Autor Thema: Ehevertrag  (Gelesen 77618 mal)

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Offline maggie

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Re: Ehevertrag
« Antwort #30 am: 25.11.14, 11:38 »
tut mir leid - ich denke du solltest auf vollem zugewinn bestehen -

auch wenn er nicht Mitglied ist bei der landw.kammer oder wie das heisst - frag dort nach und bezahl die, besser als einen Anwalt der nichts von landw. versteht ..
liebi grüess   und
bis bald   -  ihr werdet mich  so schnäll nöd wieder los

margrith  us der schwiiz

Offline bienchen3

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Re: Ehevertrag
« Antwort #31 am: 25.11.14, 11:45 »
Andere Frage: Wie groß is denn der Hof überhaupt? Milchvieh? Acker? Mast?
1000 Euro im Monat plus Lohnnebenkosten muss der Hof auch verkraften, seine Eltern werden auch noch Austrag verlangen. Sind die Geschwister schon abgefunden, oder bleibt ihm das noch zu stemmen??

Sabine
Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind. Albert Schweitzer

Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #32 am: 25.11.14, 11:49 »
Ackerbetrieb.schwester hat schon ihren Teil bekommen.

Offline Ingrid2

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Re: Ehevertrag
« Antwort #33 am: 25.11.14, 12:00 »
Ich habe mit der Heirat auch meinen Beruf aufgegeben. Habe immer voll mitgearbeitet, ohne Ehevertrag. Aber wir haben ein "Berliner Testament", damit gehört der Hof mir wenn mein Mann stirbt. Auf etwas anderes hätte ich mich nicht eingelassen. Nicht aus Habgier, sondern weil ich es als mein Recht ansehe. Wenn ich mich komplett auf diesen Betrieb einlasse, mitarbeite, auch das Risiko trage, dann will ich auch gleichberechtigt behandelt werden. Sonst heißt es am Ende: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen -willst du das?

Offline Frieda

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Re: Ehevertrag
« Antwort #34 am: 25.11.14, 12:52 »
Wir haben eine "modifizierte Zugewinngemeinschaft", da in der Landwirtschaft der Zugewinn ja nicht grad so einfach zum feststellen ist. Grade wenn noch auf beiden Seiten was dazukommt, z.B. Erbschaft, dann wirds richtig kompliziert. Das heißt mir wird pro Jahr eine bestimmte Summe "gutgeschrieben", die ich im Scheidungsfall bekomme. Wenn wir schlecht wirtschaften  wäre ich in Vorteil, wenn wir gut wirtschaften mein Mann...aber insgesamt passt das so für mich. Die Sache mit den 1000€ ist für mich ziemlich wage(auch wenn sie so ungefähr dem Zugewinnsausgleich entsprechen würde)- für wieviel Wochenstunden,  solltest du deinen Anteil an Essen, Haushaltskosten, Auto auch noch davon zahlen oder geht das dann vom Betriebesvermögen. Wenn du dich auf das einlassen würdest, dann müsst man das auch genau festlegen...
Viele Grüße,

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Offline Bullenmafia

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Ehevertrag
« Antwort #35 am: 25.11.14, 12:56 »
Eine Frage wenn man auf Zugewinn verheiratet ist und der Hof in der Ehe übergeben wird, vorher gepachtet, zählt das dann unter Zugewinn?? Genauso in der Ehe abgeschlossene Lebensversicherungen, Ansparungen etc. Hat letztens mein Bänker behauptet, ich dachte der Hof wär außen vor???


