Autor Thema: EU-Pflanzenschutznovelle und ihrer Auswirkungen auf die Praxis  (Gelesen 9807 mal)

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Die EU-Pflanzenschutznovelle ist im Anmarsch.

Wenn es so kommt, wie angesagt, wie werdet ihr in euren Betrieben darauf reagieren?
Könnt ihr reagieren?
Könnt ihr Qualitäten und Quantitäten künftig halten?
Wie rechnet sich dann ebi euch der Acker- und/oder Futterbau?

Die EU-Pflanzenschutz-Novelle: Ihre Gefahren und Risiken

http://www.landvolk.net/6453.php

Habt ihr schon neue Strategien entwickelt?

Offline mary

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Ja, wir sind da gerade mittendrinnen, um neue Strategien zu entwickeln.
Schade, dass ich heuer den Bodenpraktikerkurs "Ackerbau" zeitlich nicht auf die Reihe bekomme.
Herzl. Grüsse
maria

Offline Katharina

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„So weit darf es nicht kommen“

DBV-Präsident Sonnleitner im „Klartext“ zur Pflanzenschutzpolitik
„Gärtner, Winzer, Obst- und Gemüsebauern, Ackerbauern, Milcherzeuger – und auch Ökobauern: alle sind wir auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln angewiesen. Dabei ist das Prinzip „Viel hilft viel“ längst passé. Wir können uns mit unserer guten fachlichen Praxis im Anbau sehen lassen“. Dies schrieb der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, in der November-Ausgabe der DBV-Mitgliedszeitschrift „Deutsche Bauern Korrespondenz dbk“. Auch Verbraucherschützer würden die enormen Anstrengungen des landwirtschaftlichen Qualitätssicherungssystems entlang der gesamten Nahrungsmittelkette anerkennen. „Wir können stolz darauf sein, dass die große Mehrheit der Verbraucher uns – den deutschen Bauern – einen großen Vertrauensvorsprung gegenüber anderen Herkünften geben“, stellte Sonnleitner fest.
 
Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass sich dennoch das Europäische Parlament von der „Angstindustrie“ habe schüren lassen. Sonnleitner kritisierte, dass das Parlament bei der Pflan­zenschutzpolitik eine erhebliche Verschärfung gegenüber der EU-Kommission und dem EU-Agrarrat durchsetzen will. „Es pfeift auf die europäische Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts und es will sich noch deutlicher von der bisherigen Risikobewertung in der praktischen Anwendung abwenden und künftig die Gefahr des reinen Wirkstoffs bewertet wissen“, so Sonnleitner. Bei Anwendung der vom Parlament verlangten Ausschlusskriterien würde künftig ein erheblicher Teil der heute zugelassenen Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit würden die Erträge und die Versorgungssicherheit sinken. Außerdem sei zu befürchten, dass erhebliche Qualitätsprobleme bei Nahrungsmitteln auftreten würden und eine Reihe von Kulturen künftig überhaupt nicht mehr angebaut werden könnten.
 
Es sei unglaublich: Zur gleichen Zeit, wo Versorgungssicherheit – auch bei Nahrungsmitteln – mehr und mehr als eine überragende Herausforderung für die Menschheit angesehen werde, setze das Europäische Parlament auf eine Verzichts- und Extensivierungsstrategie, wohl wissend, dass importierte Nahrungsmittel bei weitem nicht die gleichen Standards erfüllen wie heimische Erzeugnisse, kritisierte Sonnleitner. „So weit darf es nicht kommen!“, erklärte Sonnleitner und rief alle Berufskollegen auf, sich an der Postkartenaktion des Berufsstandes „Pflanzenschutz in Europa sichern“ im Internet zu beteiligen. Die Aktion steht stellvertretend für den Protest des Berufsstandes, der sich bereits seit mehr als zwei Jahren mit dem Gewicht der praktischen Erfahrung in die politische Diskussion einbringt. Jetzt, in der Endphase einer jahrelangen Diskussion und damit vor der zweiten Lesung im Parlament und der Kompromis­ssuche in der Dreiheit Kommission, Rat, Parlament komme es auf die Unterstützung aus der beruflichen Praxis an. Alle Bäuerinnen und Bauern könnten über die Internetseite des DBV eine Postkarte an ihren Europaabgeordneten schicken. „Ich bin mir sicher, dass sich mehrere 10.000 Berufskollegen an dieser Aktion beteiligen werden“, zeigte sich Sonnleitner überzeugt.

