Autor Thema: Betriebliche Eigenkontrolle Fleischerei & Direktvermarktung  (Gelesen 16671 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline BärbelTopic starter

  • Südhessen
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1630
  • Geschlecht: Weiblich
  • Leben und leben lassen
Hallo

Bei mir war gestern das Veterenäramt und hat meine Schlachthaus und meinen Laden kontrolliert. Nach dem neuen Lebensmittelgesetz bin ich jetzt zur Selbstkontrolle verpflichtet. Das bedeutet das ich kontronllisten führen muß" wer", " wann"," was" sauber gemacht hat.Welche Temperaturen meine Kühlhäuser haben und bei welcher Kerntemperatur ich meine Wurst aus dem Kessel hole.
Wer von Euch muß das auch machen ?
Wie habt Ihr Eure Kontrollzettel gemacht oder habt Ihr sie von jemandem bekommen?

Liebe Grüße

Bärbel
« Letzte Änderung: 06.09.06, 10:05 von Mirjam »
Liebe Grüße aus Südhessen

Bärbel

Reiß den Faden der Freundschaft
nicht allzu rasch entzwei
wird er auch neu geknüpft
ein Knoten bleibt dabei

Offline martina

  • Südniedersachsen
  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 22173
  • Geschlecht: Weiblich
  • Unsere Landwirtschaft - wir brauchen sie zum Leben
Re: Selbstkontrolle
« Antwort #1 am: 05.10.04, 08:56 »
Hallo Bärbel,

schau mal hier: http://www.haccp.de vielleicht findest du da ja was?

Ansonsten: hat Dir das Vet.-Amt nicht Info-broschüren oder dergleichen gegeben? Die Landwirtschaftskammern führen auch Hygieneseminare durch, erkundige Dich mal.

Meistens reicht es aus, sich eigene Listen zu erstellen und nat. auch regelmäßig zu führen  8)

Also zb. für jeden Kühlraum oder -schrank ein eigenes Thermometer und dann mit Datum in die Liste eintragen, welche Temperatur erreicht ist. Wenn man die Liste an die Tür klebt, denkt man auch ans ablesen.

Das Selbstkontrollsystem soll dazu dienen, Schwach- oder Fehlerstellen in deiner Verarbeitung/Betrieb festzustellen und somit Anlaß zur Verbessserung geben.


Ich muß zb. im Rahmen unserer Transportzertifizierung Mängelkarten führen. Einmal für technische Mängel am Fahrzeug, die den Fahrern auffallen, aber auch für Mängel im ganzen System, wenn zb. der Fahrerwechsel unterwegs nicht hinhaut oder so.

Schritt 1: Fehler/Mangel erkennen  --> WAS Fahrerwechsel klappt nicht
Schritt 2: diesen Mangel dokumentieren --> Warum ein Fahrer muß zu lange auf Ablösung warten, LKW steht zu lange still
Schritt 3: schon bei der Dokumentation eine Lösung feststellen, wie der Mangel beseitigt werden kann --> WIE zu lösen / Was ist zu tun? --> Fahrer müssen Treffpunkt und Zeit für Ablösung besser absprechen
Schritt 4: Wer ist verantwortlich? --> Fehler des Disponenten, er hätte die Fahrer besser informieren müssen

So ungefähr soll das ablaufen.

Zurück zu Deiner Direktvermarktung:

Du mußt Dir Kriterien überlegen und diese aufschreiben, zB. Wann zb. die Wanne  gereinigt werden sol l und muß, in der Du die Wurstmasse anmengst. reicht es zwischen den einzelnen Wurstsorten, die Wanne mit der Teigkarte auszukratzen, oder mußt Du waschen? Reicht heißes Wasser oder mußt Du ein fettlösliches Reinigungsmittel nehmen?

Diese Punkte schreibst Du auf. Dann erstellst Du Dir eine entsprechende Reinigungstabelle.

Welcher Kessel --> Welches Vorprudukt--> Nachprodukt-- welche Reinigungsart erforderlich -- Reinigung durchgeführt von wem.

