Die Vorschrift mit der Güllegrube und dem nötigen Vorplatz lautet ja, zumindest damals 2011 als wir unsere Grube gebaut haben), dass der Koppelpunkt Saugleitung / Fass befestigt sein muss.
Wir haben bei unserem Fass einen Saugarm und der Andockpunkt ist in der Güllegrube (senkrechtes Rohr mit Gummitrichter oben drauf). Automatische Abschaltvorrichtung vorausgesetzt. Das Argument, wenn diese versagt... tja dann wird eine überfahrbare Aufkantung auch nicht reichen.
Lange Rede, kurzer Sinn, meine Argumente gegenüber der Abnahme haben ausgereicht
Anfahrschutz? Unser Behälter ist aus Beton, genauer aus Ortbeton, nicht Fertigteile sondern geschalt und betoniert. Da hieß es in der Genehmigung, 50 cm über Anfüllniveau ist die Mindesthöhe für den Anfahrschutz. Die BG verlangt dann noch einen Zaun mit mind. 2m. Also Anfahrschutz 0,5 m plus 1,5 m Zaun.