Autor Thema: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??  (Gelesen 2841 mal)

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Offline SteinbockTopic starter

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Habe ich das richtig gelesen?? Gilt das auch für bereits bestehende Anlagen?
Das wäre mal ein "schönes Steuergeschenk"
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Online gina67

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #1 am: 04.02.23, 10:45 »
Hallo Steinbock,

wenn ich das richtig weiß, gilt das auch für bestehende Anlagen.

Schau mal hier:

https://www.energie-fachberater.de/strom-solar/solar/photovoltaik/steuerbefreiung-fuer-kleine-photovoltaik-anlagen.php

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #2 am: 04.02.23, 11:45 »
Und das Rückwirkend ab 1.1.2022. Folglich sind die Erträge in der Ekst-Erklärung nicht mehr anzugeben. Die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt m.W. ebenfalls. Gilt für Kleinanlagen auf Wohngebäuden. Wie es in der Landwirtschaft aussieht. wenn die Anlage auf dem Stadel liegt ???

Online gina67

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #3 am: 04.02.23, 11:53 »
Hmm, das weiß ich auch nicht.
Ich weiß, dass die Anlagen nicht größer als 30 KW sein dürfen
Wir haben 2x 29 KW.

Offline SteinbockTopic starter

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #4 am: 04.02.23, 12:01 »
Ähm, die USt Pflicht entfällt meines Wissens nur für neue Anlagen (für den Hausgebrauch)
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Online gina67

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #5 am: 04.02.23, 12:06 »
Ähm, die USt Pflicht entfällt meines Wissens nur für neue Anlagen (für den Hausgebrauch)

Schau mal meinen Link, da steht das anders.

Offline bienchen3

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #6 am: 04.02.23, 12:14 »
Meiner Ansicht nach sind nur die Anlagen, die ab 1.1.23 in installiert und in Betrieb gehen von der Umsatzsteuerlast befreit, abhängig von der Anlagengröße.
Für alle Anlagen, die vor dem 01.01.23 installiert und in Betrieb gingen, bleibt die Pflicht zur Abgabe der Umsatzsteuer.

Einkommensteuerpflicht entfällt für die Anlagen (auch wieder je Anlage max. 30 kwp und je Betreiber max. 100 kwp) rückwirkend ab 01.01.2022.

Keine Garantie, aber so ist mein Stand der Dinge.
 
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Offline SteinbockTopic starter

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #7 am: 04.02.23, 13:19 »
Ich schließe mich bienchens Meinung an.

Und wundere mich, weshalb rückwirkend Anlagen nicht mehr ESt-pflichtig sein sollen?
Das wäre ja 1. eine Bürokratievereinfachung und 2. eine kleine Steuerersparnis  ???

Hat "der Staat" Geschenke an die einfachen Bürger zu verteilen?
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Offline Internetschdrieler

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #8 am: 04.02.23, 14:47 »
Die Einkommenssteuererklärung für 2022 dürften die wenigsten schon gemacht haben. Da ist dann kein Einnahme/Ausgaben/Überschussrechnung fällig und daraus entstandene Gewinne aus der PV anzurechnen. Umsatzsteuer, so war es zumindest bei uns, bekamen wir beim Kauf und Installation der Anlage vom FA erstattet. Dafür mussten dann wir vom Stromabnehmer für die Einspeisung erhaltene Umsatzsteuer abführen. Das wird so bleiben.
Bei neuen Anlagen fällt beim Kauf keine Mwst. an, kannst keine beim FA geltend machen brauchst auch keine abführen.
Ob die Firmen den Wegfall der Mwst. auf die PV-Anlage 1:1 an den käufer weitergeben??
Gut ist der dran der schon gekauft  hat, aber die Anlage noch nicht montiert ist. Da steht der Nettopreis.

Offline cliff

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #9 am: 05.02.23, 09:05 »
Guten Morgen,
alsö ich muss seit dem 1.1 22 keine Umsatzsteuer mehr zahlen, unsere Anlage besteht seit 2013,
unsere Steuerberaterin hat mich aufgeklärt!

LG Cliff

Offline Internetschdrieler

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #10 am: 05.02.23, 12:51 »
Guten Morgen,
alsö ich muss seit dem 1.1 22 keine Umsatzsteuer mehr zahlen, unsere Anlage besteht seit 2013,
unsere Steuerberaterin hat mich aufgeklärt!
LG Cliff
Dann müsste eine Erstattung rein flattern für 2022 :D
Wir machen immer ein Ust-Voranmeldung für die vorangehenden 3 Monate  bis zum 10. (10.1.0/10.4./10.7./10.10.) mit entsprechender Zahlung.
« Letzte Änderung: 05.02.23, 12:56 von Internetschdrieler »

Offline bienchen3

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #11 am: 06.02.23, 09:13 »
Guten Morgen,
alsö ich muss seit dem 1.1 22 keine Umsatzsteuer mehr zahlen, unsere Anlage besteht seit 2013,
unsere Steuerberaterin hat mich aufgeklärt!

LG Cliff

Bist Du dir sicher? Die Regelung mit der Umsatzsteuer gilt erst ab 01.01.2023!
In der Einkommensteuer braucht die PV nicht mehr angegeben werden rückwirkend zum 01.01.2022, wenn du je Anlage unter 30 kWp und insgesamt unter 100 kWp bist.

Mein Wissensstand ist der: Für Anlagen, die schon mindestens 5 Jahre laufen, kann man von der Regelbesteuerung (wo man die Umsatzsteuervoranmeldung machen muss) in die Kleinunternehmerregelung wechseln, wo man keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen muss, aber halt auch für Rechnungen die die PV betreffen, keine Umsatzsteuer beim Finanzamt mehr geltend machen muss.

Keine 100%ige Garantie, ich hab grad unserm Steuerberater nochmal geschrieben, ob ich das so richtig verstanden hab.
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Offline bienchen3

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #12 am: 13.02.23, 15:00 »
So, jetzt hab ich grad mit unserem Steuerberater telefoniert:

EINKOMMENSTEUER: rückwirkend zum 01.01.2022 sind Klein-Anlagen bis 30 kWp je Anlage und bis 100 kWp je Anlagenbetreiber von der Einkommensteuer befreit
Das passiert automatisch, man muss keinen Antrag stellen. Es gibt allerdings auch noch keine Anweisung, wie das dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden muss.

UMSATZSTEUER: Wer eine Anlage betreibt, die vor dem 01.01.2023 ans Netz gegangen ist, muss auch weiterhin Umsatzsteuer abführen. Die Kleinunternehmer-Regelung findet keine Anwendung, da man im 1. Jahr maximal 22.000 € UMSATZ haben darf, und im 2. Jahr auch nicht über 50.000 € Umsatz kommen darf. In diese Grenzen fällt jeder Umsatz, den der Steuerpflichtige erzielt. Also Landwirtschaft, PV, Direktvermarktung usw.

Wer doch in die Kleinunternehmerregelung wechseln kann aufgrund der Umsatzgrenzen, muss beachten, dass die Anlage schon mindestens 5 volle Jahre laufen muss. Ansonsten muss man die beim Kauf der Anlage vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer abzüglich der an das Finanzamt aus den Einspeisevergütungen abgeführte Umsatzsteuer an das Finanzamt zurückzahlen.

Und noch was: Wer in die Kleinunternehmer-Regelung wechselt, erhält auch vom Netzbetreiber die Einspeisevergütung nur noch netto, also ohne Umsatzsteuer.

Im Endeffekt spart man sich damit nur die Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt, aber kein Geld.

Ich hoff, ich habs einigermaßen verständlich erklären können.
 
Ganz wichtig ist, dass man zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterscheidet. Das sind zwei ja ganz unterschiedliche Steuern, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben.
 
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Offline SteinbockTopic starter

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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #13 am: 13.02.23, 15:30 »
Danke bienchen für die klare Erkärung  :-*
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Re: PV-Anlagen bis 30 kW nicht mehr ESt-pflichtig??
« Antwort #14 am: 27.02.23, 22:29 »
https://www.svlfg.de/pm-steuerfreiheit-kleiner-photovoltaikanlagen

Habe gerade gelesen das Einkünfte aus PV Anlagen nicht nur steuerfrei sind, sondern auch bei den Krankenkassenbeiträgen nicht mehr angerechnet werden.
Heißt also für uns, dass wir unsere PV-Anlagen nicht zwingend an unseren Sohn mit übergeben müssen.
Seht ihr das auch so?
Wir sind mitten in den Planungen für die Hofübergabe.