Quelle: Bauernverband
Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

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Offline Katharina

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Pflanzenschutz in Europa sichern

Schreiben Sie Ihrem(er) Abgeordneten im Europäischem Parlament eine E-Mail!
Fordern Sie mit dieser Mail-Aktion dazu auf, dass im EU-Parlament der Schutz der Pflanzen und die Nahrungsversorgung sichergestellt wird!

Quelle: Bauernverband

Hier könnt ihr euch an der Mail-Aktion beteiligen:
Mail-Aktion um den Pflanzenschutz in Europa zu sichern
Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

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Offline Mirjam

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Hallo,

bezüglich Auflagen, EU-Recht und anderes haben wir aus der Landwirtschaft ja das Gefühl, keine hätte soviel und hätte es so schwer damit wie wir...

Beruflich bedingt sitze ich derzeit über REACH und der Biozid-Verordnung, die auch die Pflanzenschutzmittel trifft. Es ist einfach nur ~ gruselig ~.

In REACH müssen bei der europäischen Chemikalienbehörde alle Hersteller bzw. Importeure Chemikalien (müssen nicht mal Biozide sein!) soweit dies über 1 to/Jahr ist melden.

Im Vergleich schwierig: Für die Landwirtschaft finde ich alle Texte einfach strukturiert und in DEUTSCH abgelegt. Die "restlichen" Wirtschaftszweige können sich das abschminken, gestern hab ich mich durch eine "guidline for intermediates" gekämpft die natürlich nur in Englisch vorliegt, weil das einfach vorausgesetzt wird.

Zynisch: Ein Fachmann der mich dorthin brachte über verschlungene Internetwege meinte nur - diese guidline hätte "nur" 27 Seiten, dass sei ungewöhnlich, normalerweise fängt die EU nicht unter 100 Seiten an.

Zum anderen braucht jeder Inverkehrbringer für Biozide eine Listung vom Bundesumweltamt in der Biozid-Richtlinie. Dabei reicht es meiner Kenntnis nicht aus, wenn das Produkt in einem EU-Land eine Zulassung/Listung hat, neinnein, die Deutschen wollen das nochmal extra (zum Geldverdienen haben).

Hier mal die Liste der Kosten nach dem Leitfaden - allein die Zulassung kostet zwischen 10. und 45.000 Euro, extra dazu kommen noch z.b. Prüfung der Wirkstoffe je Produktart zwischen 75. und 100.000 Euro + sonstige Verwaltungsgebühren...

Das ganze ist so komplex, dass es Fachtagungen dafür gibt, die für 2 Tage für 1.500 Euro je Person gehandelt werden - wenn man da durchsteigen will.

Kein Wunder also, dass manche Hersteller hier sagen: Das holen wir nicht mehr rein, das ist zuviel Aufwand - oder eben sagen: Lassen wir welche vom Markt fliegen, macht die übrigbleibenden umso ~ attraktiver ~ da weniger Auswahl?

So und so - wir hängen an der chemischen Industrie dran. Denn egal ob "Oregano-Öl" das das stärkste ätherische Öl mit antimikrobieller Wirkung ist: Will man es Zugelassen haben, muss es durch das Futtermittelrecht oder durch die Biozid-Verordnung.... d.h. das was hier kommt geht mit einem großen Rotstift durch die Produktlisten, die wir dringend bräuchten...

Gruß Mirjam

Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Offline Katharina

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Beruflich bedingt sitze ich derzeit über REACH und der Biozid-Verordnung, die auch die Pflanzenschutzmittel trifft. Es ist einfach nur ~ gruselig ~.

Hallo Mirjam

bist du dir sicher, dass Biozide mit Pflanzenschutzmitteln verglichen werden können?

Zitat aus Wikipedia:
Biozide (abgeleitet von bios griech. Leben und caedere lat. töten) sind in der Schädlingsbekämpfung im nicht-agrarischen Bereich eingesetzte Wirkstoffe, Chemikalien und Mikroorganismen gegen Schadorganismen (z.B. Ratten, Insekten, Pilze, Mikroben), also beispielsweise Desinfektionsmittel, Rattengifte oder Holzschutzmittel.

Zum anderen braucht jeder Inverkehrbringer für Biozide eine Listung vom Bundesumweltamt in der Biozid-Richtlinie. Dabei reicht es meiner Kenntnis nicht aus, wenn das Produkt in einem EU-Land eine Zulassung/Listung hat, neinnein, die Deutschen wollen das nochmal extra (zum Geldverdienen haben).

Hier mal die Liste der Kosten nach dem Leitfaden - allein die Zulassung kostet zwischen 10. und 45.000 Euro, extra dazu kommen noch z.b. Prüfung der Wirkstoffe je Produktart zwischen 75. und 100.000 Euro + sonstige Verwaltungsgebühren...