Aber Mirjam kann Dir sicher noch besser erklären, was wichtig ist, die ist schließlich unsere Hygienefachfrau ;-)
« Letzte Änderung: 05.10.04, 09:23 von martina »

Offline heidjer

  • Neuling
  • *
  • Beiträge: 24
  • Geschlecht: Männlich
  • Ich liebe dieses Forum!
Re: Selbstkontrolle
« Antwort #2 am: 13.10.04, 12:36 »
Hallo Bärbel
Als Fleischermeister kann ich dir aus meiner Praxiserfahrung mit den Selbstkontrollen berichten und dir ein paar Tips zur Umsetzung geben. Schreib mir einfach eine private Nachricht, wenn du möchtest.
Viele Grüße vom Heidjer

Offline Romy

  • Moderatoren
  • *
  • Beiträge: 3311
  • Geschlecht: Weiblich
  • in memoriam
Re: Selbstkontrolle
« Antwort #3 am: 09.12.04, 14:50 »
Hallo Bärbel
Ich denke in der Schweiz ist es dasselbe wie in Deutschland. Wir haben von dem Landwirtschaftsamt Formulare bekommen. Diese waren aber kompliziert und für mich nicht brauchbar. So habe ich mir die Formulare selber gestalltet und der Lebensmittelinspektor (macht bei uns momentan noch die Kontrollen) war bis jetzt immer zufrieden damit. Das Formular für Konfitüre, Sirup, Liköre etc. zeigt das Herstellungsdatum, der Ort der Ernte, Zutaten, Menge, Rezept und wann das letzte Glas/Flasche verkauft wurde. Das Formular für das Fleisch zeigt die Ohrmarkennummer, dann wiederum Datum der Schlachtung, Datum der Verarbeitung, Kundenliste etc.
Streichkäse, Ziger etc. schreibe ich Schritt für Schritt auf, hier zeigt das Fromular auch gleich das Rezept und geht mal was schief sehe ich gleich was ich anders und falsch gemacht habe.
Kommt der Lebensmittelinspektor auf den Betrieb gehen wir zusammen die Formulare und die verschiedenen Deklarationen durch. Er kann mir dann helfen, ob etwas fehlt oder ob es Neuerungen gegeben hat.
Es empfiehlt sich so oder so mit dem Kontrolleur zusammen zu arbeiten.  ;)
Für mich ist die ganze Selbstkontrolle eine grosse Hilfe, weil mein Gedächnis wie ein grosses Salatsieb ist und ich ohne aufschreiben immer wieder alles vergesse. Es gibt ja soviel Wichtigeres und Schöneres über das sich zu Denken lohnt ;D
Wenn du willst kann ich dir einige Formulare auch schicken. Aber du wirst sehen, du hast wieder ganz andere Prioritäten.

en hübsche tag
Romy
en hübsche tag
Romy

Wenn du nur zwei Möglichkeiten hast, wähle die dritte

Offline Ingrid2

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1104
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Selbstkontrolle
« Antwort #4 am: 09.12.04, 17:44 »
Hallo Bärbel,
wir haben den gleichen "Kampf" mit diversen Listen. Bis jetzt habe ich noch nicht alle Vorschriften umgesetzt. Aber ich mache mir auch selbst Listen, die vorgedruckten finde ich für uns nicht praktikabel. Es gibt da die "Hygiene-Leitlinie für Direktvermarkter" vom Deutschen Agrar-Verlag. Dort ist alles erklärt und sind auch Vorschlagslisten drin.

Ich muß sagen, mir fällt es sehr schwer, alles schriftlich festzuhalten. Ich finde den Aufwand schon sehr groß. Klar, die Thermometer an den Kühlräumen ablesen, das allein ist nicht viel Arbeit. Aber es ist ja nicht nur das allein. Wenns auf dem Betrieb sowie schon stressig ist, dann komm ich auch mal ins schlampern.

Ich weiß nicht, ob diese ständige schriftlich (!) dokumentierte Eigenkontrolle wirklich sein muß. Es liegt ja in unserem eigenen Interesse, daß z.B. die Wurst bei der richtigen Temperatur gebrüht wird. Das wird doch logischerweise kontrolliert. Auch ob die Kerntemperatur stimmt. Ich hab einfach keinen Bock mehr drauf, mir immer wieder selbst jeden Schritt schriftlich zu bescheinigen. Wenn ich bescheißen will, dann mach ich das doch auch wenn ichs aufschreiben muß. M.E. fördert das nur den Verdruß gegenüber Ämtern jeder Art. So, das wollte ich schon lange mal loswerden.

