Autor Thema: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?  (Gelesen 28306 mal)

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Offline Susanna

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #30 am: 08.11.11, 10:19 »
Die Idee mit der Prämie ist wirklich sehr gut und in der freien Wirtschaft weit verbreitet, es hat sich gut bewährt. Warum nicht auch in der Landwirtschaft?
Viele Grüße
Susanna

Mucki

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #31 am: 08.11.11, 10:36 »
Warum soll ein potentieller Hofnachfolger, der zuhause voll am Betrieb mitarbeitet die Wirtschaftlichen Erfolge/Misserfolge seiner Eltern an seinem Lohn mittragen?
Wie du schon geschrieben hast, jeder Selbstständige (Schreiner, Zimmermann,…) muss seine Löhne und Gehälter pünktlich bezahlen, und da interessiert es seine Arbeiter/Angestellten auch nicht ob dieser dann Abstriche machen muss oder nicht.




Hallo,

also wen der Hofnachvolger die höhen und tiefn beim lohn mitmachen muß bin ich der meinung gehöt später beim Übergabe vertrag rein geschrieben das sich der Austrag nach dem ervolg und misservolg richten muß den der Hofnachvolger hat.Heißt im Klartext wirtschaftet er gut beckommen die alten viel ist das wirtschafts jahr schlecht beckommen sie dem entsprchend weniger.

Würdet ihr als alteteiler den auf so eien diel eingehn??
lg Mucki

Offline Sonnenblume2

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #32 am: 08.11.11, 10:41 »
Aber wie soll der Hofnachfolger sensibilisiert werden für Bilanzen, Zahlen, Erfolge oder Misserfolge, wenn er sich nicht dafür interessiert, wo und wie das Geld herkommt, das jeden Monat auf sein Konto überwiesen wird? Oder wenn ihm die Zahlen vorenthalten werden?
1. ist Buchführung und Kalkulationen auch Arbeit, welche der Junior (Arbeiter, potentieller Hofnachfolger) erledigen kann, wer sagt den, dass nur die Arbeiten draußen, die seinigen sind
2. wenn er Betriebliche Mitentscheidungen treffen darf/soll, ist die Sensilisierung für Bilanz, Zahlen, ... sicher größer und interessanter



Warum soll ein potentieller Hofnachfolger, der zuhause voll am Betrieb mitarbeitet die Wirtschaftlichen Erfolge/Misserfolge seiner Eltern an seinem Lohn mittragen?


Motivation?

Für mich sähe eine ideale Lohngestaltung zweigeteilt aus: Grundlohn - immer gleichbleibend und dann eine flexible "Prämie" wenn die Arbeit besonders gut gemacht und die "Firma" dadurch bessere Wirtschaftserfolge erzielen kann. 

Ist sicher eine gute und motivierende Lösung.
Dennoch soll m. M. nach der Grundlohn die Höhe eines Arbeiterlohns haben und die Prämie soll die „Gewinnausschüttung“ wie es auch in Betrieben üblich ist, sein.

Lg Sonnenblume

Offline Susanna

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #33 am: 08.11.11, 10:52 »
wer sagt den, dass nur die Arbeiten draußen, die seinigen sind
2. wenn er Betriebliche Mitentscheidungen treffen darf/soll, ist die Sensilisierung für Bilanz, Zahlen, ... sicher größer und interessanter

Niemand sagt das, Sonnenblume.

Buchführung und Kalkulation sind selbstverständlich Arbeit, aber es ist ein himmelweiter Unterschied, die eigenen Bücher zu machen und die eigenen Zahlen zu kalkulieren, oder dies für ein Unternehmen zu tun, dass einen anderen Eigentümer hat. Oder dies in dem Bewusstsein zu tun, hier werde ich einmal Miteigentümer sein.

Und das betriebliche Mitentscheidungsrecht sollte natürlich immer da sein/mitenthalten sein, unabhängig davon, ob es schriftlich festgehalten wird. Aber das ist natürlich nur meine Meinung, vielleicht ist es ja anderswo anders.

Viele Grüße
Susanna

Offline Su

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #34 am: 08.11.11, 12:59 »
Lidlohn: Ganz klar, Lidlohn gehört abgeschafft. Ich hab auch gedacht, den gebe es gar nicht mehr.

Meiner Meinung nach muss es so sein, dass die Lohnabrechnung laufend aktuell sein muss. z.B. regelmässigen Monatslohn. Wenn beide Seiten einverstanden sind, kann ein definierter Teil des Lohnes als Darlehen des Nachfolgers an den jetzigen Inhaber stehengelassen werden. Dieses Vorgehen würde ich sehr empfehlen.