Das ganze ist so komplex, dass es Fachtagungen dafür gibt, die für 2 Tage für 1.500 Euro je Person gehandelt werden - wenn man da durchsteigen will.

Kein Wunder also, dass manche Hersteller hier sagen: Das holen wir nicht mehr rein, das ist zuviel Aufwand - oder eben sagen: Lassen wir welche vom Markt fliegen, macht die übrigbleibenden umso ~ attraktiver ~ da weniger Auswahl?


Hier sind zum Vergleich die Preise für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln:

Zitat:
In Deutschland und der EU dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel
verkauft und angewendet werden.
Pflanzenschutzmittel werden zugelassen, wenn deren Wirksamkeit
gegen Schadorganismen nachgewiesen wurde und sie
keine nicht vertretbaren Auswirkungen auf die Gesundheit von
Mensch, Tier und auf den Naturhaushalt haben.
Damit diese Voraussetzungen erfüllt werden, müssen die Unternehmen
im Vorfeld zahlreiche z. T. mehrjährige Studien
durchführen:
- zur Wirksamkeit
- zum Abbauverhalten und zu Rückständen in der
Umwelt,
- zur Toxikologie und
- zur Ökotoxikologie.
Die Wirkstoffe der national zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden nach Prüfung durch die EU-Kommission in die Positivliste
der Europäischen Union aufgenommen.
Die Entwicklungskosten für ein Pflanzenschutzmittel betragen ca. 200 Mio. €. Bis zur Marktreife eines Pflanzenschutzmittels werden ca. 140.000 Substanzen getestet.


Quelle: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg

Hier in dieser Box geht es um die EU-Pflanzenschutznovelle.
In den nächsten Jahren sollen so viele PSM ihre Zulassung verlieren, dass wir mit den restlichen (unwirksamen) Mitteln kein vermarktungsfähiges Obst produzieren werden können.
Dazu kommt, dass durch den Klimawandel bei uns Schädlinge aufkommen, die es vor 10 Jahren hier noch gar nicht gab.
Wie sollen wir produzieren unter diesen Umständen?

Die daraus folgende Preiserhöhung von 100% wird der Verbraucher auch nicht tragen wollen.




« Letzte Änderung: 12.12.08, 00:39 von Katharina »
Liebe Grüße
von Uta (Katharina)

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Offline Mirjam

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Hallo Katharina,

Wikipedia taugt hier wohl nicht in der Abgrenzung/Defininition wenn es um EU-Rechte geht  ;), wenn sich innerhalb der EU hier schon ganze Texte mit beschäftigen:

Wann fällt ein Produkt unter die Biozid-RL 98/8 - wann unter die Pflanzenschutzmittel-RL 91/414:

http://ec.europa.eu/food/plant/protection/evaluation/borderline_de.htm



Einige Definitionen aus der Biozid-Produkte-Richtlinie und der Pflanzenschutzmittel-Richtlinie werden im Folgenden aufgeführt.

Biozid-Produkte (98/8/EG)
Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten, in der Form, in welcher sie zum Verwender gelangen, und die dazu bestimmt sind, auf chemischem oder biologischem Wege Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, Schädigungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen. Anhang V enthält ein erschöpfendes Verzeichnis von 23 Produktarten mit Beispielbeschreibungen innerhalb jeder Produktart.

Schadorganismus (98/8/EG)
Alle Organismen, die für den Menschen, seine Tätigkeiten oder für Produkte, die er verwendet oder herstellt, oder für Tiere oder die Umwelt unerwünscht oder schädlich sind.

Pflanzenschutzmittel (91/414/EWG)
Wirkstoffe und Zubereitungen, die einen oder mehrere Wirkstoffe enthalten, in der Form, in welcher sie an den Anwender geliefert werden, und die dazu bestimmt sind,

Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen oder ihrer Einwirkung vorzubeugen, insoweit diese Stoffe oder Zubereitungen im folgenden nicht anders definiert werden;
in einer anderen Weise als ein Nährstoff die Lebensvorgänge von Pflanzen zu beeinflussen (z. B. Wachstumsregler);
Pflanzenerzeugnisse zu konservieren, soweit solche Stoffe oder Zubereitungen nicht besonderen Vorschriften des Rates oder der Kommission über konservierende Stoffe unterliegen;
unerwünschte Pflanzen zu vernichten; und
Pflanzenteile zu vernichten oder ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen bzw. einem solchen Wachstum vorzubeugen.



z.B. Insektizide sind eine eigene Produktkategorie unter 23 verschiedenen wie auch die Schädlingsbekämpfungsmittel die im Jargon eher Pflanzenschutzmittel wie Schneckenkorn sein können -> in der Biozidrichtlinie, beide haben gemeinsam das sie wie unten von dir verlinkt bestimmte Nachweise erbringen müssen die dann in Sicherheitsdatenblätter abgelegt werden.

