Autor Thema: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019  (Gelesen 38127 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Ingrid2Topic starter

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1102
  • Geschlecht: Weiblich
Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« am: 29.10.18, 14:24 »
Hallo,
hat sich schon jemand mit diesem neuen Gesetz befasst?
Habt ihr einen Lizenzierungsvertrag mit einem dualen System? Wenn ja, mit welchem - warum?
Ich muss gestehen, ich hab das bisher immer vor mir her geschoben, aber bis 01.01.19 muss man sich registrieren und ich weiß nicht, was da wirklich alles genau auf uns zukommt.
« Letzte Änderung: 29.10.18, 19:59 von Ingrid2 »

Offline perle

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 969
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2018
« Antwort #1 am: 29.10.18, 14:58 »
Hallo Ingrid,
da bringst du mich auf etwas....
ich hab seither nur Lizenzierungsgebühr bezahlt für Verpackungen, die ich einkaufe- beim jeweiligen Verkäufer.
Aber wenn ich so rumlese, dann muß ich quasi, wenn ich eigenes Getreide zum Beispiel vermarkte, mich registrieren lassen, weil ich "Erst-in-Verkehrbringer eines Produktes" bin-oder?

https://verpackungsgesetz-info.de/
hier findet man allerhand Informationen, aber das ist wieder so fachchinesisch geschrieben-
ich brauch jemanden, der mir das in einfach verständlichen Worten verdeutscht :-X


Offline Ingrid2Topic starter

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1102
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2018
« Antwort #2 am: 29.10.18, 15:05 »
Genau, so jemand such ich auch :-\

Offline Mathilde

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 3117
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2018
« Antwort #3 am: 29.10.18, 15:59 »
Aber wenn ich so rumlese, dann muß ich quasi, wenn ich eigenes Getreide zum Beispiel vermarkte, mich registrieren lassen, weil ich "Erst-in-Verkehrbringer eines Produktes" bin-oder?

Hallo,

aber nur wenn Du Dein Getreide verpackt an jemanden verkaufst. So wie wir z.B. lose auf Hängern nicht.
Wenn derjenige seine Verpackung (unverpacktladen) mitbringt auch nicht.
Steht doch dort ganz deutlich. Also mein Hofladen wo ich die Wurst in Dosen kaufe der muss sich registrieren.
LG Mathilde
Gelassenheit ist eine anmutige Form des Selbstbewusstseins

Marie von Ebner-Eschenbach

Offline perle

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 969
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2018
« Antwort #4 am: 29.10.18, 16:32 »
eben, im Hofladen:
mein Mehl, meine Wurst, mein Fleisch,mein Apfelsaft, meine Kartoffeln und Gemüse, meine Eier
aber nicht der zugekaufte Käse und die zugekauften Eier und das zugekaufte Gemüse,
da muß ich erst mal rechnen und das Papierzeug auseinandersortieren ::) :P

Offline gammi

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 5861
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2018
« Antwort #5 am: 29.10.18, 16:42 »
Und dann heißt es wieder, ihr müsst doch nur selber vermarkten....................
Enjoy the little things

Offline Ingrid2Topic starter

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1102
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2018
« Antwort #6 am: 29.10.18, 17:13 »
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, dann muß ich unseren Betrieb registrieren lassen. Dann muß ich mit einem Entsorger (?) einen Lizensierungsvertrag abschließen. Dazu muß ich angeben, welche und wieviele Verpackungen bei uns im Jahr anfallen - in kg. - Habe ich das so richtig verstanden?
Den Entsorger kann ich mir aussuchen, richtig? Und was macht der dann mit meinem Geld? Ich kapier das ganze System nicht. ::)

Was ich sehr seltsam finde, die Registrierung wird mit Name und Anschrift im Internet veröffentlicht. Wo bleibt da der Datenschutz? :o

Offline Bärbel

  • Südhessen
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1652
  • Geschlecht: Weiblich
  • Leben und leben lassen
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2018
« Antwort #7 am: 29.10.18, 18:37 »
Hallo Ingrid

Und du musst nur Verpackungen lizensieren, die du in den Verkauf bringst. Verpackungen ,z.B. Vakkuumtüten in die man Fleisch zum reifen einschweißt und anschließend wieder auspackt , müssen nicht lizensiert sein.
Ich rechne alles mit dem Händler ab wo ich meine Tüten kaufe, dann muss ich nicht extra wiegen und rechnen. Ich muß nur bein bestellen sagen welche Verpackungen ich in den Verkauf bringe.
Liebe Grüße aus Südhessen

Bärbel

Reiß den Faden der Freundschaft
nicht allzu rasch entzwei
wird er auch neu geknüpft
ein Knoten bleibt dabei

Offline Ingrid2Topic starter

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1102
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2018
« Antwort #8 am: 29.10.18, 19:58 »
Bärbel, aber ab 01. Januar kannst du das nicht mehr mit dem Händler abrechnen?

Offline Bärbel

  • Südhessen
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1652
  • Geschlecht: Weiblich
  • Leben und leben lassen
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2018
« Antwort #9 am: 29.10.18, 20:53 »
Bärbel, aber ab 01. Januar kannst du das nicht mehr mit dem Händler abrechnen?

Doch das kann ich machen. Ich habe meinen Händler quasi per Vertrag beauftragt die Lizensgebühren für mich abzuführen.
Liebe Grüße aus Südhessen

Bärbel

Reiß den Faden der Freundschaft
nicht allzu rasch entzwei
wird er auch neu geknüpft
ein Knoten bleibt dabei

Offline Ingrid2Topic starter

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1102
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #10 am: 30.10.18, 07:59 »
Danke Bärbel, muss mich wohl jetzt mal kundig machen.

Offline samy

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 1820
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #11 am: 30.10.18, 08:45 »
Samy

Offline Ingrid2Topic starter

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1102
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #12 am: 30.10.18, 09:28 »
Wenn der Film nur nicht so albern aufgemacht wäre... ;D

Offline Beate Mahr

  • Untermain Ebene
  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 7162
  • Geschlecht: Weiblich
  • Ohne Frauenpower keine Bauernpower
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #13 am: 30.10.18, 10:39 »
Hallo

ähm ... ich kaufe (Vakuum) Beutel beim Großhändler ...
die brauche ich für uns privat (schlachten)

Muss ich mich da auch anmelden ???

Fragende Grüße
Beate
Entscheidend ist nicht, ob man kritisiert wird;
entscheidend ist, ob die Kritiker die Mehrheit bilden.

© Ernst R. Hauschka

Offline samy

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 1820
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019
« Antwort #14 am: 30.10.18, 10:55 »
Nein, nur wenn du gewerblich diese Verpackung  mit Inhalt an Endverbraucher abgibst.
Also sobald du Fleisch verkaufst.
Samy