Gruß Ingrid

Offline BärbelTopic starter

  • Südhessen
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1630
  • Geschlecht: Weiblich
  • Leben und leben lassen
Re: Selbstkontrolle
« Antwort #5 am: 09.12.04, 19:05 »
Hallo Ingrid

Ich hab mir meine Kontrollzettel auch selbst gemacht. Ich liste bis jetzt nur auf wer ,wann,was sauber gemacht hat und welche Themperatur meine Kühlhäuser haben. Das mit der Kernthemperatur von der Wurst hab ich mir bis jetzt erspart. Das mach ich erst wenn sich mein Vetenärrat beschwert.
Es ist doch in meinem eigenen Interesse das ich meine Wurst richtig durchkoche.
Genau so blöd ist die neue Verordnung der Dosenbeschriftung. Ich musste mir lauter neue Etiketten drucken lassen und die Alten wegwerfen.
Dem " Amtsschimmel " sind ja meine unnötigen Ausgaben egal.
Liebe Grüße aus Südhessen

Bärbel

Reiß den Faden der Freundschaft
nicht allzu rasch entzwei
wird er auch neu geknüpft
ein Knoten bleibt dabei

Offline Mirjam

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 5320
  • Geschlecht: Weiblich
  • Change happens!
Re: Selbstkontrolle
« Antwort #6 am: 09.12.04, 19:53 »
Hallo,

hier geht es um die EU 2001/471/EG das seit 2002/2003 umzusetzen ist.

Hier findet ihr mehr darüber:

http://www.lrz-muenchen.de/~lmhyg.vetmed/471.htm

das ist eine Beschreibung des Institutes für Hygiene und Technologie Lebensmittel tierischen Ursprungs.

Weiter herunter gescrollt findet ihr einen PDF-Leitfaden zum Downloaden.


von der Bay. Landesanstalt für Ernährung gibt es einen Leitfaden zur Einführung eine QM-System Direktvermarktung - hier:

http://www.stmlf-design2.bayern.de/lfe/sg_63/direktvermarktung/qmdvm2.pdf

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

die Eigenkontrolle soll nach der 471 nach den Grundsätzen des HACCP durchgeführ werden, des

Hazard    Anlaysis      Critical     Controll  Point

Gefahren Analyse der kritischen Kontroll Punkte


Das ist ein gängiges Element eines Verhütungsprogrammes:

Man legt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und der guten fachlichen Praxis Kontrollpunkte im Betrieb fest.

Kontrollpunkte, an denen einen

-> unmittelbare Gefahr für das Produkte besteht (Temperaturen, Schadnager, Verschmutzung, Rückstände usw.)

-> sind dann kritische Kontrollpunkte, deren Einhaltung besonders zu dokumentieren ist -> Checklisten.

(das habe ich nun sehr vereinfacht beschrieben)

--------------------------------------------------------------------------------------

Ich empfehle eine "vereinfachte" Vorgehensweise bei der Erstellung um einen Produktionszweig wie z.B. Wurstverarbeitung in ein QM zu packen & niederschreiben:
--------------------------------------------------------------------------------------

Ist-Situation beschreiben  -> was wird wo von wem in welchen Mengen produziert?

Gefahrenanalyse -> wo können wann Fehler gemacht werden?

Verfahrensanweisungen erstellen -> wie soll was produziert werden? z.B. Produktionsablauf Schinken

Kontrollpunkte festlegen -> möglichst in eine Gesamt/Tagesdokumentation, ich bin kein Freund von 1000&1 Zetteln
und Maßnahmenkatalog beschreiben -> z.B. nachreinigen, umgehend verbrauchen, entsorgen usw.

Überprüfen/ verbessern -> Produktionsablauf ändern, bauliche Veränderungen, Anpassung/Fehlerdiskussion

Zielvorgaben -> wie und in welcher Qualität (Fettgehalt, Haltbarkeit ..) sollen die Endprodukte beschaffen sein?

