Mallo Mirjam, hallo Mucki
wir finden es gut, dass ihr euch Gedanken darüber macht, dass Kinder Schlepper bedienen, grubbern, kreiseln und Ballen ein- und auslagern. Zur Haftung sagen wir am Schluss etwas.
Dass Kinder mit 10 Jahren Maschinen bedienen können ist unbestritten. Dass sie damit auch in Lebensgefahr sind ist auch unbestritten. Spätestens wenn im Arbeitsablauf eine Störung auftritt, stehen sie mitten in der Gefahr.
Kinderpsychologen sagen, dass Kindern je nach Reifegrad und Alter die Fähigkeit fehlt, komplexere Gefahrenlagen richtig einzuschätzen. Jungs tun sich dabei noch schwerer als Mädchen.
Nicht umsonst hat der Gesetzgeber die Grenze für selbstständiges Arbeiten mit Maschinen und dann nur zu Ausbildungszwecken bei 16 Jahren gesetzt; darunter gibt es nur wenige Ausnahmen.
Das verantwortliche Heranführen von Kindern und Jugendlichen an die landwirtschaftliche Technik ist eine sehr schwere Aufgabe für Eltern und Großeltern. Wir bieten euch dazu gerne unsere Hilfe an.
Besucht doch eins unserer Unternehmerinnen/Unternehmerseminare in der kommenden Wintersaison.
Und jetzt noch ein paar Worte zur Haftung:
Kinder können in der Landwirtschaft entschädigungspflichtige Arbeitsunfälle erleiden. Die Altergrenze wurde von der Rechtsprechung auf ca. 6 Jahre gelegt (Schuleintrittsalter).
All die Fälle, die uns bekannt sind, sind mit vom Traurigsten was man sich vorstellen kann. Bitte macht euch in Zukunft keine Gedanken mehr über eine Berufsunfähigkeitsversicherung für eure Kinder, sondern überlegt, wie ihr mit vielen kleinen Änderungen und noch mehr guten Worten eure Betriebe jeden Tag ein Stückchen sicherer machen könnt.
Mit den besten Wünschen für eure Gesundheit und die eurer Familien
grüßen euch
Bernhard und Fritz von der LBG in Landshut