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Ganz liebe Grüße
Petra

Offline strop

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Re: Ehevertrag
« Antwort #36 am: 25.11.14, 13:06 »
Zitat
Auf die Erbfolge soll ich verzichten damit unser Kind, das den Hof kriegt, mich nicht auszahlen muss
Hier erschließt sich mir nicht der Grund für einen Verzicht für die Erbfolge. Du könntest z.B. befreite Vorerbin sein, dann erbt euer Kind den Hof mit allem drum und dran, aber du bestimmst den Zeitpunkt (Erbe zu Lebzeiten oder nach dem Tod) und kannst den Hof im Falle des Ablebens deines Mannes bewirtschaften ohne Einschränkungen, ohne Vormundschaft o.ä. Du kannst ihn dann lediglich nicht an jemand fremdes außer Eurer gemeinsamen Kinder vererben. Und damit erübrigt sich eigentlich auch schon eine Rückübertragung des Hofes im Erbfall.
Warum solltest Du auf die Anrechnung des vollen Zugewinns im Falle einer Scheidung verzichten? Wie sollst Du Dich denn absichern, wie stellen die sich das denn vor? Im Falle einer Ehekrise/Thema Scheidung würde Dir sowieso sofort das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Ebenso wenn die Geschäfte mal nicht so gut laufen und das Geld an anderer Stelle benötigt wird, da kannst Du sicher sein.
Manchmal entsteht aus Halbwissen heraus totale Unsicherheit, auch die Eltern sind vielleicht nicht so informiert, sondern ängstigen sich am Gedanken, dass der Hof im Falle einer Scheidung weg gehen oder krass gesagt: geplündert würde.
Hier in Niedersachsen gibt es gute Beratung zum Thema Absicherung der Frau auf einem Hof, die wird es auch in Bayern geben. Hier ist es nicht einmal teuer.
LG, Monika

Offline Paula73

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Re: Ehevertrag
« Antwort #37 am: 25.11.14, 13:08 »
Soweit ich weis gilt der Zugewinn für alles was nach der Eheschließung dazu kommt - Lottogewinn, Erbe etc.
zumindest wenn es vertraglich nicht anders festgeschrieben ist.

LG Paula

Offline Bullenmafia

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Ehevertrag
« Antwort #38 am: 25.11.14, 13:22 »
Dann würde im Fall einer Scheidung der Hof drauf gehen und ich bekomm die Hälfte 😳 kann man das nachträglich noch per Ehevertrag ändern??


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Ganz liebe Grüße
Petra

Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #39 am: 25.11.14, 13:24 »
Wir haben eine "modifizierte Zugewinngemeinschaft", da in der Landwirtschaft der Zugewinn ja nicht grad so einfach zum feststellen ist. Grade wenn noch auf beiden Seiten was dazukommt, z.B. Erbschaft, dann wirds richtig kompliziert. Das heißt mir wird pro Jahr eine bestimmte Summe "gutgeschrieben", die ich im Scheidungsfall bekomme. Wenn wir schlecht wirtschaften  wäre ich in Vorteil, wenn wir gut wirtschaften mein Mann...aber insgesamt passt das so für mich. Die Sache mit den 1000€ ist für mich ziemlich wage(auch wenn sie so ungefähr dem Zugewinnsausgleich entsprechen würde)- für wieviel Wochenstunden,  solltest du deinen Anteil an Essen, Haushaltskosten, Auto auch noch davon zahlen oder geht das dann vom Betriebesvermögen. Wenn du dich auf das einlassen würdest, dann müsst man das auch genau festlegen...

Die 1000 BRUTTO könnte ich zur Seite legen.

Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #40 am: 25.11.14, 13:26 »
Zitat
Auf die Erbfolge soll ich verzichten damit unser Kind, das den Hof kriegt, mich nicht auszahlen muss
Hier erschließt sich mir nicht der Grund für einen Verzicht für die Erbfolge. Du könntest z.B. befreite Vorerbin sein, dann erbt euer Kind den Hof mit allem drum und dran, aber du bestimmst den Zeitpunkt (Erbe zu Lebzeiten oder nach dem Tod) und kannst den Hof im Falle des Ablebens deines Mannes bewirtschaften ohne Einschränkungen, ohne Vormundschaft o.ä. Du kannst ihn dann lediglich nicht an jemand fremdes außer Eurer gemeinsamen Kinder vererben. Und damit erübrigt sich eigentlich auch schon eine Rückübertragung des Hofes im Erbfall.
Warum solltest Du auf die Anrechnung des vollen Zugewinns im Falle einer Scheidung verzichten? Wie sollst Du Dich denn absichern, wie stellen die sich das denn vor? Im Falle einer Ehekrise/Thema Scheidung würde Dir sowieso sofort das Arbeitsverhältnis gekündigt werden. Ebenso wenn die Geschäfte mal nicht so gut laufen und das Geld an anderer Stelle benötigt wird, da kannst Du sicher sein.
Manchmal entsteht aus Halbwissen heraus totale Unsicherheit, auch die Eltern sind vielleicht nicht so informiert, sondern ängstigen sich am Gedanken, dass der Hof im Falle einer Scheidung weg gehen oder krass gesagt: geplündert würde.
Hier in Niedersachsen gibt es gute Beratung zum Thema Absicherung der Frau auf einem Hof, die wird es auch in Bayern geben. Hier ist es nicht einmal teuer.
LG, Monika


Mein freund  meinte er zahle keine scheidung prämiert und nicht mehr als dass ich in meinem Beruf verdienen hätte können

Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #41 am: 25.11.14, 13:27 »
Ich habe mit der Heirat auch meinen Beruf aufgegeben. Habe immer voll mitgearbeitet, ohne Ehevertrag. Aber wir haben ein "Berliner Testament", damit gehört der Hof mir wenn mein Mann stirbt. Auf etwas anderes hätte ich mich nicht eingelassen. Nicht aus Habgier, sondern weil ich es als mein Recht ansehe. Wenn ich mich komplett auf diesen Betrieb einlasse, mitarbeite, auch das Risiko trage, dann will ich auch gleichberechtigt behandelt werden. Sonst heißt es am Ende: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen -willst du das?

Risiko trage ich ja eigentlich nicht oder seh ich was falsch,

Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #42 am: 25.11.14, 13:30 »
Wir haben eine "modifizierte Zugewinngemeinschaft", da in der Landwirtschaft der Zugewinn ja nicht grad so einfach zum feststellen ist. Grade wenn noch auf beiden Seiten was dazukommt, z.B. Erbschaft, dann wirds richtig kompliziert. Das heißt mir wird pro Jahr eine bestimmte Summe "gutgeschrieben", die ich im Scheidungsfall bekomme. Wenn wir schlecht wirtschaften  wäre ich in Vorteil, wenn wir gut wirtschaften mein Mann...aber insgesamt passt das so für mich. Die Sache mit den 1000€ ist für mich ziemlich wage(auch wenn sie so ungefähr dem Zugewinnsausgleich entsprechen würde)- für wieviel Wochenstunden,  solltest du deinen Anteil an Essen, Haushaltskosten, Auto auch noch davon zahlen oder geht das dann vom Betriebesvermögen. Wenn du dich auf das einlassen würdest, dann müsst man das auch genau festlegen...

Aber die 1000 Euro können doch nicht dem zugewinn entsprechen.
Das sind brutto 12000 im jahr.wenn das die Hälfte vom Gewinn ist also 24000 glaub ich nicht.
Da verdient ich ja als Bürokauffrau mehr

Offline fee123Topic starter

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Re: Ehevertrag
« Antwort #43 am: 25.11.14, 13:37 »
Er hat angst wenn er nicht mehr leben würde könnte ich einen anderen Mann haben der den Hof kaputt macht bis ihn meine Tochter kriegt

Offline Mathilde

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Re: Ehevertrag
« Antwort #44 am: 25.11.14, 13:37 »
Hallo,

also bevor wir uns hier in Spekulationen verfangen würde ich mal das hier empfehlen:

http://    www.anwaltonline.com/familienrecht/tips/zugewinngemeinschaft.html

und sich dann erst alleine und dann zusammen ohne Seine Eltern (ich gehöre aber schon zu den Eltern) beraten lassen.

LG Mathilde
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach