:15 »
Hallo

wir sich auch Realteilungsgebiet ( 180 ha auf über 220 Schlägen)  und es gibt keine Höfeordnung

Die Pachtpreis von Pachtspiegel sind der Durchschnittspreis ...
und der ist m.M. normalerweise viel zu hoch ...
weil die Topstandorte (z.B. Börde) mit den Sandplacken (20 BP ) gleichgestellt werden
bzw. Sonderkulturen mit Getreide usw.

Deshalb ja meine Rechnung BP mal 2 = Euro / ha 
bei SK entsprechend mehr ( bei uns => Spargel bis zum 5 - 10fachen )

Wenn der Verkauf bekannt und angezeigt war ... ist das Betrug bzw. Bauernschläue  :-X
nur ... dann sind die bei Kreis entweder blind oder blöd - sorry

Hoffe ich habe das richtig verstanden  ;)

Gruß
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka