Ja Geli,
aber wenn jetzt ein Kind - sagen wir - in 3 oder 5 Fächern haarscharf an der 5 vorbeigerutscht ist und 1 Fünf tatsächlich bekommt, dann kann man in der GS einen Antrag stellen, dass das Kind freiwillig wiederholt. In den weiterführenden Schulen geht das m.W. nicht mehr.
Unser Ältester hatte den Fall, das er die 9. Klasse freiwillig in der RS wiederholen wollte, wir beim Gymnasium einen Antrag auf Nichtversetzen gestellt haben, mit der Ankündigung, er würde wechseln wollen. Die Zeugniskonferenz hat dann beschlossen, dass er wegen des Wechsels von Gymnasium auf Realschule genug Spielraum bekäme und hat ihn mit 5 Fünfern in die 10. Klasse Realschule versetzt. Vollkommen entgegen unserer mündlichen Abmachungen mit dem Rektor. Beschluss der Zeugniskonferenz ist bindend und wir hatten dann auf der Realschule keine Möglichkeit mehr, ihn in die 9. Klasse zu bekommen.
Begründung war damals, dass er ein Jahr verlieren würde, wenn er die 9. Klasse wiederholt

Nun ja, er hat die 10. Klasse in der Realschule mit einfachem Realschulabschluss gerade so bestanden und kam, ob der frühen Sommerferien UND einer Einschulung als damaliges Kannkind mit 15 Jahren aus der Schule. Soviel zum Thema "er verliert ein Jahr durch das Wiederholen".
Ich fühle mich heute noch von dieser Schule ganz extrem verschaukelt und vorgeführt!
Aber: wenn ein Kind jetzt auf 2 Fünfer oder mehr hinsteuert, dann MUSS innerhalb einer bestimmten Frist eine schriftliche Elterninformation erfolgen, so 6 Wochen vor den Zeugniskonferenzen. Und wenn das nicht passiert, dann könnte man rechtlich erwirken, dass das Kind versetzt wird, auch wenn 2 Fünfer im Zeugnis stehen. DAS hatten wir bei einem der anderen Söhne.