Autor Thema: Agrardieselentlastung ab 2021  (Gelesen 55658 mal)

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Offline gina67

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #195 am: 17.01.22, 14:41 »
Hallo
ich habe gerade den Antrag für 2021 fertig gemacht und abgeschickt. Ging relativ flott, gute halbe Stunde.  Der Diesellieferant  und ein Lohnunternehmer hatten schon Aufstellungen von  ihren gelieferten bzw. verbrauchten Mengen geschickt. Die anderen 3 LU, die bei uns tätig sind, finde ich leicht in meinem Online-Buchungsprogramm, einfach Namen eingeben und schon werden alle Rechnungen aufgelistet. Da hab ich dann flott die Verbräuche rausgesucht.


Offline allgäurenate

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #196 am: 17.01.22, 14:56 »
Hallo Gina 67

gratuliere hab noch nicht einmal Erstattung aus 2020  :-[mußten Belege nach reichen wir hätten zu hohen Verbrauch gegenüber unseren Berufskollegen ???

Viele Grüße in den Norden aus dem Süden Allgäurenate

Offline martinaTopic starter

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #197 am: 17.01.22, 14:59 »
Ui, Du bist gut.

Ich lege von LU-Rechnungen immer gleich eine Kopie im Dieselantragsordner ab.

Aber ich habe noch nicht eine Sammelbescheinigung von den Lieferanten bekommen.

Online Marina

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #198 am: 17.01.22, 15:04 »
Wir warten immer noch auf´s Geld für 2020.
Eine Minute vor 15 Uhr habe ich beim Hauptzollamt angerufen: belegt
Punkt 15 Uhr: Sie rufen außerhalb unserer Sprechzeiten an (9 -15 Uhr)  >:(

Offline gina67

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #199 am: 17.01.22, 15:18 »
Ich lege von LU-Rechnungen immer gleich eine Kopie im Dieselantragsordner ab.
Aber ich habe noch nicht eine Sammelbescheinigung von den Lieferanten bekommen.

Unser "Haupt-LU" schickt die Rechnungen online, da drucke ich nichts mehr aus.

Wir haben nur einen Lieferanten, da musste ich immer hinter die Bescheinigung her telefonieren. Im letzten Jahr ist der Seniorchef gestorben und in diesem Jahr hatte ich schon in der 1. Arbeitswoche die Bescheinigung. Vielleicht hat der "Alte" das immer langsamer angehen lassen.
« Letzte Änderung: 25.01.22, 16:20 von gina67 »

Offline gina67

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #200 am: 17.01.22, 15:20 »
@ Renate
das ist bitter.

Ich habe noch nie was nachreichen müssen, "dreimalklopfaufholz". Hoffe das ist auch in diesem Jahr so.

@Marina
kannst du denen nicht eine Mail schicken?

Offline Lexie

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #201 am: 17.01.22, 15:48 »
bei uns ist es wie bei Renate, Antrag am 30.6. eingereicht, letzte Woche Schreiben, dass
wir Mehrverbrauch belegen müssen.
na wenigstens bearbeiten sie den schon, immerhin.
werd ich bei der nächsten QS/Düngebedarf usw. auch so machen,....... ist in Bearbeitung, bitte rufen sie nicht mehr an, das hindert
mich nur am weiterarbeiten ;)

Offline gina67

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #202 am: 17.01.22, 15:56 »
Die noch auf Geld warten, habt ihr digital beantragt oder in Papierform?

Offline martinaTopic starter

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #203 am: 17.01.22, 16:19 »
Ich lege von LU-Rechnungen immer gleich eine Kopie im Dieselantragsordner ab.
Aber ich habe noch nicht eine Sammelbescheinigung von den Lieferanten bekommen.

Unser "Haupt-LU" schickt die Rechnungen online, da drucke ich nichts mehr aus.
 

ich leg die auch virtuell in entsprechenden Ordnern ab, wenn ich sie bekomme, bzw. scanne.

