Autor Thema: Handel mit Zahlungsansprüchen  (Gelesen 11966 mal)

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Britta

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Handel mit Zahlungsansprüchen
« am: 16.03.06, 10:32 »
...
« Letzte Änderung: 13.09.08, 16:02 von Bridda »

Offline gertrud2

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Re: Handel mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #1 am: 16.03.06, 13:56 »
Wir in NRW warten noch immer auf die ZA
Heute stand im Wochenblatt:Vorraussichtlich Ende März (nachdem es erst mitte Januar,dann Ende Januar ,dann Februar,dann Mitte märz hieß)
Bis die da sind können wir ja nichts machen.Unsere Pin`s sind inzwischen da aber man kann erst ab April einsehen.
LG
Gertrud
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Gertrud

Offline Mirjam

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Re: Handel mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #2 am: 05.04.06, 13:29 »
Hallo,

die Datenbank für den Handel mit Zahlungsansprüchen ist freigeschaltet:

Zentrale der InVeKoS-Daten: http://www.zi-daten.de/


Zum Einloggen braucht man die Freischaltung vom Amt für Landwirtschaft, seine PIN-Nummer (LKV?) und seine 12stellige Betriebsnummer.

Bei Landwirten, die keinen Online-Zugang besitzen, ist es möglich per Vollmacht den Bauernverband oder Maschinenring als Dienstleister mit dem Transfer zu beauftragen.

Hier gibt es sogar ein "Testfeld" zum Üben wie die Übertragung der Zahlungsansprüche von statten geht:

http://www.zi-daten.de/ZidTest/login.aspx

...manches geht noch nicht / immer  ;) aber bis zum 15. April soll das gesamte Programm laufen!


viele Grüsse

Mirjam

Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Christoph

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Re: Handel mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #3 am: 05.04.06, 13:48 »
Hallo!
Hier ist die Loginseite, wo man sich denn dann auch einloggen könnte wenn´s denn mal freigeschaltet würde.  :P
Die Zuweisungen der Zahlungsansprüche in schriftlicher Form sind in NRW wohl heute an die Landwirte rausgegangen.

http://www.zi-daten.de/ZidCOM/login.aspx

Offline Jochen

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Re: Handel mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #4 am: 05.04.06, 15:53 »
Zitat
die Datenbank für den Handel mit Zahlungsansprüchen ist freigeschaltet:


Du mußt ein anderes Internet haben als ich.......

Zitat
Hinweis - Programm erst ab April 2006 verfügbar
Hier wird ab April 2006 das Programm zum Melden der Übertragung von Zahlungsansprüchen, Anzeige der Zahlungsansprüche und des Zahlungsanspruchskontos zur Verfügung stehen.

Die Zuteilung der Zahlungsansprüche durch die Prämienbehörden der Länder wird erst Anfang April 2006 abgeschlossen. Im Anschluss an die Zuteilung werden die den einzelnen Antragstellern zugeteilten Zahlungsansprüche in die Zentrale InVeKoS-Datenbank (ZID) eingestellt. Erst mit der Einstellung der Zahlungsansprüche in die ZID erfolgt die Freigabe der Anwendung. 


Ganz aktuell: Die Frist für den Handel wurde bis 31. Mai verlängert. Diee haben gemerkt, dass sie ihr Chaos nicht rechtzeitig in den Griff bekomen.

Offline gertrud2

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Re: Handel mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #5 am: 05.04.06, 16:37 »
Hallo!
Hier ist die Loginseite, wo man sich denn dann auch einloggen könnte wenn´s denn mal freigeschaltet würde.  :P
Die Zuweisungen der Zahlungsansprüche in schriftlicher Form sind in NRW wohl heute an die Landwirte rausgegangen.

http://www.zi-daten.de/ZidCOM/login.aspx

Na dann weiß ich aber wer morgen den Postboten sehnsuchtvoll erwartet!
(GÖGA macht mich bald verrückt.Jeden Tag:Sind sie da?....)
Und dann diese Probleme mit der Übertragung.Wir haben in zip auch schon mal rumgespielt.Bruchteile konnen aber bei "ohne Fläche" nicht übertragen werden oder so ähnlich..und von den Beratern weis auch keiner so richtig bescheid.
Auskunft:Ja da gibt es Probleme die wir (wer? die Beamten?)so nicht bedacht haben.Die hätten mal uns Bauern fragen sollen.....
LG
Gertrud
Liebe Grüsse
Gertrud

Offline Jochen

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Re: Handel mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #6 am: 05.04.06, 17:49 »
Bruchteile können in der Tat nicht übertragen werden.. es sei denn mit haargenau der entsprechenden Fläche oder wenn sie schon als Bruchteil vorhanden waren.

Offline gertrud2

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Re: Handel mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #7 am: 07.04.06, 10:21 »
So! NRW hat sie jetzt auch.Jetzt kann fleißig übertragen gehandelt oder so werden....oder einfach der Bescheid abgeheftet werden.
LG
gertrud
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Gertrud

Offline zara

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Re: Handel mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #8 am: 14.04.06, 13:13 »
Die Datenbank ist jetzt (endlich) freigeschaltet...
Schau in die Augen einer Kuh und Du weisst, wofür Du arbeitest!

Offline zara

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Re: Handel mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #9 am: 26.04.06, 00:32 »
Frage - besonders an die Baden-Württemberger hier im Forum:

Hat jemand von euch schon ZAs gehandelt?
Mich würde interessieren, zu welchem Preis...
bzw. auch, wieviel ihr bereit wärt, zu bezahlen und auch, für wieviel ihr ggfls. ZAs verkaufen würdet.

In den LW-Zeitungen stehen relativ viele Angebote und Gesuche, aber fast 100% der Anzeigen sind (natürlich) ohne Preisangabe...
Schau in die Augen einer Kuh und Du weisst, wofür Du arbeitest!

Offline Ditz

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Re: Handel mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #10 am: 26.04.06, 19:28 »
Hallo,
das würde mich auch mal interessieren für welchen preis za tatsächlich gehandelt werden.
die kammer hat hier (Westfalen) preise für normale za von 1500 euro in umlauf gebracht, also wenn hier jemand einen kennt der das zahlt der kann von mir alle za haben.
also ich denke mal reele preise währen so 400 - 450 euro.
aber andererseits müßte ich doch den kauf von za von der pacht abziehen, ich verstehe sowieso nicht wie man es als verpächter verschlafen konnte sich die za zu sichern.
ich kann im herbst kirchenland pachten, die za gehören natürlich dem jetzigen pächter, der äußert sich nicht über das was er für die za haben will, die kirche stellt sich dumm, sagt sie weiß von nichts. das schlimme ist hier nur das es hier genug leute gibt die auch ohne za pachten und einen dann noch überbieten.
das ganze prämien system wie wir es jetzt haben ist meiner meinug nach eine einzige katastrophe, mit wievielen leuten soll man denn verhandeln wenn man was pachten will??
Ditz

Offline Janey

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Re: Handel mit Zahlungsansprüchen
« Antwort #11 am: 26.04.06, 19:53 »
Hallo zusammen,

wir wollen einem Kollegen eine Fläche, die wir gepachtet haben, samt Zahlungsansprüchen unterverpachten. Daß das möglich ist, habe ich inzwischen herausgefunden. Wie aber hält man das am besten vertraglich fest? Gibt es für sowas schon Formulare? Oder nimmt man einfach einen ganz normalen Pachtvertrag und trägt da noch zusätzlich etwas zu den ZA ein?  ???

LG
Janey