... Ich weiß leider nur, dass der welche damals die Flächen zur Zeit der Verteilung der Zahlungsansprüche gehabt auch das Prämienrecht dafür bekommen hat. Und, dass diese dann dem Pächter gehören und nicht mit der Fläche zurück gegeben werden müssen.
Vorsicht:
In den mir bekannten alten Pachtverträgen (vor Einführung der Zahlungsansprüche) steht sinngemäß der Passus, dass die verpachteten Flächen nicht in wesentlich schlechterem Zustand zurückgegeben werden dürfen.
Nach meinem Rechtsverständnis enstpricht bei Altverträgen die Rückgabe von verpachteten Flächen unter Abspaltung des Rechts auf Zahlungsansprüche einer Rückgabe von verpachteten Flächen in wesentlich schlechterem Zustand.
Begründung:
Jeder zukünftige Bewirtschafter müsste die erforderlichen Rechte auf Zahlungsansprüche extra erwerben, für die meisten Bewirtschafter ist solches Pachtland mindestens 300EUR/ha jährlich weniger wert, die zukünftige jährliche Pacht ohne Zahlungsansprüche wäre geringer, da die Flächen durch die Abspaltung der Rechte auf Zahlungsansprüche in schlechterem Zustand zurückgegeben wurden.
Mein Lösungsvorschlag für zukünftige Pachtverträge:
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1. Gegenstand der Pacht sind die Grundstücke einschließlich dem flächenbezogenen Rechtsanspruch auf Ausgleichszahlungen.
2. Der Pächter ist verpflichtet, sämtliche Zahlungsansprüche, die ihm im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Pachtfläche zugeteilt werden können zu beantragen.
Bei Beendigung des Pachtverthältnisses überträgt der Pächter sämtliche Zahlungsansprüche, die ihm wegen der Bewirtschaftung der Pachtfläche zugeteilt wurden (anteilig auch Stilllegungstitel), auf den Verpächter oder nach dessen Weisung auf den nachfolgenden Bewirtschafter. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich.
3. Die Pachtdauer endet frühestens am 30. September 2013.
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