Mich stören nicht nur die 7 Tage zusätzlich zur Wartezeit, sondern auch, dass der Landwirt auch angibt,(bzw. angeben muss) keine relevanten Informationen über den Gesundheitszustand des Tierbestandes etc.... zu haben.
Was bedeutet das? Ist das sorgfältig geführte Medikamentenbuch keine relevante Information? Habe bei den verschiedensten Ämtern (auch Veterinäramt) nachgehakt und ganz unterschiedliche Antworten erhalten, wie es zu händeln ist, und gerade die unterschiedlichen Antworten machen mich sehr stutzig.
Möchte auf keinen Fall päpstlicher als der Papst sein und wir Bauern leiden ja unter der Wulst von immer neuen Verordnungen und Aufschreibungen, aber ich habe da so meine Bedenken.
Wenn ich mein Schlachtvieh zum Schlachthof bringe, kann doch der eine Tierarzt die "relevante Information" so auslegen und ein anderer wieder anders und die Landwirte sollen da nicht ins Hintertreffen kommen.

Ich bin dafür, dass dieses Passus ganz gestrichen wird, wenn er nicht klar definiert werden kann.
