Bäuerinnentreff
Fortbildung => Aus- und Weiterbildung für Bäuerinnen => Thema gestartet von: Beate Mahr am 21.08.07, 14:32
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Hallo
ich hatte mich letztes Jahr schon mal schlau gemacht ...
aber dann doch keinen Antrag gestellt :-\
u.a. weil ich mich ein bißchen geschämt habe
und ich zuwenig Info gefunden hatte oder man mich nicht richtig informierte :(
Heute hab ich zufällig eine Seite gefunden wo es eigentlich um Berufsbegleitung geht
dort dann der Hinweis auf die Berufsausbildungsbeihilfe (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html) und die Voraussetzungen (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26022/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/BAB-Anspruchsvoraussetzungen.html)
Ich hab mal * spaßhalber * den BAB Rechner (http://babrechner.arbeitsagentur.de/) für mich rechnen lassen ::) :o
und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass wir für´s 1. Lehrjahr einen Haufen Geld verschenkt haben >:( :-X
und alles nur, weil es mir ** peinlich ** war diesen Antrag zu stellen
Ich werd jetzt mal ein Fax an die Arbeitsagentur schreiben und mir den Antrag zuschicken lassen
und dann auch stellen ! ! !
Warum soll ich wieder so blöd sein und Geld das ihm zusteht auf der Straße liegen lassen ???
ich hab letztes Jahr alle Verpflichtungen von Felix ( Versicherung - Bausparvertrag - Fahrkarte ... ) selbst getragen
muß nicht sein, wie ich heute festgestellt hab
Besonders jetzt wo er noch weiter weg ist ;)
Liebe Grüße
Beate