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wie gesagt ist das in der Industrie vieel komplexer und muss ständig evaluiert werden.

Aber ich bin der Meinung, man kann ein QM auch so auf einen Betrieb "zuschneiden", dass es praktikabel ist,

z.B. bin ich ein Fan des DIN A 4 - Blattes: Was an Tagesprotokoll nicht auf ein solches Papier / Formblatt selbst erstellt paßt - ist schon zuviel!

Und so einen Zettel füllt man dann eben schneller aus und kann auch die produzierten Mengen miterfassen

-> Kostenkontrolle/Buchführung,
-> kann nachvollziehen, wenn jemand ausfällt, was er am Vortrag gemacht hat

Ein solches Formblatt kann man sich ganz fix in Word selbst erstellen:

Datum, Person
 
welche Produktionsschritte (einfach zum Ankreuzen mit kg Menge dahinter)

welcher Wareneingang hinein, welcher hinaus?

was gereinigt (wieder einfach eine Ankreuzliste mit einem Nr. Vermerk der gelisteten Reinigungsmittel z.B. Kühlraum mit Produkt 12 = alkalischer Schaumreiniger)

Temperaturkontrolle: Produkt, Uhrzeit bei Produktionsschritt soundso

Temperaturkontrolle Kühlhaus

und unter sonstiges dann, Intervalltätigkeiten wie

- Schadnagerbekämpfung, Insekten, Grundreinigung  usw.

- und auch Personenverkehr, z.B. wenn der Kontrolleur da war oder der Amtsvet oder Anlieferungen bestimmter Art oder was man bei wem bestellt hat..

--------------------------------------------------------------------------

Wie gesagt, wichtig finde ich, dass der Betrieb von einem QM selbst etwas hat - v.a. Übersicht über die Produktion.

Habe ich euch damit geholfen?

Mirjam


Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Offline Romy

  • Moderatoren
  • *
  • Beiträge: 3311
  • Geschlecht: Weiblich
  • in memoriam
Re: Selbstkontrolle
« Antwort #7 am: 10.12.04, 23:02 »
Hallo Mirjam
Ich habe deinen Bericht mit Interesse gelesen. Es hat mich wunder genommen ob es in Deutschland gleich ist wie in der Schweiz.
Unsere Anlaufadresse für Lebensmittelhygiene ist www.admin.ch
Etwas mühsam finde ich die andauernden Neuerungen. Immer wieder die Etiketten neuschreiben, immer mehr muss drauf, bald müssen wir einen Brief mit jedem Produkt mitliefern. Das Neuste ist: Eine Dauerwurst mit "Dauerwurst" zu bezeichnen reicht nicht mehr. Ich muss schreiben "WURST ZUM ROHESSEN", oder "WURST ZUM KOCHEN".
Ansonsten finde ich die Rückverfolgbarkeit ganz in Ordnung. Unser Metzger und die anderen Verarbeiter müssen da auch durch. Oft ist es für mich selber eine Hilfe. Nur mit dem Aufschreiben vom Putzen tu ich mich schwer. Schneide ich Bündnerfleisch auf, ist es für mich logisch hinterher die Maschine zu waschen. Das geht schnell und schon bin ich wieder an etwas anderem. Ich meine; ich bin ja alleine und habe die Verantwortung, dass es auch sauber ist. Anders verhält es sich bei Angestellten da verstehe ich die Selbstkontrolle.
Naja ein Papierkrieg ist es auf alle Fälle. Aber es nützt nichts sich zu ärgern, machen muss man es trotzdem. Da versuche ich es lieber positiv zu sehen, dann fällt's leichter.

en hübsche obig

Romy


en hübsche tag
Romy

Wenn du nur zwei Möglichkeiten hast, wähle die dritte

Offline Mirjam

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 5320
  • Geschlecht: Weiblich
  • Change happens!
nochmal: betr. Eigenkontrolle Fleisch
« Antwort #8 am: 14.12.04, 13:25 »
Hallo,

hier noch ein ganz spezieller Link:

http://www.stmlf-design2.bayern.de/lfe/sg_63/direktvermarktung/qmfleis5.pdf

QM-System Direktvermarktung Fleisch - ein Leitfaden mit Dokumentationsvorlagen

Mirjam
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Offline BärbelTopic starter