Wenn sich ein Betrieb die ordentliche Entlöhnung seines Angestellten (ob Hofnachfolger oder nicht) nicht leisten kann, dann muss entweder das zeitliche Engagement runtergefahren werden oder aber der Betrieb umstrukturiert werden.
Kurz: Wenn die Löhne nicht finanziert werden können, liegt der Fehler an der Betriebsführung. Und für diese ist der Betriebsleiter hauptverantwortlich und deshalb auch für Verluste (und Gewinne) verantwortlich. Es steht jedem Betriebsleiter frei, seinem Angestellten (ob Hofnachfolger oder nicht) bei gutem Arbeiten eine Prämie auszuschütten.
Herzliche Grüsse, Susanne

Offline Vöglein

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #35 am: 17.08.15, 17:18 »
hallo,
da unser sohn jetzt nach der zweijährigen technikerschule zu hause angestellt ist......laufen die
lohnverhandlungen ....

welchen lohn zahlt ihr den mitarb. hofnachfolgern ?
gerne auch per kurzmitteilung.

sohn wohnt zu hause.....essen, wohnen, heizung frei.
bringt ihr diese leistung auch in ansatz ??
Liebe Grüße Andrea Maria

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Offline maggie

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #36 am: 17.08.15, 17:26 »
die angaben für kost und logie (wie es in der schweiz heisst =wohnen - kommt aus dem französisches, wievieles in der schweiz) findet man bei uns beim Bauernverband oder bei der Rentenversicherung,

und unserem sohn haben wir den lohn gutgeschrieben den auch ein angestellter erhalten hätte, er bezog einfach ein Taschengeld (hat er sich selbst "geholt" im betrieb und wir haben es einfach bei seinem Konto in der Buchhaltung eingetragen (wie wir auch Rechnungen für ihn etc. über diese Konto bezahlt haben), später hat er dann ein Konto eröffnet und dann gab er mir mal wieder den auftrag wieder mal etwas zu überweisen. so wusste mutter nicht mehr so genau wofür er das Geld ausgegeben hat, aber am anfang war er eben froh, wenn er die Rechnungen nicht selbst einzahlen musste....
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Offline Vöglein

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #37 am: 21.08.15, 11:25 »
danke schon mal für eure antworten auch per kurzmitteilung.
werde sie in der nächsten freien zeit ausführlich beantworten.

gestaltet sich schwierig um niemanden zu benachteiligen.

junior ist sehr fleissig, arbeitet viele stunden, nimmt uns schon
viel an management und aussen- und stallarbeiten ab.  :D :D :D

seine schulkollegen die jetzt in festanstellung sind werden wohl
sehr gut entlohnt. ....
Liebe Grüße Andrea Maria

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Offline Reka1200

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #38 am: 20.12.21, 19:58 »
Hallo zusammen,

Genau dieses Thema habe ich gesucht.
Meinen Mann arbeitet als Hofnachfolger auf dem Betrieb mit. Da wir Kinder haben und ich gerade in Elternzeit bin, ist bei uns das Geld mehr als knapp. Ich greife regelmäßig auf mein Sparkonto zurück, damit wir am Monatsende noch Essen kaufen können.
Wenn mein Mann sich bei Schulkollegen umhört ist da niemand bereit über Geld zu reden. Deswegen möchte ich mich hier umhören.

Ich würde mich über die ein oder andere private Nachricht dazu freuen. Ich möchte die Details nur ungern offen hier schreiben.

Ich danke euch und liebe Grüße

Offline Sternschnuppe

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #39 am: 21.12.21, 08:54 »
Hallo Reka,

was möchtest du genau wissen? Ist der Betrieb euch nicht übergeben und gehört noch den SE oder?

Offline Beate Mahr

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #40 am: 21.12.21, 11:04 »
Hallo

schau mal hier ...

https://www.ausbildung.de/berufe/landwirt/gehalt/

Wenn er Vollzeit arbeitet - steht ihm - rein theoretisch - der Lohn zu ... m.M.

Stellt sich die Frage : kann der Betrieb das leisten ...

Wohnt ihr mietfrei ??? dann könnte man das berücksichtigen ... z.B.


bleib gesund
Beate
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entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline Reka1200

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #41 am: 21.12.21, 13:32 »
Hallo,

danke für deine Antwort.
Nach den Abzügen für Sozialversicherung liegt sein Verdienst unter tausend Euro (Er ist beteiligt am Betrieb). Wir wohnen mietfrei und haben keine Energiekosten zu tragen.
Ich glaube, dass es sich der Betrieb leisten kann. Meine Schwiegereltern erhalten mehr als doppelt so viel, da sie die meisten Anteile besitzen.

