Autor Thema: Schadensersatz bei verweigerter Hofnachfolge  (Gelesen 6111 mal)

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Chris ohne Hof

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Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen oder hat Erfahrung. Ich bin neu hier, und habe eine Frage die mir unter den Nägeln brennt:

Kann ein geprellter Hofnachfolger der den Hof nicht bekommt Schadenserstz von seinen Eltern verlangen / geltend machen?

Eltern sehen sich aus den unterschiedlichsten Gründen während ihres Berufslebens nicht in der Lage den Betrieb zu übergeben. An Ausreden mangelt es nicht. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Kann daher ein Hofnachfolger der sein Leben auf die Hofnachfolge ausgerichtet hat einen Schadensersatz fordern, wenn ihm der Betrieb verweigert wird ? Schließlich hat er Einbußen beim Einkommen, wenn er plötzlich mit 40 eine neue Ausrichtung für sein weiteres Leben suchen muß. Auch entgeht ihm ein beachtliches Vermögen (Betrieb) auf der einen Seite und ein Einkommen das er mit diesem Vermögen (Betrieb) hätte erzielen können.
Wer hat Erfahrungen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruss
Chris ohne Hof

Offline fanni

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Re: Schadensersatz bei verweigerter Hofnachfolge
« Antwort #1 am: 31.08.08, 21:57 »
Im Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt stand vor einiger Zeit ----- es war aber doch schon 2007  :-\ :-\ glaub ich ein übersichtlicher und informativer Artikel dazu. Schreib doch mal hin!!
Herzliche Grüße von Fanni

Clara

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Re: Schadensersatz bei verweigerter Hofnachfolge
« Antwort #2 am: 31.08.08, 22:59 »
Hallo Zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen oder hat Erfahrung. Ich bin neu hier, und habe eine Frage die mir unter den Nägeln brennt:

Kann ein geprellter Hofnachfolger der den Hof nicht bekommt Schadenserstz von seinen Eltern verlangen / geltend machen?

Eltern sehen sich aus den unterschiedlichsten Gründen während ihres Berufslebens nicht in der Lage den Betrieb zu übergeben. An Ausreden mangelt es nicht. Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Kann daher ein Hofnachfolger der sein Leben auf die Hofnachfolge ausgerichtet hat einen Schadensersatz fordern, wenn ihm der Betrieb verweigert wird ? Schließlich hat er Einbußen beim Einkommen, wenn er plötzlich mit 40 eine neue Ausrichtung für sein weiteres Leben suchen muß. Auch entgeht ihm ein beachtliches Vermögen (Betrieb) auf der einen Seite und ein Einkommen das er mit diesem Vermögen (Betrieb) hätte erzielen können.
Wer hat Erfahrungen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Gruss
Chris ohne Hof

Hallo Chris,

also langsam krieg ich Pickel bei diesem Themenkreis in einem Internetforum, auch wenn ich dein Anliegen versteh und deine Gedanken nachvollziehen kann. Für mich ist es ein Thema, was auf dem Hof und dann mit dem entsprechenden juristischen Beistand diskutiert werden muss und nicht hier detailiert breitgetreten und erörtert gehört.

Alles Gute für euch

Anja
 


Chris ohne Hof

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Re: Schadensersatz bei verweigerter Hofnachfolge
« Antwort #3 am: 31.08.08, 23:14 »
Hallo Anja,

leider ein weit verbreitetes Problem, das viele die dieses Forum besuchen entweder selbst oder im nahen Umfeld kennen gelernt haben.
Ich denke, daß so etwas genau hier hin gehört, und nicht sofort zum Anwalt gerannt werden sollte. Denn wenn sich ein Betroffener hier Rat oder Hilfe holt, ist ein Gespräch oder eine gütliche Einigung mit den Eltern nicht mehr möglich. Um so wichtiger ist es sich mit Betroffenen austauschen zu können, um so vielleicht schnell und effektiv eine Lösung finden zu können. Eine Lösung die nicht unbedingt wie all zu oft auf dem Rücken der Nachfolgegeneration ausgetragen werden sollte. Schliesslich hat diese meist schon erheblich Leiden müssen.
Mein Rat deshalb an Dich, sollten Dir solche Themen nicht behagen, mach einen weiten Bogen drum herum, schliesslich kannst Du schon an der Überschrift erkennen um was es hier geht.
Nach meiner Einschätzung hast dann auch keine Probleme mit Pickeln und findest jemand der die Zeit vertreibt, damit Du Dich nicht an solchen Foren beteiligen mußt.

Viele Grüße

Chris

Offline fanni

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Re: Schadensersatz bei verweigerter Hofnachfolge
« Antwort #4 am: 01.09.08, 06:14 »
Hallo Clara:

Was bitteschön ist falsch daran auf einen Artikel in einer Fachzeitschrift zu verweisen?
Herzliche Grüße von Fanni

Offline martina

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Re: Schadensersatz bei verweigerter Hofnachfolge
« Antwort #5 am: 01.09.08, 07:12 »
@ Clara,

es sei doch bitte JEDEM selber überlassen, was er von sich und seiner Lage zu Hause oder sonst wo berichten möchte. Du kannst sicher sein, dass wir Moderatoren schon eingreifen werden, wenn es zu intim wird, okay?


Hallo Chris:
Bedenke bitte: Wir sind hier kein Rechtsbeistand.

Wir können Dir wohl sagen, was wir MEINEN, was dem Hofnachfolger zustehen würde. Eine Meinung und keine rechtlich verbindliche Aussage. Diese kann Dir nur ein Rechtsanwalt erteilen, da gebe ich Clara recht.

Über die gefühlsmäßige Aufarbeitung des Problems kann hier gerne diskutiert werden, seelischen Beistand und Gemeinsamkeit, die können wir Dir hier geben.

Im übrigen schließe ich mich Fanny an und meine gelesen zu haben, dass ein verprellter Hofnachfolger einen Anspruch auf eine Lohnnachzahlung hat, weil ein gezahlter Lohn zumeist niedriger ausfällt mit dem Hinweis, man bekäme ja später ohnehin den Hof, dass sei Lohn genug.


Wende Dich doch mal an den Bauernverband, die haben genügend eigene Rechtsanwälte und kennen die landwirtschaftliche Hof-, Familien- und Erbproblematik zur Genüge.

« Letzte Änderung: 01.09.08, 10:19 von martina »

Offline passivM

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Re: Schadensersatz bei verweigerter Hofnachfolge
« Antwort #6 am: 02.09.08, 09:10 »
Es gibt ja "Hofnachfolger", die haben als eine Art Teilhaber mitgearbeitet, zum Beispiel über eine GbR - was ist mit den Anteilen des "Hofnachfolgers"?
Oder der "Hofnachfolger" hat den Betrieb gepachtet - hat er sich seinen Gewinn aus dem Betrieb raus geholt? ...bzw. gibt es eine Möglichkeit, das "nachzuholen"?

Was hat der "Hofnachfolger" in den Betrieb reingesteckt, außer seiner Mitarbeit? - das lässt sich doch sicher irgendwie nachweisen. ...notfalls mit Hilfe des Steuerberaters. (Aber ich würde mir immer vor Augen halten, dass das problematisch werden könnte mit einem Steuerberater, der sowohl den Sohn als auch den Vater als Mandant hat.)

Es gibt viele wichtige Details, die wohl überall etwas anders sind.

Sicher ist der Bauernverband eine gute Adresse.
Den würde ich auf jeden Fall ansprechen!


Aber ich warne vor allzu großen Erwartungen in finanzieller Hinsicht. Erkundigen würde ich mich da aber auf jeden Fall ! Ganz "leer" muss ein "geprellter Hofnachfolger" sicher nicht ausgehen.


Ich glaube bei Chris viel Emotionalität raus zu lesen. Daher würde ich auf jeden Fall AUCH eine "seelische" Beratung suchen - zum Beispiel bei der Landwirtschaftlichen Familienberatung (LFB) ...aber - die LFB wird wahrscheinlich zwischen beiden Partnern vermitteln wollen  ::) -  ich meine mit Blick auf die LFB, wenn eine Partei nicht WILL, dann gibt es nicht viel zu vermitteln, finde ich. Es würde mir persönlich bei der LFB eher darum gehen, die menschliche Entäuschung und die verletzten Gefühle zu "beackern". Das Finanzielle würde ICH mit dem Bauernverband besprechen. Aber bei den finanziellen Sachen muss man die Emotionalität drausen lassen. Sonst sind die Erwartungen (des "geprellen Hofnachfolgers" an Eltern, Gerichte, Steuerberater, Rechtsanwälte...) überzogen, und er wird am Ende noch frustrierter sein.
Also: Erst mal für einen kühlen Kopf sorgen, bevor man die finanziellen Sachen angeht !


Außerdem: Irgendwo MUSS man ja mal anfangen, so ein Problem anzupacken. So ein Forum ist doch eine gute Adresse, solange es ums allgemeine geht, und um den moralischen Beistand  ;) Die Details wird 'Chris ohne Hof' sicher mit SEINEM Berater vor Ort noch besprechen...  ;)


lieben Gruß
Anna
Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern

Chris ohne Hof

  • Gast
Re: Schadensersatz bei verweigerter Hofnachfolge
« Antwort #7 am: 04.09.08, 22:41 »
Hallo Zusammen,

zunächst möchte ich mich bei Euch für die erteilten Ratschläge bedanken.

In erster Linie ging es mir nicht um eine Rechtsauskunft, denn dafür sind wirklich Anwälte etc. da. Für mich standen eigentlich die Erfahrungen der Leser im Vordergrund. Ich habe immer den Eindruck gehabt, daß es doch auf vielen Höfen ein Problem zu sein scheint den Betrieb reibungslos zu übergeben.
Nach den Reaktionen hier gehe ich eher davon aus, daß es dieses Problem nicht gibt, oder die betreffenden Personen der Landwirtschaft und ihren Foren ganz den Rücken gekehrt haben.

Ich werde mir nun einen Anwalt zur Seite nehmen und mich entsprechend beraten und vertreten lassen.
Zu den Steuerberatern und dem Bauernverband gibt es in meiner Situation eigentlich nur ein alter Spruch der mir dazu einfällt: "Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing!", da ich seit einiger Zeit in einer "Warteschleife" war ohne eine aktive Teilhaberschaft im Betrieb getreu dem Motto: "Mitarbeit ja - Mitbestimmung nein".
Ich denke die Interessen eines langjährigen Mitgliedes oder Kunden werden dort wohl pflichtbewußter vertreten, als meine.

Vielen Dank, für Eure Tips und Meinungen.

Gruss

Chris