Autor Thema: Interessante Gerichtsurteile rund um die LW und den Alltag  (Gelesen 50190 mal)

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Offline Beate Mahr

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Hallo

hab ich grad gelesen

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Kein Bonus für Arzt-Verzicht

Eine Betriebskrankenkasse wollte ihren Mitgliedern einen Bonus gewähren,
wenn sie nicht zum Arzt gehen.
Doch dieser Regelung schob das Landessozialgericht in Darmstadt jetzt einen Riegel vor.

Schädlich für Gesundheit und Versichertengemeinschaft
Am Mittwoch veröffentlichte das Gericht das Urteil, nach dem gesetzliche Krankenkassen
nur gesundheitsförderndes Verhalten wie Vorsorgeuntersuchungen mit Bonusprogrammen belohnen dürfen.
Wer jedoch nur um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten nicht zum Arzt gehe,
obwohl er krank ist, der schade möglicherweise seiner Gesundheit und damit
auch der Versichertengemeinschaft. Aufgrund individueller Fehleinschätzungen
könnten langfristig höhere Kosten entstehen, so die Begründung des Landessozialgerichts.


Aktenzeichen
L 1 KR 150/08 KL

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Gruß
Beate

Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline Beate Mahr

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Hallo

grad gelesen

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Erstattung von Betreuungskosten

Altersverwirrte Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
haben auch unterhalb der Pflegestufe eins Anspruch auf Geld aus der Pflegeversicherung.

Darauf hat das Hessische Landessozialgericht Darmstadt in einem am Dienstag
veröffentlichten rechtskräftigen Urteil hingewiesen (AZ L 8 P 35/07).
Jährlich könnten bis zu 2.400 Euro erstattet werden.

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Beate
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Offline Beate Mahr

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grad gelesen

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Erbengemeinschaft unterliegt Versicherungspflicht in der AdL


Die einzelnen Mitglieder einer Erbengemeinschaft unterliegen der Versicherungspflicht
in der Alterssicherung der Landwirte (AdL), auch wenn die Erbengemeinschaft insgesamt
Träger eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes ist.
Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden (Aktenzeichen B 10 LW 2/09 R).

In dem Verfahren hatte die Landwirtschaftliche Alterskasse Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
das Mitglied einer Erbengemeinschaft, die einen Forstbetrieb verwaltet hat,
als landwirtschaftliche Mitunternehmerin und damit als versicherungspflichtig in der AdL eingestuft.
Die Betroffene hatte dagegen mit dem Argument geklagt, nicht die einzelnen Miterben,
sondern die Erbengemeinschaft als Ganzes sei als Trägerin des forstwirtschaftlichen Unternehmens anzusehen.
Damit entfalle von vornherein eine Versicherungspflicht der Miterben.

Dem widersprachen die Kasseler Richter. Auch einer unternehmenstragenden Erbengemeinschaft
sei keine Rechtsfähigkeit zuzusprechen, die dazu führen könnte, dass die Erbengemeinschaft selbst
und nicht die einzelnen Miterben als Unternehmer im Sinne des Gesetzes über die AdL gelten,
stellte das Bundessozialgericht fest.
Quelle - Top Agrar
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Beate
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Offline Beate Mahr

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grad gelesen

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Trauernde haben Schonfrist

In den ersten zwei Wochen nach einem Todesfall dürfen keine Werbebriefe
an die Hinterbliebenen geschickt werden.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Fall aus Gießen entschieden -
und damit den Trauernden offiziell eine Schonfrist zugestanden.
Zwar sollen prinzipiell Unternehmen auf dem Postweg durchaus die Chance haben, für sich zu werben.
Vertreterbesuche an der Haustür trauernder Angehöriger
dagegen untersagt die Rechtsprechung schon seit vielen Jahren.

Nun gestanden die Karlsruher Richter den Hinterbliebenen
auch eine gewisse Karenzzeit für die Werbung im Briefkasten zu.
Es erschien den Juristen pietätlos, wenn - als Antwort auf die Todesannonce -
die Werbung ins Haus flattert.
Genau das war aber in dem konkreten Fall geschehen:
Kaum war ihre Todesanzeige für einen Angehörigen in einer Gießener Tageszeitung erschienen,
erhielt eine Frau Post von einem hessischen Steinmetz.

(Az.: 1 ZR 29/09 -Urteil vom 22. April 2010).
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Beate
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Offline Beate Mahr

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grad gelesen

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BGH urteilt: WLAN-Anschluss muss gesichert sein 12.05.2010
     
Wer einen Internet-Zugang über WLAN nutzt, ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes
dazu verpflichtet, diesen mit einem individuellen Passwort zu sichern (Aktenzeichen: BGH I ZR 121/08).
Bei Zuwiderhandlung droht dem Anschluss-Inhaber eine Abmahnung in Höhe von 100 Euro,
wenn sich jemand ohne Erlaubnis mit dem ungesicherten WLAN verbindet und anschließend illegal Daten
aus dem Internet herunterlädt.

In einem Prozess klagte eine Musikerin (Inhaberin der Rechte an einem Musiktitel),
dass deren Musiktitel über einem privaten Internet-Anschluss von einer Tauschbörse heruntergeladen wurde.
Der Anschluss-Inhaber konnte jedoch zweifelsfrei belegen, diesen Download nicht getätigt zu haben,
der er zu der Zeit im Urlaub war.

Die Karlsruher Richter haben im konkreten Fall beschlossen, dass sich daraus jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz ableiten lässt, sondern lediglich ein Anspruch auf Unterlassung besteht.

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Gruß
Beate
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Offline martina-s

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Hallo Beate,
also ich hab mich damit zwangsläufig auch schon mal auseineinander setzen müssen.
Ich hatte mit WLAN Probleme, was dazu führte, dass ich mir Hilfe von Außen holte.
Diese Hilfe von Außen benutzte dann durch Kenntnis meiner Passwörter meinen WLAN Zugang. Plötzlich saß er in meinen Johannisbeeren *kicher* und wollte von dort mit seinem Internet - fähigen  Handy ( war damals auch noch eine Seltenheit) über mein WLAN eine Verbindung herstellen.
Ich war an dem Tag wider Erwarten zu früh im Stall fertig, so dass ich das durch Zufall entdeckte und den Stecker meines Routers zog.
Hernach war ich Tage damit beschäftigt mein WLAN zu verschlüsseln. Damals war nur WEP möglich.
Tja, und als ich dann einige Tage später in Urlaub war versuchte der nette Helfer der ersten Stunde (s.o.) über meinen Büro - Rechner ins Internet zu kommen. Ich muss dazu sagen, es war ein Freund meiner Buben. Jep, und dann stand er vor einem Passwort. Mein Rechner ist nämlich auf meiner Benutzeroberfläche immer durch ein Passwort gesichert.
Nun versuchte er das Spiel über den Rechner meines Jüngsten. Half ihm aber nix. Wie gesagt, ich hatte WLAN verschlüsselt.
Tja und ich hab später noch mal nachgerüstet  ;)
Hatte mich auch damals über das Rechtliche ein bisserl schlau gemacht.
War mir schon klar, dass offenes WLAN so was wie ein offenes Fenster bei normalen Einbruch darstellt.
Ich fand es nur damals ziemlich dreist.
Und die Moral von der Geschicht. Meinen PC, WLAN usw. verwalte ich selber!!!
Liebe Grüße
Martina

Offline Beate Mahr

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grad gelesen

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Volljährigkeit vorgetäuscht: Jugendlicher muss zahlen

Täuscht ein Minderjähriger bei Abschluss eines Vertrages seine Volljährigkeit vor,
ist er trotz fehlender Geschäftsfähigkeit zur Zahlung
des vereinbarten Kaufpreises oder Honorars verpflichtet.

Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem heute bekanntgewordenen Urteil entschieden.
Die Richter gaben der Klage einer Dienstleistungsfirma statt und verurteilten einen jungen Mann
zur Zahlung von rund 1400 Euro für die Vermittlung eines Discjockeys (AZ 32 C2910/09-49).
Der junge Mann hatte sich als Geschäftsführer einer Event-Firma ausgegeben
und einen Discjockey für eine Feier angeheuert.
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Beate
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Offline Beate Mahr

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Hundehalter haftet auch für mittelbare Schäden

Der Halter des Pit-Bull-Terriers wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von rund 650 Euro verurteilt
(AZ 32 C 2008/10). Begründung: Der Besitzer eines Hundes hafte auch dann für Schäden,
wenn sie vom Tier nur mittelbar angerichtet worden seien, hieß es im Urteil.

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Beate
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Offline Beate Mahr

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Raps-Bauer gewinnt

Etappensieg für einen Bauern: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erklärt eine Anordnung
des Regierungspräsidiums Gießen für rechtswidrig, das 2007 das Unterpflügen mit Raps
eingesäter Felder im Werra-Meißner-Kreis gefordert hatte.

Aktenzeichen: 6 A 400/10

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Offline Beate Mahr

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gerade gelesen

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Gericht stoppt Abzocke im Netz

Wenn ein Internet-Nutzer auf einer Seite seine persönlichen Daten angibt
und einen Anmelde-Button klickt, begründet dies nicht einen Vertrag
und damit einen Zahlungsanspruch.
Das hat das Amtsgericht Frankfurt festgestellt

Aktenzeichen AZ 32 C 1742/10-48

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Offline Mannomann

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Jagdsystem ist kein Verstoß gegen Menschenrechte
Ein Wald besitzender Jagdgegner ist mit seiner Klage gegen die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft am EGMR - dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - gescheitert.

