Autor Thema: Übergabevertrag - Reallast  (Gelesen 7672 mal)

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Offline benediktaTopic starter

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Übergabevertrag - Reallast
« am: 06.08.08, 15:46 »
Hallo,ich habe mal ne Frage an alle,die auch einen Hof übernommen haben.
Wir bzw. mein Mann hat vor 17 Jahren den Hof seiner Eltern übernommen.Ein Jahr vor der Übergabe wurde ein neuer Stall gebaut,alles fremdfinanziert,dessen Schulden wir voll übernommen haben.
Eigengrund sind es 13 ha.Wir haben uns nebenbei ein gut laufendes Lohnunternehmen aufgebaut.Außerdem haben wir den Hof durch Pacht auf 50 ha gebracht.Meine SE arbeiten seit ca. 10 Jahren nicht mehr auf dem Hof mit,haben ihr eigenes Haus,von dem sämtliche Neben-und Unterhaltskosten von uns getragen werden.

Jetzt zu meinem Problem:
Damals bei der Übergabe wiurde die Reallast für meine Schwiegereltern auf den ganzen Grundbesitz eingetragen.Jetzt wollen wir eine große Maschinenhalle bauen,wobei wir Geld bei der Bank aufnehmen müssen.Dies geht aber nur durch Grundbucheintrag,und da müssen auch die SE unterschreiben,weil die Reallast auch auf den Grundstücken liegt.Das machen aber meine SE nicht,weil sie Angst haben,das wenn wir nicht bezahlen können,und der Hof versteigert wird,sie aus dem Haus rausmüssen.
Ich muss dazu sagen,das die Kreditzahlungen kein Problem sind, wir stehen gut da.
Jetzt haben wir ihnen den Vorschlag gemacht,das Wohnhaus aus dem Bertrieb rauszumessen,und die Reallast nur dort eintragen zu lassen.
Das wollen sie aber auch nicht! Orginalton meiner SM:"dann habe ich ja gar nichts mehr zu sagen" Man muss dazu sagen dass meine SM ein Mensch ist der anderen,nicht ein mal den eigenen Kindern, was gönnt.
So stehen wir jetzt da,und haben zwar einen eigenen Hof und die dazugehörige Arbeit,aber wir können keine Grundschuld eintragen lassen.

Nun die Frage an Euch,wie ist das bei Euch geregelt?
Ich bin Euch für jede Antwort dankbar.
liebe Grüße benedikta

Offline Beppa

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Re: Übergabevertrag - Reallast
« Antwort #1 am: 06.08.08, 16:05 »
Will die Bank unbedingt an erster Stelle stehen oder könnten sie sich nicht darauf einlassen hinter die Schwiegereltern auf den 2. Rang zu gehen ?

Was genau steht in der Reallast ?

Ansonsten würde ich den SE die Taschen voll hauen. Ohne Halle geht der Betrieb unter und dann dürfen sich die SE eben mit den neuen Eigentümern auseinandersetzen. Entweder oder.

Umdrehen und gehen. Was habt ihr zu verlieren ?

Offline benediktaTopic starter

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Re: Übergabevertrag - Reallast
« Antwort #2 am: 06.08.08, 19:16 »
Dank für eure schnellen Antworten

zu Beppa: die Bank will an erster Stelle stehen.
             zu verlieren,haben wir sehr viel,erstens hängen wir an unserer Heimat,und wir haben schon viel Geld,Zeit und Nerven in den Betrieb gesetzt.wir haben alles hergerichtet,alten Stall renoviert zum Jungviehstall usw. Und eigendlich gehört uns ja der Hof!           

Zu annelie:ja,die Stallschulden sind schon bald abgebaut,aber die Grundschuld wird auch für den Kontokorent-Kredit verwendet,da dies bei den Zinsen einiges ausmacht,das sie niedriger sind.
Auch haben wir viel renoviert,und dabei Geld aufgenommen.Bargeld oder sonstiges Guthaben haben wir bei der Übergabe damals nicht mitbekommen,nur Schulden.Wir haben dann bei Null angefangen.

Offline passivM

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Re: Übergabevertrag - Reallast
« Antwort #3 am: 06.08.08, 21:58 »
Habt ihr mal mit jemandem vom Bauernverband gesprochen,
ob die nicht eine Idee hätten, wie das zu regeln sei,
oder wie das rechtlich aussieht. Die haben doch Berater.

So wie es aussieht, könnt Ihr eueren Betrieb ja gar nicht eigenverantwortlich führen, weil Euch ein Altenteiler seine Zustimmung zu einer betriebsrelavanten, vielleicht zukunftsträchtigen Entscheidung verweigert. Kann das aus rechtlicher Sicht wirklich sein? Oder gibt es da irgend eine Möglichkeit, die Zustimmung des Altenteilers zu umgehen? Bei Fragen des gemeinsamen Sorgerechts (zum Beipiel bei geschiedenen Eheleuten) kann man die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten ja auch ersetzen lassen, wenn es ums Kindswohl geht. Vielleicht geht so was in der Landwirtschaft auch, wenn es um den Fortbestand des Betriebes geht...?

Davon mal abgesehen: Ich finde die "harte" Haltung von Beppa gar nicht so falsch. Zitat: "Ohne Halle geht der Betrieb unter und dann dürfen sich die SE eben mit den neuen Eigentümern auseinandersetzen. Entweder oder."
Manchmal muss man hart sein. Außderdem stört mich der Satz der SM: "Sonst haben wir ja gar nichs mehr zu sagen..." So geht das nicht. Ihr habt den Betrieb, die Verantwortung und die Arbeit - also habt Ihr auch das Sagen, und nicht die SM.  :(


lieben Gruß
Anna
« Letzte Änderung: 06.08.08, 22:02 von AnnaAnna »
Liebe Grüße
aus dem schönen Mecklenburg-Vorpommern

Offline Beppa

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Re: Übergabevertrag - Reallast
« Antwort #4 am: 07.08.08, 09:05 »
zu Beppa: die Bank will an erster Stelle stehen.
             zu verlieren,haben wir sehr viel,erstens hängen wir an unserer Heimat,und wir haben schon viel Geld,Zeit und Nerven in den Betrieb gesetzt.wir haben alles hergerichtet,alten Stall renoviert zum Jungviehstall usw. Und eigendlich gehört uns ja der Hof! 

Hallo Benedikta !

Ich meinte das als Bluff gegenüber den SE bzw der SM. Natürlich hängt ihr an dem Hof, aber da es ihnen egal ist, was mit euch passiert haben sie an der Sache evtl. mehr Interesse, wenn es um ihre Existenz geht.

Wenn ich im Forum so die Statements der anderen lese scheinen für Altenteiler nur die Angst vor Fremden schlimmer zu sein als Angst vor dem Kontrollverlust. Nach dem Motto: Lieber die ungeliebte Familie um sich als ungeliebte Fremde. Vorallem hätten sie bei Fremden dann auch gar nichts mehr zu sagen. Sie wären dann so etwas, wie Gäste auf ihrem "eigenen" Grundstück.
« Letzte Änderung: 07.08.08, 09:12 von Beppa »