  • Südhessen
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1630
  • Geschlecht: Weiblich
  • Leben und leben lassen
Re: Selbstkontrolle
« Antwort #9 am: 14.12.04, 18:48 »
Hallo Mirjam

Tausend Dank für diese Seite,die  hat mir sehr geholfen.
Liebe Grüße aus Südhessen

Bärbel

Reiß den Faden der Freundschaft
nicht allzu rasch entzwei
wird er auch neu geknüpft
ein Knoten bleibt dabei

Offline Mirjam

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 5320
  • Geschlecht: Weiblich
  • Change happens!
Re: Selbstkontrolle
« Antwort #10 am: 15.12.04, 08:18 »

Hallo Bärbel,

nur eine Idee: Bedank dich einfach kurz bei den Verfassern dieser Hilfestellungen, klar ist das ihr Job, aber wenn etwas Feedback oder Verbesserungsvorschläge, Fragen kommen - dann freuen die sich bestimmt!

Generell haben wir in Bayern hier einen großen Service-Fundus auf dem www.stmlf.bayern.de Seiten


viele Grüsse

Mirjam
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Offline Ingrid2

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1104
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Selbstkontrolle
« Antwort #11 am: 15.12.04, 13:35 »
Hallo Mirjam,
auch wenn du nicht Verfasser der Hilfestellungen bist - trotzdem danke. Das sind mit Abstand die besten Vorschläge, die ich bis jetzt gefunden habe. Vielleicht gehen in Bayern die Uhren doch manchmal anders.

Danke für den Link.

Gruß Ingrid

Offline Mirjam

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 5320
  • Geschlecht: Weiblich
  • Change happens!
Re: Pflicht: Betriebliche Eigenkontrolle Fleischerei
« Antwort #12 am: 05.01.05, 16:07 »

Hallo,

bitte nicht wundern: Als Rubrik-Mod habe ich den Titel Selbstkontrolle in obigen = offizielle Bezeichnung auch in den rechtlichen Vorgaben geändert, damit es deutlicher wird, um was es hier geht.

viele Grüsse

Mirjam
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Offline Ingrid2

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1104
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Pflicht: Betriebliche Eigenkontrolle Fleischerei
« Antwort #13 am: 13.01.05, 18:55 »
Hallo,

es soll ab 01.01.2006 neue Hygiene- & HACCP-Vorschriften geben. So zumindest hat es mir das BAV-Institut in Offenburg geschrieben. Hat irgendwer schon Infos, um was es bei diesen neuen Vorschriften geht?

Vielen Dank und Gruß
Ingrid

Offline Mirjam

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 5320
  • Geschlecht: Weiblich
  • Change happens!
Re: Pflicht: Betriebliche Eigenkontrolle Fleischerei
« Antwort #14 am: 13.01.05, 22:26 »
Hallo Ingrid,

ich hab genau deine Schlagworte in google eingegeben und heraus kam das  :D nachfolgende.

Ingrid, wie wärs, frag doch mal als "direkt Betroffene" nach, ob die LFL-Bayern hierzu auch wieder Publikationen/Hilfestellungen anbietet? Diese hat nämlich eine eigene QM-Abteilung, die hierfür arbeitet  8).

http://www.ihk-regensburg.de/aktuelles_daten.cfm?PublishID=55740&back=reden.cfm

Unmittelbare Rechtsgrundlage in den Mitgliedstaaten für den Umgang mit Lebensmitteln wird ab 01.01.2006 die seit 1993 gültige europäische Lebensmittelhygienerichtlinie 93/43 sein, die zur Rechtsverordnung aufgewertet wird. Damit will die Europäische Kommission die Lebensmittelhygienevorschriften durch Eingliederung anderer diesbezüglicher Regelungen vereinfachen.

 Am übersichtlichsten fand ich diesen Link:

http://dielebensmittel.at/Dokumente/schwerpunktthemen/hygiene.htm

Am 30. April 2004 wurde das „Hygienepaket“, bestehend aus drei neuen EG-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene und zu Veterinärkontrollen, im EG-Amtsblatt  veröffentlicht. Die Verordnungen sind am 20. Mai 2004 in Kraft getreten und werden mit 1. Jänner 2006 wirksam. Damit liegt das Ergebnis eines jahrelangen Reformprozesses vor, der das seit den 60er Jahren gewachsene Lebensmittelhygienerecht für die einzelnen hygienesensiblen Bereiche (Fleisch, Fisch, Milch, Ei ...) mit seinen vielen spezifischen Rechtsvorschriften (einschließlich der allgemeinen Lebensmittelhygiene-Richtlinie 93/43/ EWG) verändert und in einen neuen Rechtsrahmen stellt: Hygiene- und Veterinärrecht wurden zusammengefasst und die Landwirtschaft einbezogen.
 
 
EG-Hygienepaket


Die Vorschriften des „Hygienepakets“:

Verordnung (EG) Nr. 852/2004  des  Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 über Lebensmittelhygiene (ABl. L 226 vom 25.6.2004, S. 3)

Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.4.2004 mit spezifischen Hygiene-Vorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. L 226 vom 25.6.2004, S. 22)

Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. L 226 vom 25.6.2004, S. 83)

„Aufhebungsrichtlinie“ 2004/41/EG, mit der die insgesamt 16 produktspezifischen Hygiene-Richtlinien aufgehoben werden. (ABl. L 195 vom 2.6.2004, S. 12)


Gemeinsame Merkmale der Vorschriften des „Hygienepakets“:

Rechtsform der Verordnung

Anpassung der Hygienevorschriften an die Grundsätze und Begriffe des General Food Law:
- Einbindung der gesamten Lebensmittelkette, einschließlich der Primärproduktion (!) in das neue Hygienekonzept
- Eigenkontrolle durch die Wirtschaft (Stufenverantwortung)
- Objektive Risikobewertung auf wissenschaftlicher Grundlage

Überwachungsverfahren nach den HACCP-Prinzipien für alle Lebensmittelunternehmen: Die Dokumentation der HACCP-Maßnahmen wird verpflichtend.

Aufhebung der derzeit geltenden 16 spezifischen Hygienerichtlinien, die in die neuen Verordnungen integriert werden.

Praktische Hilfestellung durch Hygieneleitlinien

Registrierung/Zulassung aller Lebensmittelunternehmen

Vereinheitlichung der Genusstauglichkeitskennzeichnung

Bewahrung von Flexibilität durch Sonderregelungen für abgelegene Regionen und traditionelle Herstellungsmethoden

Funktionswandel der Lebensmittelüberwachung (von der nachlaufenden zur präventiven Kontrolle)

Durchführungsverordnungen mit mikrobiologischen Kriterien und Temperaturen sollen folgen.

Bei Lebensmitteln tierischer Herkunft erfolgen Betriebszulassungen, Kontrollen, Identitätskennzeichnung und Drittlandsregelungen nach einheitlichen Grundsätzen.

Das System der Veterinärkontrollen wird moderner und flexibler gestaltet.

Differenzierungen zwischen gewerblichen und industriellen Betrieben werden aufgegeben.


 

Inhalte der einzelnen Verordnungen des Hygienepakets:


Verordnung (EG) Nr. 852/2004 vom 29.4.2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene

Die allgemeine Hygiene-Verordnung ist eine generelle Basisregelung für alle Betriebe sämtlicher Bereiche der Lebensmittelkette einschließlich der Urproduktion. Sie erfasst auch die bislang gesondert geregelten Sektoren (Fleisch, Fisch, Milch...). Die Verordnung enthält

ein allgemeines Hygienegebot und die Verpflichtung zur angemessenen Beachtung der in den Anhängen normierten generellen Hygienevorschriften;


die Verpflichtung zu Eigenkontrollen nach HACCP-Grundsätzen (ausgenommen Urproduktion) einschließlich der Verpflichtung zur Dokumentation HACCP-bezogener Maßnahmen;


eine allgemeine (An-)Melde- bzw. Registrierungspflicht für Betriebe; Zulassungspflichten betreffen jene Betriebe, in denen eine erste Verarbeitung von Lebensmitteln tierischer Herkunft erfolgt;


die Forderung, dass Lebensmittelbetriebe aus Drittländern gleiche Anforderungen zu erfüllen haben (Äquivalenzprinzip);


das Verfahren für die Erarbeitung und Prüfung branchenbezogener nationaler oder gemeinschaftlicher freiwilliger Leitlinien für eine gute Hygiene-Praxis;


Anhänge mit allgemeinen Hygienevorschriften getrennt nach Primärproduktion und sonstigen Betriebstätten.

Vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen sind die Primärproduktion für den privaten häuslichen Gebrauch und die direkte Abgabe kleiner Mengen von Primärerzeugnissen durch den Erzeuger an den Endverbraucher oder an lokale Einzelhandelsgeschäfte, die die Erzeugnisse unmittelbar an den Endverbraucher abgeben.


Verordnung (EG) Nr. 853/2004 vom 29.4.2004 des Europäischen Parlaments  und des Rates über spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischer Herkunft

Diese Verordnung enthält spezifische Hygienevorschriften für Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten; sie gilt ergänzend zur allgemeinen Hygieneverordnung (EG) Nr. 852/2004.

Die Verordnung gilt für unverarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs (einschließlich Honig) und aus der Erstverarbeitung unverarbeiteter tierischer Erzeugnisse hergestellte Lebensmittel. „Verarbeitungserzeugnisse“, die sowohl Zutaten tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs enthalten, sowie Einzelhandelsbetriebe und Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung sind ausgenommen.


Lebensmittelunternehmen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen, sind zulassungspflichtig. Die Zulassung erfolgt produktunabhängig nach einem einheitlichen Verfahren. Die bisherige Zweiteilung zwischen registrierungspflichtigen  Betrieben bestimmter Größenordnungen mit lokalem Markt und zulassungspflichtigen Betrieben im Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht entfällt zugunsten einer Flexibilisierung und risikoorientierten Bewertung bei der Zulassung.


Zugelassene Betriebe erhalten ein branchenunabhängiges Identitätskennzeichen. Zur Gewährleistung ihrer Rückverfolgbarkeit sind Lebensmittel aus zulassungspflichtigen Betrieben mit der Identifizierungsnummer des Betriebes zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung für Endprodukte ersetzt und vereinheitlicht die bisherige Praxis der Genusstauglichkeitskennzeichnung („Health Marking“) bei Fleisch, Fisch, Milch und Eiprodukten. Eine (ausschließlich vom Amtstierarzt vorzunehmende) Genusstauglichkeitskennzeichnung gilt für Schlachttierkörper und rotes Frischfleisch.


Die Betriebszulassung und Identitätskennzeichnung bei Drittlandseinfuhren werden produktunabhängig zusammengefasst und neu geregelt.


Die Anhänge enthalten detaillierte Hygienevorschriften u.a. für Fleisch-, Fisch-, Milch- und Eier-verarbeitende Betriebe.


Verordnung (EG) Nr. 854/2004 vom 29.4.2004 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Abgestimmt auf die neuen allgemeinen Überwachungsvorschriften der Gemeinschaft wird das Veterinärkontrollwesen neu gestaltet. Die Verordnung fasst das bisher produktspezifisch geregelte Vorgehen der Überwachungsbehörden bei Betriebszulassungen, spezifischen Betriebskontrollen, Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie bei der Erteilung von Genusstauglichkeitsbescheinigungen etc. zusammen. Künftig werden die spezifischen behördlichen Kontrollen und Verifizierungsmaßnahmen in allen - der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 unterliegenden - Betrieben nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen. Gleichzeitig werden die amtlichen Kontrollen, u.a. die Fleischbeschau, modernisiert.

Richtlinie 2004/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Aufhebung bestimmter Richtlinien über Lebensmittelhygiene und Hygienevorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen von bestimmten, zum  menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs

Mit der Richtlinie 2004/41/EG werden die 16 bisher geltenden produktspezifischen Richtlinien sowie u.a. Anhang II der Richtlinie 92/118/EWG aufgehoben. Dabei sollen bis zur Festlegung mikrobiologischer Kriterien die in den Richtlinien genannten Bestimmungen weitergelten.

 

Amtliche Futter- und Lebensmittelkontrolle
 (.....)

« Letzte Änderung: 13.01.05, 22:28 von Mirjam »
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!