So, jetzt hab ich grad mit unserem Steuerberater telefoniert:
EINKOMMENSTEUER: rückwirkend zum 01.01.2022 sind Klein-Anlagen bis 30 kWp je Anlage und bis 100 kWp je Anlagenbetreiber von der Einkommensteuer befreit
Das passiert automatisch, man muss keinen Antrag stellen. Es gibt allerdings auch noch keine Anweisung, wie das dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden muss.
UMSATZSTEUER: Wer eine Anlage betreibt, die vor dem 01.01.2023 ans Netz gegangen ist, muss auch weiterhin Umsatzsteuer abführen. Die Kleinunternehmer-Regelung findet keine Anwendung, da man im 1. Jahr maximal 22.000 € UMSATZ haben darf, und im 2. Jahr auch nicht über 50.000 € Umsatz kommen darf. In diese Grenzen fällt jeder Umsatz, den der Steuerpflichtige erzielt. Also Landwirtschaft, PV, Direktvermarktung usw.
Wer doch in die Kleinunternehmerregelung wechseln kann aufgrund der Umsatzgrenzen, muss beachten, dass die Anlage schon mindestens 5 volle Jahre laufen muss. Ansonsten muss man die beim Kauf der Anlage vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer abzüglich der an das Finanzamt aus den Einspeisevergütungen abgeführte Umsatzsteuer an das Finanzamt zurückzahlen.
Und noch was: Wer in die Kleinunternehmer-Regelung wechselt, erhält auch vom Netzbetreiber die Einspeisevergütung nur noch netto, also ohne Umsatzsteuer.
Im Endeffekt spart man sich damit nur die Umsatzsteuer-Voranmeldung beim Finanzamt, aber kein Geld.
Ich hoff, ich habs einigermaßen verständlich erklären können.
Ganz wichtig ist, dass man zwischen Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterscheidet. Das sind zwei ja ganz unterschiedliche Steuern, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben.