Im Oktober 2025 wurde mit Wirkung zum 01.01.2026 die Versorgungsmedizin-Verordnung geändert und umfassend reformiert, was zu strengeren und differenzierteren GdB - Bewertungen (Grad der Behinderung) führt.
Der Fokus liegt nun auf der konkreten Auswirkung der Einschränkungen auf die Teilhabe statt rein (wie bisher) auf der Diagnose.
Die Bewertungsmaßstäbe werden detaillierter.
Übliche Schmerzen sind bereits im GdB enthalten, nur überdurchschnittliche Beschwerden führen zu einer Erhöhung.
Die früher verbreitete Praxis, mehrere Einzel-GdB-Werte rechnerisch zu addieren, ist endgültig überholt.
Zusätzliche Erkrankungen erhöhen den Gesamt- GdB nur dann wenn sie die Teilhabebeeinträchtigung erheblich verstärken.
Betroffene müssen deshalb schlüssig darlegen, wie sich mehrere Beeinträchtigungen gegenseitig verschärfen.
Die strategische Vorbereitung des Antrags, vermutlich untermauert durch Arztgutachten, gewinnt damit erheblich an Bedeutung.