Natürlich muss auch von Bioziden z.B. die Wassergefährdungsklasse, Abbaubarkeit, Toxidität auf warmblütige Lebewesen bekannt sein.

Was ich in Euro beschrieb waren die Zulassungskosten, nicht die Entwicklungskosten. Die Zulassungskosten kommen ja nochmal auf die Entwicklungskosten oben drauf!

Ich bin mir sicher das alle Chemikalien die gehandelt/hergestellt werden in REACH gemeldet werden müssen.

Viele Grüsse

Mirjam
« Letzte Änderung: 12.12.08, 08:00 von Mirjam »
Der Kopf ist rund - damit die Gedanken auch mal die Richtung ändern können!

Offline Jochen

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Im Gegensatz zum Bauernverband hält sich der AbL bedeckt..
kein Wunder..den der Chef lässt Folgendes verlauten:
http://www.gruene-europa.de/cms/default/dok/256/256078.beim_pflanzenschutz_geht_gesundheitsschu@en.htm

Zitat
Das Parlament hat sich nicht etwa dafür ausgesprochen, die Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel zu verbieten, .....

Zitat
Dabei handelt es sich um weniger als 10% der existierenden Wirkstoffe im konventionellen Anbau und nicht etwa um 85% wie von der Pestizidlobby behauptet.

Herr Graf.. was haben Sie letztes Jahr geäußert?

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/am/651/651570/651570de.pdf

Zitat
es muss dringend überprüft werden, ob eine Bereitstellung von Lebensmitteln in hoher Qualität und in ausreichender Menge nicht ohne chemische Pflanzenschutzmittel sichergestellt werden kann

Nun hat aber die britische Pflanzenschutzbehörde anhand der Knock-out-Kriterien sämtliche Mittel abgecheckt.. die genannte Zahl von 85% stammt NICHT von der "Pestizidlobby" (allein für dieses Wort gehört der Baringdorf in die Wüste geschickt.. Polemik gehört an den Stammtisch aber nicht in den Wortschatz eines Parlamentariers), sondern von einer britischen Behörde.

http://images.raiffeisen.com/Raicom/Images/Geno/hagekiel1/dateien/Beraterpraesentation.pdf

Das Bundesamt für Verbraucherschutz geht auch nur von 10% der Wirkstoffe aus.
.

.

Man beachte:

Baringdorf spricht ausdrücklich fürs PARLAMENT. Nach dem Vorschlag der Kommission könnten es in der Tat unter 10% sein.. was aber wegen des Wegfalls fast sämtlicher Fuchsschwanzmittel und Azolen aufgrund der dann auftretenden Resistenzproblematik auch schon eine Katastrophe wäre.


Offline Andreas

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Hallo Jochen,
bei der Milch weist Sonnleitner immer wieder darauf hin, dass wir Bauern die Mehrheiten in der EU anerkennen müssen und uns daran orientieren sollten.

http://www.ovb-online.de/news/landkreis_rosenheim/LK-Rosenheim-ZuKeine-Mehrheit-fuer-die-Milchquote;art4107,1147468

Warum gilt das nicht auch bei der EU-Pestizidnovelle ?

Offline Jochen

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Das gilt doch auch für die Pestizidnovelle.
Jahrelang hat sich der Bauernverband GEGEN eine Quotenerhöhung durch die EU ausgesprochen. Erst als diese unausweichlich erschien mitsamt dem anschließenden Quotenausstieg wurden Vorschläge zur Handhabung dieser Tatsache gemacht..
mit dem Erfolg, dass der Bauernverband jetzt als Befürworter dargestellt wird.

Mit der Pestizidnovelle wirds ähnlich verlaufen. Der Bauernverband hat sich schon deutlich dagegen ausgesprochen. Wenn sie aber rechtskräftig kommt, so wird er mit Sicherheit mit nach Lösungen für eine parktikable Umsetzung suchen..
und dafür mit Sicherheit wieder als Befürworter angegriffen werden (vermutlich diesesmal NICHT vom AbL..  ;) ).

Sag Andreas.. können der AbL und der Graf garantieren, dass die genannten 80% der Wirkstoffe NICHT dem Vorschlag des Parlaments entsprechen, sondern lediglich unter 10??
Baringdorff wird mal an DIESER Aussage gemessen werden!!!!

Offline Jochen

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http://agrarheute.com/?redid=250816

Hört sich gut an.
hoffen wir, dass die Schweden Recht haben und nicht die Briten....

Offline Jochen

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http://www.raiffeisen.com/news/artikel/30210211


Alles klar und keiner weiß Bescheid.

Offline Andreas

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Hallo,
zu den gestrigen Beschlüssen im Europäischen Parlament bzgl. Pflanzenschutz
hier eine kurze Einschätzung von Antje Kölling, Mitarbeiterin von F.W.
Graefe zu Baringdorf:

Zunächst: Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Die
Verordnung hat in diesem Jahr (2009) noch keinen Einfluss, es gibt also
genügend Zeit für die Landwirtinnen und Landwirte, sich umzustellen.

Man kann zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht eindeutig beantworten, welche
Pflanzenschutzmittel durch die neue Verordnung zur Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln wegfallen werden.

1. Da "eine Verordnung gemäß Artikel 35 über einheitliche Grundsätze für die
Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln" erst in 18 Monaten festgelegt
werden muss, sind die Details der Risikobewertung noch unklar.

2. Zusätzliche Kriterien für "endokrine Disruptoren" (hormonell wirksame
Stoffe) werden erst bis 2012 festgelegt.

4. In einigen Bereichen wird die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln
womöglich in einigen Mitgliedstaaten sogar zunehmen, denn die Staaten müssen
die Zulassung anderer Mitgliedstaaten (sofern sie in derselben Klimazone
liegen) anerkennen - sie können allerdings diese Anerkennung einschränken,
wenn sie Bedenken haben.

5. Es gibt Ausnahmeregeln für den Fall, dass sich in einem Mitgliedstaat
Pflanzenkrankheiten bedrohlich ausbreiten und nicht anders zu bekämpfen
sind.

6. Es ist abzuwarten, wie die Kriterien der neuen Verordnung im Einzelfall
interpretiert werden.

Zudem werden die Pestizide zu unterschiedlichen Zeitpunkten wegfallen. Die
Verordnung regelt neue Zulassungen, das heisst die bisherigen Zulassungen
bleiben erstmal gültig. Viele Wirkstoffe sind noch bis 2010, 2015 oder 2017
zugelassen und werden vorher durch diese Verordnung nicht vom Markt
genommen.


Offline Jochen

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Ja WAS jetzt?
Wer soll hier verarscht werden?

Zitat Kölling:

Zitat
Die
Verordnung hat in diesem Jahr (2009) noch keinen Einfluss................Man kann zum jetztigen Zeitpunkt noch nicht eindeutig beantworten, welche
Pflanzenschutzmittel durch die neue Verordnung zur Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln wegfallen werden.

Und die Presse (z. B. HIER:http://www.zeit.de/news/artikel/2009/01/13/2704661.xml) ist voll mit DIESER Aussage:

Zitat
Von dem Verbot betroffen sind nach EU-Angaben 22 Substanzen, von denen zwei bereits im laufenden Jahr aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

Da passt ja auch diese polemische Stimmungsmache der Grünen-Abgeordneten Breyer wie die Faust aufs Auge:

Zitat
Nach ihren Angaben enthält fast die Hälfte des in Europa produzierten Obstes und Gemüses einen Cocktail aus Pestiziden. Lebensmittel seien durch 354 verschiedene Pestizide belastet. "Spitzenreiter der Belastung sind Weintrauben, Bananen und Paprika".


Nun ja.. man sollte es zwar von EU-Abgeordneten   erwarten, dass sie wissen, welche Rolle die paar EU-Bananen von den kanarischen Inseln auf dem Markt spielen.. aber nicht wenn sie GRÜN sind (die Politiker.. nicht die Bananen)

Nochmal zu Kölling:

Zitat
5. Es gibt Ausnahmeregeln für den Fall, dass sich in einem Mitgliedstaat
Pflanzenkrankheiten bedrohlich ausbreiten und nicht anders zu bekämpfen
sind.


Aha.. man wartet also, bis sich Krankheiten bedrohlich ausgebreitet haben und hofft  dann (oder hofft gerade das gegenteil), dass die Mittel kurzfristig wieder zur Verfügung stehen.
Von resistenzmanagement aufgrund Mittelvielfalt kann ja ein EU-Abegordnterer wohl nichts verstehen..
und die Konzentartion auf wenige Mittel, die eben ein berechtigter Kritikpunkt an der Gentechnik ist , ist in diesem fall gewünscht.
Paradoxe Welt

Offline a.m.Topic starter

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Zur Diskussion passt auch folgender, sehr interessanter Artikel:

Dann-muessten-wir-das-Grillen-verbieten

« Letzte Änderung: 14.01.09, 22:37 von a.m. »