Der 56-Jährige lehnt die Jagd ab und wollte die Jagdausübung in seinem Wald nicht dulden; er ist Jagdgenosse der Ortsgemeinde Langsur bei Trier.
Laut Bundesjagdgesetz sind alle Grundeigentümer einer Gemeinde, deren Besitztümer keinen Eigenjagdbezirk bilden, automatisch Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Dagegen wollte sich der Mann wehren und hatte erfolglos durch alle bundesdeutschen Instanzen geklagt. Der EGMR bestätigte nun die Rechtsauffassung der deutschen Gerichte.
Die Straßburger Richter urteilten, dass die Mitgliedschaft durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt sei. Jagd diene der Kontrolle der Wildbestände und somit auch der Vermeidung von Wildschäden und helfe die Artenvielfalt erhalten, hieß es zur Begründung. Das Recht am Privateigentum des Klägers werde nicht verletzt. Die Richter wiesen darauf hin, dass der Kläger Schadensersatz verlangen könne, wenn durch die Jagd Schäden auf seinem Land entstünden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, außerdem besteht die Möglichkeit zum Widerspruch.

http://www.jagderleben.de/anvisiert/jagdgegner_scheitert.html


Nord- Oberbayern

Offline Beate Mahr

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Krankenkasse muss zahlen

Brauchen schwerstkranke Kinder eine Fachbetreuung rund um die Uhr,
muss die Krankenkasse dafür die Kosten übernehmen und darf für die Pflege,
die Eltern leisten und dafür einen Betrag von der Pflegeversicherung bekommen,
nicht von ihrem Erstattungsleistungen abziehen.
Das hat das Landessozialgericht in Darmstadt entschieden.

Im vorliegenden Fall muss die Beatmung von zwei schwerstkranken Kindern
rund um die Uhr von einer Fachkraft überwacht werden.
Da die Eltern die Kinder ebenfalls betreuen und dafür aus der Pflegeversicherung
Geld erhalten, wollte die Krankenkasse einen Teil der Kosten nicht tragen.
Da die Erstattung der Pflegeversicherung nicht ausgereicht hätte,
für die zeit der Pflege der Kinder durch die Eltern die Fachkraft für
die Atemüberwachung zu bezahlen, zog das Ehepaar vor Gericht.

Die Richter beider Instanzen gaben den Eltern Recht.
Soweit eine 24-stündige Behandlungspflege von einer Pflegefachkraft erbracht wird,
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung jedoch von Angehörigen
geleistet werden, seien die gesamten Kosten für die Behandlungspflege
von der Krankenversicherung zu tragen.

Eine Anrechnung der Grundpflege komme nur in Betracht,
wenn Behandlungs- und Grundpflege von derselben Fachkraft erbracht werden.
Auch das Pflegegeld dürfe von der Krankenkasse nicht abgezogen werden.
Häusliche Krankenpflege und Pflegegeld stünden vielmehr uneingeschränkt nebeneinander.
Revision wurde nicht zugelassen.

(AZ L 1 KR 187/10 und L 1 KR 189/10 )

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Offline Beate Mahr

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Untreue Ehefrau ist nicht automatisch erbunwürdig

Eine untreue Ehefrau ist nicht automatisch erbunwürdig. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt,
wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt (Az.: 21 U 9/10).
Das gilt auch dann, wenn sie ihren Mann in einem Seniorenheim unterbringen lässt.

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Gruß
Beate
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Offline Cosima

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  • die Welt ist schön
"
Geschiedene Alleinerziehende müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs einen Vollzeitjob annehmen, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist. Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner haben sie nur dann, wenn sie konkret nachweisen können, dass sie nicht in vollem Umfang arbeiten können. Die Betreuung eines Grundschulkindes stehe einer Vollzeittätigkeit nicht entgegen - vorausgesetzt, nach der Unterrichtszeit besteht eine Betreuungsmöglichkeit. Das hat der BGH am Dienstag entschieden.
"
 (Az.: XII ZR 94/09).

http://www.sueddeutsche.de/karriere/kein-anspruch-auf-unterhalt-bgh-verpflichtet-alleinerziehende-zu-vollzeitjob-1.1127339

Die Begründung des BGH:
"
Der betreuende Elternteil müsse die Gründe für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts über das dritte Lebensjahr hinaus darlegen und beweisen.
"
Bei Mehrbedarf an Betreuung ist diese gemäß dem Urteil des BGH zukünftig für die dann jeweils erforderlichen Einzelentscheidungen nachzuweisen.
Die Welt ist schön,
wenn alle gesund zuhause sind
und ruhig schlafen.
Cosima

Offline Cosima

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Dass hier politisch gegengesteuert werden sollte,
hat die deutsche Bevölkerung längst begriffen und
umgesetzt:




http://ais.badische-zeitung.de/piece/02/df/5d/72/48192882.jpg

"
Trotz Elterngeld und Steuerentlastungen ist Deutschland das kinderärmste Land Europas.
"

http://www.focus.de/politik/deutschland/kinderaermstes-land-europas-immer-weniger-deutsche-wollen-kinder_aid_652158.html


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