Bekomme ich Papierbelege, wandern die in den Diesel-Ordner und nicht mehr in die Papierbuchführung, denn die ist ja digital.

Ausserdem hab ich da eine Excelliste im digitalen Ordner, wo ich die Rechnungen auch immer gleich eintrage. Wir bieten ja selber auch Dienstleistungen an, für die wir den Kunden Diesel ausweisen. Das trage ich da auch ein. Die Exceltabelle kann mir dann schön Summen ziehen, die ich im Antrag eintragen kann.


Offline allgäurenate

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #204 am: 17.01.22, 16:24 »
Hallo Gina,

ich habs in Papierform gemacht. Hab am 25.5.21 Antrag abgeschickt, und dann im August nachgefragt ob er angekommen, ja ist da und wird sofort bearbeitet.

Dann noch mal im Oktober nachgefragt, ja der Antrag ist da, wird sofort bearbeitet.

Dann im Dezember eine Mail geschickt ob der Antrag bearbeitet wir (höfliche Form) als Antwort kam dann die Aufforderung Belege nachreichen.


Offline Lexie

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #205 am: 17.01.22, 16:27 »
wir mußten in Papierform abgeben, da es nicht anders ging, machten sonst immer über Maschinenring,
dann im Sept. telef. nachgefragt, war sehr schwer, da aufgrund von Datenschutz fast keine Auskunft (wollte ja nur wissen, ob
Antrag auch angekommen ist) und auch die Aussage wird sofort bearbeitet. Sofort / Januar!!!

Offline klara

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #206 am: 17.01.22, 23:24 »
Hallo,
dieses Jahr muss ich wohl das ganze online machen,oder?
Im Zollportal heisst´s mit Elster oder Personalausweis. Elster hab ich nicht, aber einen Personalausweis mit nicht aktivierter online ausweisfunktion. Und jetzt?Beides böhmische Dörfer.
Wie geh ich da vor?
LG Klara
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Offline gina67

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #207 am: 18.01.22, 06:32 »
Warum beantragst du kein Elster-Zertifikat? Hat mein Steuerberater im letzten Jahr gemacht. Ging problemlos.
Wie ich das gemacht habe, kannst du hier lesen:


Ich habe das Elster-Zertifikat für unsere GbR vom Steuerberater beantragen lassen.
Zuerst habe ich eine Mail vom Steuerberater bekommen, da war das Zertifikat angehängt, das Passwort hatte er vergeben, das habe ich erstmal so übernommen.
Dann kam eine Mail vom Portal-Elster, damit musste ich den Aktivierungs-Code freigeschaltet und das Zertifikat speichern.
Als ich mich das 1. Mal beim BuG eingeloggt habe, wurde gefragt mit welchem Zugang ich mich anmelden will. Habe dann ELSTER ausgewählt, dann kam ich auf eine neue Seite, da wurde nach der Zertifikatsdatei gefragt. Die hatte ich ja gespeichert, dann noch das Passwort eingeben, welches mir der Steuerberater gegeben hatte.
Nachdem ich alles eingeben hatte, wurde ich beim BuG auf die Seite weitergeleitet, auf der ich den digitalen Antrag stellen konnte.


Da muss man sich etwas reinfummel.

Offline Erika

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #208 am: 18.01.22, 07:56 »
Mit dem Zertifikat aus dem letzten Jahr ging der Zugang in diesem Jahr sehr schnell und problemlos. Ich habe auch mit dem Antrag angefangen. Aber nur angefangen, weil ich sehen wollte, ob der Zugang noch funktioniert  ;D

Es ist kein Zauberwerk und wird eigentlich sehr gut erklärt, aber man muss sich hinsetzen und die Schritte abarbeiten. Aller Anfang ist schwer, dass immer mehr auf digital umgestellt wird, da müssen wir uns mit abfinden.

Offline gammi

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Re: Agrardieselentlastung ab 2021
« Antwort #209 am: 18.01.22, 09:57 »
Das Zertifikat aber gut abspeichern und sichern. Bei Datenverlust muss man wieder neues beantragen.
Enjoy the little things