Autor Thema: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen  (Gelesen 9331 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline LandmamaTopic starter

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 991
  • Geschlecht: Weiblich
Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« am: 22.12.13, 23:19 »
Hallo zusammen,
Ich brauch mal euren Rat,
Also wir haben einen Laufstall für Pferde mit Koppelfläche verpachtet, mündlich an einen " guten Bekannten".....nun folgendes Problem, er zahlt einen minimalen Freundschaftspreis incl. Wasser und Strom für mind. 7 Pferde, aber er zahlt seit 2Jahren keine Pacht für 2,5 ha Pferdekoppel ( das erste Jahr sollte er nix bezahlen, da er sie selber einmachte und düngte, das war vor 3 Jahren).... Nun beh. Er das sei alles bei den mtl. 250 Euro dabei......
Er zahlt wann er will, sprich er ist in Verzug, er zahlt auch keine BG

so, nun meine Frage, wie kündige ich dem am besten, das muss ich nämlich noch in diesem Jahr......was schreibt man da genau....

Offline amazone

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 1287
  • Geschlecht: Weiblich
  • Leben und leben lassen.
Re: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« Antwort #1 am: 23.12.13, 09:55 »
Hiermit kündige/n ich/wir den mündlich vereinbarten Vertrag über die Nutzung vom Laufstall und Pferdekoppel
in xxxx fristgerecht zum 31.12.2014

Die Rückgabe des Mietobobjektes hat besenrein und in einem der Verkehrssicherungspflicht genügenden Zustgand zu erfolgen.
Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm auf das Objekt verbrachten Materialien und Tiere zu entfernen.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.


++++

meine Anmerkung dazu:
- genau aufführen, was ihr kündigt!  Die Nutzung von Gebäuden, die Haltung von Tieren, das abernten der Pferdekoppel usw usw
- genaue Ortsbeschreibung, so dass bei einem mögl. Rechtsstreit jeder genau weiss was WO gemeint ist
- zu den Kündigungsfristen: geregelt im § 594a BGB, dort steht:

(1) Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss
des nächsten Pachtjahrs kündigen. Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform.

Der Satz die Rückgabe.... habe ich aus einer anwaltlich geprüften Kündigung entnommen.  ;D

Das ganze per Einschreiben mit Rückschein schnellstens in die Post, damit das Schreiben den Empfänger in der Frist erreicht.


Beste Grüße von
Amazone

Clara

  • Gast
Re: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« Antwort #2 am: 21.01.14, 17:38 »
Amazone,

nein, so einfach ist es nicht, einen Pachtvertrag zu kündigen, da gibt es paar Klauseln und Regeln zu beachten. Massgeblich ist u.a. von wann bis wann das Pachtjahr läuft, welche Art der Zahlung vereinbart wurde und welche Kündigungsregeln.
Gerade, wenn es die 2- 3 Jahres Grenze erreicht hat.

Das BGB äussert sich dazu sehr genau und ansonsten ist wohl oder übel juristischer Beistand erforderlich.

Und noch was, ich bin erstaunt, dass solche Angelegenheiten nicht schriftlich fixiert werden- gerade in der heutigen Zeit.

Guten Abend,

Anja

Offline Smart

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 212
Re: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« Antwort #3 am: 21.01.14, 19:11 »
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG005003377

hier findest du Hinweise dazu, auch wann du außerordentlich fristlos kündigen § 543 darfs. Ansonsten, wenn ihr eine Rechtsschutz habt, dann würde ich einen Anwalt fragen. Denn bei sieben Pferden und keiner Pacht wird sicherlich kein kleiner Betrag auflaufen....

Offline LandmamaTopic starter

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 991
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« Antwort #4 am: 30.06.14, 21:29 »
Hallo zusammen,
es geht weiter...jetzt brauch ich aber eure Meinung ;)
also, inzwischen hab ich ja den Vertrag gekündigt auf Jahresende...ganz anständig, weil ich keinen Stress wollte, aber ich glaub eh nicht, dass der fristgerecht geht !

so, nun bezahlt der wie er grad lustig ist, manchmal lässt er nen Monat aus, dann mal zum 5, dann zum Ende u.s.w.
nun hab ich ihm einen Zettel angehängt, ganz anständig, er solle seinen Rückstand überweisen und in Zukunft zum Monatsanfang bezahlen, denn auch ich muss mein Wasser und Strom im voraus zahlen !
( zur Info, er hat hier 7 Pferde, die brauchen Wasser und Strom ( Weidezaun ) und die 5 ha Koppel, die sei seiner Meinung ja auch für mtl. 250 € dabei ) er zahlt auch keine BG

Heut hatte ich nen Brief im BK, also ich täte ihm ja so leid, das ich so knapp bei Kasse bin...denn er müsse keinen Strom /Wasser im Voraus zahlen ::), dazu ein Batt vom BGB, er zahle hier doch Pacht und keine Miete, diese sein am Ende des Zeitraums fällig....oh man, kann man das wirklich so sehen, also ich finds ne Veräppelung !

ich möchte jetzt wirklich zum RE und meine drei Jahre offene Koppelpacht einklagen, es kann doch nicht sein, dass er behauptet die sein bei den 250 € dabei,  hab ich da ne Chance ?

Punkt 2, er behauptet, ich würde den Strom ausstecken und er weist mich darauf hin, dass wenn deshalb seine Pferde ausbrechen, ich dafür hafte....wie schütze ich mich gegen sowas...hier steckt keiner das Gerät aus, im Gegenteil, er lässt auch immer seinen Koppelzaun auf....tja, so ist das Leben !


Offline Smart

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 212
Re: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« Antwort #5 am: 30.06.14, 22:08 »
Hallo Landmama,
ich denke, Rechtsberatung können und dürfen wir dir hier nicht geben. Jedoch kann ich dir erzählen, wie wir es einmal gehandhabt haben. Wir hatten eine Maschine verliehen, die der Leiher leider stark beschädigte. Der Schaden lag bei gut 1500 Euro. Erst regelmäßig angerufen, immer wieder wurden wir vertröstet, man werde zahlen. Dann haben wir schriftlich selbst gemahnt. Keine Reaktion über fast 2 Jahre. Und dann haben wir einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Bei http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren findest du Infos dazu. Mittlerweile wird diese Schuld in 50 €-Schritten abgetragen. Hätte der gute Mann von Anfang an gesagt, dass das Geld nicht wirklich hat, dann hätten wir von Anfang an dies so vereinbaren können, und er hätte die Schuld schon abgetragen.

Was ich damit sagen will: Wichtig ist, dass ihr die Verjährungsfrist nicht durchlaufen lasst, die greift nämlich innerhalb von drei Jahren. Danach könnt ihr das Geld nicht mehr fordern. Falls ihr also schon vor drei Jahren nichts bekommen habt, überlegt Euch, ob ihr dieses Mahnverfahren einschlagt, denn nur im Rahmen dieses Verfahrens kann man Fristen verlängern.

Ansonsten: Alles dokumentieren, was er nicht bezahlt.

Offline Irmgard3

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 673
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« Antwort #6 am: 30.06.14, 22:15 »
Das ist eine Unterstellung mit dem Stromausstellen. Er müßte dir das im Schadensfall sicher beweisen, das du es getan hättest.
Lebe, wie  du wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
(Christian Fürchtegott Gellert)

Offline Lulu

  • Vereinsmitglied
  • *
  • Beiträge: 1368
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« Antwort #7 am: 01.07.14, 08:46 »
Hallo Landmama,

also das mit der Haftung sehe ich auch so, das ist blödes Geschwätz. Da müßte er schon mit einem Foto beweisen, das ihr aussteckt.

Da ja kein Pachtvertrag besteht, würde ich mich auf die Diskussion ob es nun Pacht oder Miete heißt, gar nicht einlassen. Bei Sieben Pferden ist der Betrag ein Witz und das würde auch jedes Gericht so sehen. Genauso kann für 2,5 ha die Koppelpacht nicht auch noch mit drin sein. Das wäre ja lächerlich.
Da kein Vertrag besteht, ist ja für ein Gericht....Aussage gegen Aussage.....somit würde immer ein ortsüblicher Wert festgelegt und sich geeinigt. Und der ist
bei der Anzahl von Pferden auf jeden Fall höher. Und auch kann man als Vermieter den Zahlungsmodus ändern, wenn es die eigene wirtschaftliche Situation erforderlich macht. Der Typ macht es sich echt einfach.

Ich würde in jedem Fall einen Anwalt beauftragen, damit mal etwas "offiziell" geschrieben ist. Auch wenn es ein paar Euro kostet. Das ist es auf jeden Fall wert.
Wenn du nichts unternimmst, hast du den noch länger an der Backe.....Wohin will der mit 7 Pferden.????

wünsche dir gute Nerven....

Gruß
Lulu



Offline Smart

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 212
Re: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« Antwort #8 am: 01.07.14, 22:54 »
sind das eigentlich 250 € gesamt oder schon pro Tier? Das ist mir nicht ganz klar.

Offline LandmamaTopic starter

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 991
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« Antwort #9 am: 02.07.14, 16:55 »
ja Lulu, du triffst den Nagel auf den Kopf....am Montag gehe ich zum RE, denn wir waren immer zu gutmütig

@smart, er zahlt 250 € für alle Pferde ( es waren auch zeitweise schon 10 ) und incl. der Koppel pro Monat....

Offline Smart

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 212
Re: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« Antwort #10 am: 02.07.14, 20:48 »
Liebe Landmama,
ich frag nur deshalb, weil ich Hausnummern für Pensionstiere von 200 bis 300 € PRO TIER und Monat im Kopf habe, je nach Lage des Stalles (Großstadt, Land). Berichtige mich, wnen ich damit falsch liege.

Ehrlich: Wenn ihr das so weitervermietet, dann zahlt ihr ziemlich drauf... Schau, dass ihr den los kriegt. 

Und auch wenn ihr keine Rechtsschutz habt, wäre ein Gang zu einem Anwalt sicher nicht doof. Irgendwann hört nämlich die Freundschaft auf.

Offline LandmamaTopic starter

  • Bewohner
  • *
  • Beiträge: 991
  • Geschlecht: Weiblich
Re: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« Antwort #11 am: 02.07.14, 21:30 »
@smart, er zahlt quasi nur für den Stall, füttern,misten und Einstreu zahlt er schon selber....das war halt mal ein guter Freund, der uns so übel ausnutzt....ich geh nächste Woche zum RE, aus Amen !

Offline Smart

  • Mitglied
  • *
  • Beiträge: 212
Re: Wie mündl. Pachtvertrag kündigen
« Antwort #12 am: 02.07.14, 22:42 »
toi, toi, toi, dass das bald ein Ende hat!