Familie und Co. > Kinderkram
Genitalverstümmelung
martina:
Hallo Olympe,
wie wäre es mit einer kleinen persönlichen Vorstellung Ihrerseits? Wir wissen gern, mit wem wir es zu tun haben ;)
Beate Mahr:
@ Olympe
Da gestern Vollmond war ...
mache ich unter ihr Stänkerposting ... einen dicken Haken ! ! !
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Hallo
Bei diesen brisanten Thema erreicht man durch aggressive Aktion
eher das Gegenteil - nämlich,
dass Hilfesuchende sich nicht trauen sich Hilfe zu suchen.
Ist das gleiche beim Ehrenmord ! ! ! bei häuslicher Gewalt ! ! ! usw.
Was spricht gegen die Fahnenaktion ???
NICHTS außer, dass wir Themen öffentlich machen.
Ich bin mir sicher, dass dieses << öffentlich machen >>
mehr bringt als Hetzkampagnen und an den Pranger stellen
Es gibt doch tatsächlich Frauenbewegungen die im * Untergrund *
ein Netzwerk für Betroffene stricken - wo Adressen weiter gegeben werden
die zum Schutz der Mädchen und Frauen nicht bekannt werden dürfen.
Z.B. von Frauenhäusern
Frauengruppen die mit * Fachfrauen * bei der Kripo
und/oder Staatsanwaltschaft zusammenarbeiten
um bei einem Verdacht gezielt eingreifen zukönnen.
Die Aufklärunsarbeit die Faduma Korn leistet ist bewundernswert
Im Kampf gegen die Genitalverstümmelung setzt Faduma Korn besonders
auf Aufklärung der betroffenen Familien.
Jetzt fürchtet sie, könnte ihre Überzeugungsarbeit
durch den Fall aus Schopfheim schweren Schaden nehmen.
"Auf einmal haben alle Angst, dass das Familiengericht kommt,
wenn sie mit Kindern nach Afrika reisen. Das baden wir jetzt aus."
Und das könnte den Mädchen schaden,
die wirklich geschützt werden müssen vor der gewaltsamen Verstümmelung.
aus dem ML Beitrag
Eine Arbeit die durch solche Aktionen gefährdet ist.
Liebe Grüße
Beate
die weiter bereit ist im Untergrund Netzwerke zu stricken
brit:
Das seh ich jetzt nicht so.
vom Alter des Mädchens fällt das unter Offizialdelikt?? Und da ist der Staat verpflichtet bei einem Anhaltspunkt zu ermitteln.
Das ist absolut wichtig , und stellt einen wichtigen Punkt dar in hiesigen Rechtssystemen, und darunter fallen hoffentlich selbstverständlich alle Kinder egal welcher Ethnie.
Und wenn ich den Bericht des ML beitrags lese , fällt einfach auf, das zu keiner Kontrolle eingewilligt wird , was den Schluss zulässt, das eine gewisse Gefahr für das Mädchen besteht ???
Mirjam:
Zumindest Kinder/Frauenärzten müsste das doch auffallen - oder gilt die Schweigepflicht hier ausserhalb von Kindsmisshandlung ???
Ich hab mir mal einen stundenlangen Fernsehbericht dazu angesehen - incl. gefilmter Beschneidung von mehreren Mädchen. Danach kann man kaum schlafen...
Entsetzt war ich - das die Beschneidungsinniative v.a. von FRAUEN! ausgegangen ist, das v.a. die älterne Frauen hier über die Dörfer ziehen und die Mädchen "briefen" sich ja beschneiden zu lassen bzw. das Tanten und v.a. die Mutter selbst ihre Tochter festhält ::) :o :-[.
Das wichtigste sind wohl Rechtsanwälte vor Ort, ein Mädchen verklagt ob Befürchtung der Beschneidung ihre eigenen Eltern: Die Schande für das Dorf war enorm, das Entsetzen, dass gültiges Recht auch umgesetzt wird - ebenso.
Beeindruckend eine Szene wo ein bereits beschnittenes Mädchen ihre Beschneidung ihrer Mutter nur unter der Bedingung vergab: Das die eigene, jüngere Schwester verschont bleibt!
Schlimm, dass v.a. die jungen Mädchen den Mut aufbringen müssen sich selbst zu schützen, in dem sie sich gegen die Eltern, die Familie, das Dorf stellen?
Mirjam
olympe:
@ Brit: Hinweise auf erfolgte Genitalverstümmelungen sind in der Tat Offizialdelikte, d.h. müssen bei Hinweisen ermittelt werden, ohne dass eine Anzeige erforderlich ist...In diesem ML-Mona-Lisa "Fall" geht es um reine Prävention, d.h. Verhinderung der Verstümmelung...Da musste das Jugendamt einen Antrag beim Familiengericht stellen...Sie haben übrigens Recht, wenn Sie der Meinung sind, dass die Kinder in unserem Land - unabhängig ihrer Herkunft - die gelichen Rechte haben. Deshalb unterliegen diese Mädchen auch der Schutzverpflichtung des Staates, d.h. der Staat muss die Mädchen vor dieser Gewalt schützen, bevor es zu spät ist...Die deutsche Rechtsprechung orientiert sich am Beschluss des Bundesgerichtshofes (2004), der die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts als Maßnahme zur Abwendung einer Verstümmelungsgefahr bestätigt hat.
@ Mirjam: Es gibt tatsächlich Kinderärzte, denen eine Verstümmelung "auffällt" - aber durch die Bindung an ihre Schweigepflicht dürfen sie das nicht melden, weder dem Jugendamt noch der Polizei. Mehr noch, mir liegen mindestens vier Berichte alleine darüber vor, dass in Deutschland verstümmelte Mädchen (im Alter zwischen 2 und 10 Jahren) in deutsche Krankenhäuser eingeliefert wurden: und alle schweigen! Wussten Sie übrigens, dass Ärzte selbst schwerste Kindesmisshandlungen - nicht melden müssen, sondern lediglich dürfen? Und sie melden i.d.R. nicht...Es gibt Statistiken, dass fast jedes Kind, das in den letzten Jahren von den Eltern zu Tode misshandelt wurde, mindestens einmal einem Arzt oder einer Ärztin vorgestellt wurde ... Und wussten Sie, dass eine Ärztin, die konkrete Kenntnis hat, dass Mädchen gefährdet sind - und dies nicht meldet und somit das Leben und die Gesundheit der Kinder wissentlich aufs Spiel setzt, dafür nicht belangt werden kann? Eines bitte ich Sie zu bedenken: die Situation in Afrika unterscheidet sich von der in Deutschland in einer Sache grundlegend: Wenn in Deutschland weiterhin die Verstümmelung kleiner Mädchen geduldet und mit "Wegsehen" bedacht wird, tragen wir die direkte Verantwortung dafür. In Deutschland sind es m.E. nicht die Kinder selbst, die ihren Schutz einfordern müssen - dazu sind sie nämlich gar nicht in der Lage, oder wie soll ein 2-jähriges Kind das bewerkstelligen? - sondern es ist der deutsche Staat, der diesen Schutz garantieren muss. Tut er es nicht - so wie bisher - verletzt er die höchsten Rechte unserer Verfassung (§1 und §2 GG)...
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