Betriebsperspektiven - die Zukunft, wie soll es weitergehen > Pacht und Hofübergabe
Hofübergabe an Alleinerben fair?
Wiese:
Ich finde man sollte froh sein, wenn noch jemand Lust hat den Hof zu übernehmen und auch die Altenteiler mit.
Judih würdest du den Hof übernehmen wollen und deine Geschwister alle auszahlen wollen, wenn du diejenige wärst
die den Hof bekommt. Wir stehen auch vor Übergabe. Haben versucht schon zu Lebzeiten die Kinder etwas zu kommen zu lassen,
damit der Übernehmer keine zusätzliche Lasten wie Austrag, Pflege usw. noch hat. Man kann ja eine Klausel reingeben, wenn etwas verkauft wird, das die weichenden Erben auch einen Teil abbekommen sollen oder vielleicht gibt es noch andere Alternativen.
Wir selber haben damals bei der Übergabe viel auszahlen müssen und haben unseren Betrieb als Nebenerwerbslandwirtschaft geführt.
Wenn da viele Geschwister da gewesen wären, was wäre am Hof noch übrig geblieben. Da hätte man gleich einpacken können, das hätte
der Hof nicht verkraftet. Da gäbe es in naher Zukunft keine Höfe mehr, wenn der Betrieb so belastet würde.
Und man weiß nicht, wie sich alles in Zukunft weiter entwickelt und ein fortbestand des Hofes auf dauer haltbar ist.
Und vergessen darf man die Arbeitsbelastung eines Landwirts nicht, man muss das schon selber mit Arbeit Hände verdienen.
Genauso wenn jemand in die Arbeit geht, wird ihm auch nichts geschenkt, aber er hat mehr Freizeit und ist unabhängig.
So sehe ich das und jeder Betrieb ist anders aufgestellt, an Größe, Lage, Bodenbeschaffenheit, mit Tiere ohne Tiere, Urlaub auf
dem Bauernhof, Biogasbetrieb und und...
Es ist nicht leicht allen gerecht zu werden und den Familienfrieden gerecht zu werden.
Wie heißt ein Spruch: Wenns um Geld geht, hört die Freundschaft auf. Was eigentlich schade ist, wenn es soweit kommt.
frankenpower41:
Das hast Du gut beschrieben, Wiese.
Hier am Hof war es so dass die Geschwister meines Mannes, die stehen finanziell beruflich sowieso besser als wir, jeder eine Eigentumswohnung bekam.
War auch nicht so schwierig, denn vorher wurde von Verwandter geerbt.
Auch ist es hier oft so, dass den Kindern von Höfen in der Siedlung Haus (mit)finanziert wurde. Da hörten meistens die Betriebe auf oder es gab andere Einnahmen.
Wir können das nicht, und wie schon geschrieben, wer würdest Du diese Arbeit machen wollen mit wenig Freizeit und Ansehen.
Vom Hof was haben tut man nur wenn man ihn verkauft, sonst ist es Arbeit. Der Betrieb wurde früher schon immer als Besitz auf Zeit gesehen.
Pauschal kann man das nie beurteilen, ist sehr oft auch vom Standort abhängig.
Tina:
Judith,
wir haben hier ja eine Höfeordnung und da ist es ja mit der Abfindung geregelt.
Wir haben unserer Tochter die Ausbildung finanziert und es gab etwas Geld. Unser Sohn hat den Betrieb übernommen und im Rahmen der Höfeordnung ist es ja geregelt, ebenfalls im Übergabevertrag, was bezahlt werden muss, wenn der Hof aufgegeben wird.
Davon unberührt ist unser Privatvermögen, das können wir frei vererben unter Berücksichtigung des Pflichtteils.
Ich würde mir eine Beratung, evtl. Sorgentelefon/Familienberatung und/oder einen guten Rechtsanwalt suchen.
Wir hatten bei der Hofübergabe einen Notar, der selber aus der Landwirtschaft stammte und wußte worum es geht. Wir haben aber weiter uns auch vom Steuerberater!!! und von einer Rechtsanwältin unserer Berufsvertretung beraten lassen. Der Prozess hat insgesamt gut zwei Jahre gedauert, aber ich/wir denken, dass das gut gelaufen ist.
Hege und Pflege haben wir aus dem Vertrag raus genommen, ist das Verhältnis gut, wird das gemacht/gekümmert, ist das Verhältnis schlecht, nutzt auch kein Vertrag was. Wir wollten den Hof aber damit nicht belasten.
gina67:
Bei uns in Niedersachsen gilt die Höfeordnung wenn der Hof in der Höferolle eingetragen ist.
Für die weichenden Erben bedeutet das, dass der 1,5 fache Wert des Einheitwertes veranlagt wird. Davon werden mitübergebene Verbindlichkeiten abgezogen. Sollten die Verbindlichekeiten höher sein als der Einheitswert wird ein Drittel des Einheitswertes aufgeteilt und zwar an alle Erben, auch an den Hofnachfolger.
Beispiel:
Einheitswert 100000,-- Euro
1,5 fach 150000,-- Euro
abzüglich
Verbindlichkeiten
wg. z.B. Stallneubau 200000,-- Euro
würde also nur ein Drittel von 100000,-- Euro aufgeteilt werden.
33.333,--Euro :4= 8.333,25 Euro
das ist eine Beispielrechnung aus einem Hofübergabekurs den ich bei der Landwirtschaftskammer vor etlichen Jahren schon mitgemacht habe.
Wir übergeben den Hof an unseren Sohn, unsere Tochter wird von uns privat abgefunden.
Wir erhalten ein Wohnrecht auf dem Hof, die Pflege wird nicht im Hofübergabevertrag geregelt. Da hat uns der Berater der Landwirtschaftskammer dringend von abgeraten.
Oft verdienen die weichenden Erben mehr als der Hofübernehmer und müssen nicht bei der Pflege finanziell beisteuern, weil das nach dem neuesten Gesetz nur die müssen, die über 100000,-- Euro im Jahr verdienen.
gammi:
--- Zitat von: samy am 19.05.20, 08:05 ---
Ich würde aber auf jeden Fall die Versorgung der Eltern regeln. Lebenslange Wohnrecht, Pflege und sonstige Versorgung der Eltern sollten auch bei deinem Bruder liegen. Hier wird sowas ins Grundbuch eingetragen. Das ist für die Geschwister eine große ( auch finanzielle) Erleichterung. Ist sich trotzdem um die Eltern zu kümmern ist ja nicht verboten.
--- Ende Zitat ---
Das wird glaub heute nicht mehr unbedingt so geschrieben. Sicher muss es auch irgendwie geregelt werden. Aber ich finde es auch "unfair" wenn einer alleine diese (Last) irgendwann tragen muss. Sowohl finanziell als auch kräftemässig.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln