Autor Thema: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung  (Gelesen 7673 mal)

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Offline sindy70Topic starter

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Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« am: 02.11.14, 21:43 »
Kann mir jemand sagen, ob man Vergünstigungen oder Befreiungen wegen Schwerbehinderung bekommen kann?
Danke für Eure Nachrichten und Tipps im voraus.

Offline Sasa

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #1 am: 02.11.14, 22:13 »
Beim örtlichen Versorgungsamt solltest Du Genaueres erfahren. Welche Befreiungen und Vergünstigungen es gibt, hängt stark von der Behinderung selbst ab.

Offline klara

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #2 am: 02.11.14, 22:20 »
Carpe diem,nutze den Tag

Offline SiegiKam

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #3 am: 02.11.14, 22:22 »
Es kommt darauf an, was im Behindertenausweis steht, welche Kennzeichen aufgeführt sind.
Du hast einen erweiterten Kündigungsschutz und Anspruch auf mehr Urlaub, musst dazu deinem Arbeitgeber aber den Ausweis vorlegen. Auch der Rentenanspruch kann früher gewährt werden.

Zum Beispiel wenn du "H" hast, dann werden dir durch die Krankenkasse Fahrten zum Arzt bezahlt. Auch bei Pflegestufe II ist das so.


http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis_steuer.html


Du kannst auch hier viel erfahren:
http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Siegi
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Offline freilandrose

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #4 am: 02.11.14, 22:56 »
Ich habe auch 80 in meinem Schwerbehindertenausweis stehen. Nützt mir was bei der Steuererklärung, oder wenn ich mal ins Thermalbad oder ins Kino gehen möchte wegen dem Eintritt.
Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline Smart

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #5 am: 03.11.14, 22:36 »
man kann mit der Regionalbahn (nahezu) kostenlos fahren. Dafür notwendig ist eine Wertmarke vom Landratsamt, die man einmal pro Jahr erwirbt (weiß grad nicht, was die kostet)

Offline freilandrose

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #6 am: 05.11.14, 16:48 »
man kann mit der Regionalbahn (nahezu) kostenlos fahren. Dafür notwendig ist eine Wertmarke vom Landratsamt, die man einmal pro Jahr erwirbt (weiß grad nicht, was die kostet)
Dazu braucht man aber 100%. Einmal im Jahr zahlt man da eine gewisse Gebühr und kann ein Jahr lang kostenlos mit der Bahn fahren, egal wohin. Glaub ich zumindest. Hab einen Bekannten bei dem das so ist. Werd da mal nachfragen.
Liebe Grüsse
Freilandrose

Offline Smart

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #7 am: 05.11.14, 18:17 »
ne, bei der entsprechenden Bekannten liegt der Grad der Behinderung bei 60%.

Offline Sasa

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #8 am: 05.11.14, 19:02 »
Bei unserer Regionalbahn gehts nicht nach Grad der Behinderung, sondern nach Merkzeichen.

Offline kabraedu

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #9 am: 07.11.14, 21:54 »
man kann mit der Regionalbahn (nahezu) kostenlos fahren. Dafür notwendig ist eine Wertmarke vom Landratsamt, die man einmal pro Jahr erwirbt (weiß grad nicht, was die kostet)
Dazu braucht man aber 100%. Einmal im Jahr zahlt man da eine gewisse Gebühr und kann ein Jahr lang kostenlos mit der Bahn fahren, egal wohin. Glaub ich zumindest. Hab einen Bekannten bei dem das so ist. Werd da mal nachfragen.


Im Schwerbehindertenausweis muss das Merkmal G für Gehbehindert oder aG für außergewöhnlich Gehbehindert vermerkt werden, gilt auch schon bei 50 %. Dann kann man in seinem Ort eine Fahrkarte beantragen und hier in NRW für mtl. 6 Euro in einem Umkreis von 60 km vom Wohnort herum frei mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Als Alternative kann dann ein Autofahrer einen Steuerfreibetrag von der Kfz-Steuer in Anspruch nehmen. Man muss sich aber entscheiden entweder Wertmarke zur Freifahrt oder Steueerleichterung. Beides geht nicht
Was und in welcher Höhe man Steuervorteile bekommt ist immer vom Merkmal abhängig.
B bedeutet mit Begleitung und da hat dann die begleitende Person freie Mitfahrt oder freien Eintritt......
H ist hilflose Person und Bl ist erblindete Person, RF heisst Befreiungsmöglichkeit von der Radio und Fernsehgebühr,  aber für alles gilt man muss als Schwerbehinderter anerkannt werden. Arbeitsrechtlich stehen Schwerbehinderten erhöhter Urlaubsanspruch zu und besserer Kündigungsschutz.
Gruß Karin
aus Duisburg in NRW
der Stadt an Rhein und Ruhr
am Tor zum Niederrhein

Offline Irmgard3

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #10 am: 11.11.14, 19:55 »
was ist Voraussetzung für Erlassung von der Rundfunkgebühr???
Lebe, wie  du wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
(Christian Fürchtegott Gellert)

Offline Wiese

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #11 am: 11.11.14, 20:25 »
was ist Voraussetzung für Erlassung von der Rundfunkgebühr???

Hier kannst du nachlesen, welche Buchstaben, du für die Befreiung brauchst.
http://www.sozialhilfe24.de/schwerbehinderung/schwerbehindertenausweis.html

LG. Wiese
Wer sich heute freuen kann,soll nicht bis morgen warten.
                     " Pestalozzi "

Offline SiegiKam

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #12 am: 12.11.14, 00:00 »
Erlassen wird die Rundfunkgebühr für Taube oder schwer hörgeschädigte sowie blinde bzw. sehr stark sehbehinderte. Merkzeichen GL oder BL. Menschen mit dem Merkzeichen RF, die früher befreit waren von der Rundfunkgebühr müssen jetzt 5,99 monatlich zahlen.
Befreit werden kann man ebenfalls, wenn man soziale Leistungen wie Hartz IV, Bafög oder ähnliches bezieht.
Befreit werden kann man auch bei starker Demenz, die die Nutzung ausschließt.

Siegi
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Offline Margret

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Re: Vergünstigungen wegen Schwerbehinderung
« Antwort #13 am: 21.03.26, 19:26 »
Im Oktober 2025 wurde mit Wirkung zum 01.01.2026 die Versorgungsmedizin-Verordnung geändert und umfassend reformiert, was zu strengeren und differenzierteren GdB - Bewertungen (Grad der Behinderung) führt.

Der Fokus liegt nun auf der konkreten Auswirkung der Einschränkungen auf die Teilhabe statt rein (wie bisher) auf der Diagnose.
Die Bewertungsmaßstäbe werden detaillierter.
Übliche Schmerzen sind bereits im GdB enthalten, nur überdurchschnittliche Beschwerden führen zu einer Erhöhung.

Die früher verbreitete Praxis, mehrere Einzel-GdB-Werte rechnerisch zu addieren, ist endgültig überholt.
Zusätzliche Erkrankungen erhöhen den Gesamt- GdB nur dann wenn sie die Teilhabebeeinträchtigung erheblich verstärken.
Betroffene müssen deshalb schlüssig darlegen, wie sich mehrere Beeinträchtigungen gegenseitig verschärfen.
Die strategische Vorbereitung des Antrags, vermutlich untermauert durch Arztgutachten, gewinnt damit erheblich an Bedeutung.
« Letzte Änderung: 21.03.26, 19:30 von Margret »