Danke dir. Bleib ebenfalls gesund.
LG

Offline elke

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #42 am: 21.12.21, 15:20 »
Hallo,

vielleicht könnt ihr ja eure Anteile erhöhen
Wir haben eine GbR, wobei nach der Hochzeit die Anteile an der Gbr für unseren Sohn hochgesetzt wurde.
Nur mal als Idee

LG
Viel Freude weiter hin und bleibt gesund
           Gruß  Elke

Offline Reka1200

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #43 am: 21.12.21, 15:27 »
Hallo,

daran hab ich auch schon gedacht, aber mein Mann war da sehr zögerlich. Wenn ich sein Verhalten richtig deuten, ist sein Vater damit wohl nicht einverstanden. Aber ich werde ihn nochmal drauf ansprechen.

Danke dir. LG

Offline Lulu

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Re: Welche Entlohnung für den Hofnachfolger?
« Antwort #44 am: 31.12.21, 11:28 »
Hallo Reka,

das Thema Geld ist auf den Höfen immer sehr schwierig und nicht umsonst das Streitthema Nummer 1. Ich würde dir allerdings raten, jetzt auf die Hinterfüße zu stehen und das Thema zu klären und nicht blind später im Übereifer und in der Hoffnung es wird dadurch besser den Hof blind zu übernehmen. Hat dein Mann Zugang zum Steuerberater oder halten seine Eltern die Buchhaltung unter Verschluss? Das ist elementar wichtig. Der Steuerberater kann sehr gut Auskunft geben, was sich euer Betrieb leisten kann und was nicht. Und wenn er sich zwei Generationen nicht leisten kann, dann muss man schauen woran es liegt und wie man das ändern kann oder ob das wirklich die Zukunft für euch ist. So bitter das klingen mag.

Es gibt natürlich zwei Möglichkeiten. Entweder steht der Betrieb gar nicht so gut da und kann nicht mehr zahlen oder die Eltern sehen es eigentlich nicht ein, das man privat mehr ausgibt und das Kapital lieber im Betrieb beläßt. Wenn du sagst, die Eltern bekommen das doppelte, weil ihre Anteile höher sind, dann wäre ich vorsichtig ob es nicht um was anderes geht. Oder wissen die vielleicht gar nicht, was bei euch finanziell los ist?

Es kann jedenfalls nicht sein, das es am Ende des Monats knapp wird und du deine Ersparnisse angreifen musst, wenn dein Mann Vollzeit im Betrieb arbeitet. Trotz Mietfreiheit, die man natürlich berücksichtigen muss.

Als ich auf einen ziemlich großen Vollerwerbsbetrieb eingeheiratet habe vor über 20 Jahren, haben meine Schwiegereltern auch gemeint, der Sohn bekommt ja mal den Hof, da braucht der doch keinen Lohn. Wir haben zwar auch mietfrei gewohnt, aber haben die ersten Jahren rein vom Kindergeld und Geldgeschenken von meinen Eltern leben müssen. Um mich nur ja anzupassen ging es am Anfang soweit, das ich die Klamotten für die Kinder bei der Caritas geholt habe.
Mein Hochzeitskleid habe ich von ebay ersteigert. Unser Auto wurde von meinen Ersparnissen finanziert. Es war die ersten Jahre schlimm.
So schlimm, bis ich der ganzen Familie gesagt habe, ich gehe jetzt aufs Sozialamt und verlange Unterhalt von meinem Mann für die Kinder. Er arbeitet den ganzen Tag und bringt aber kein Geld nach Hause. Das geht nicht. Oh Gott, was gab das für ein Geschrei. Mein Mann und ich waren fast soweit auseinander zu laufen, alle
waren total auf Hass und entsetzt. Aber ich konnte nicht mehr. Ewig dieses Geld dreimal umdrehen und dann zugucken müssen, wie die Traktoren immer mehr und größer wurden, ging einfach nicht mehr.

Mein Mann und ich sind dann zu einer Landwirtschaftlichen Beratungsstelle. Die haben aufgeräumt bei uns, im warsten Sinne des Wortes. Meinem Mann die Augen geöffnet, Verantwortung für Frau und Kinder zu übernehmen. Es war ein harter Weg und nicht einfach. Aber ich wäre untergegangen damals und bin noch heute dankbar für diese Anlaufstelle.

Heute bezahlt mein Haupteinkommen zwei Generationen, Karma läßt grüßen. Aber ich bin jetzt im Reinen mit unserem Weg.

Erspare dir viel Leid und klärt das Thema Geld vor der Hofübergabe.

Ich wünsche euch gutes Gelingen.
Gruß
Lulu