Bäuerinnentreff
Betriebliches => Betriebliches => Thema gestartet von: Amelie1983 am 28.05.15, 23:46
-
Hi,
mein Mann fällt nun gesundheitlich für einieg Monate aus. Alleine kann ich das alles zwar für kurze Zeit bewältigen, allerdings wird das auf dauer schwer. Deswegen dachte ich daran eine Aushilfskraft anzustellen. Auf http://www.geringfuegigebeschaeftigung.net/ steht, dass der Arbeiter 53 h im Monat auf Minijob-Basis arbeiten darf. Bei einem max. Gehalt von 450,00 wären das 8,50 €/h. Aber da kommt doch für mich als AG sicher noch was drauf. Weiß das jemand wie hoch da ungefähr die gesamte monatliche Belastung ist? Wie siehts denn aus wenn er einen monat mal mehr arbeiten würde? Wäre er dann automatisch Teilzeit? kann mir da jemand etwas zu sagen?
Grüße
-
Hallo,
in der http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/node.html werden
deine Fragen hoffentlich beantwortet.
LG
Petra2
-
Wenn er krank geschrieben ist steht euch dann kein Betriebshelfer zu?
-
Das einzige was du machen musst ist: Die Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale anmelden, damit sie sozialversichert ist. Weite Kosten sollten nicht auf diech zukommen. Ich kann übrigens folgende Argentur empfehlen: *link entfernt!!!*
-
Mann kanns ja mal versuchen Werbung unterzubringen.
Paul Kraemer
Sie sucht keine Haushaltshilfe. Aber das ist ja uninteressant, die Werbung ist wichtig.
hosta
-
Weite Kosten sollten nicht auf diech zukommen.
Hallo Paul,
das stimmt ja so nun auch nicht. Der Arbeitgeber hat sehr wohl auch für die Minijobber Abgaben zu bezahlen.
Im Übrigen mögen wir reine Werbungsbeiträge für eigene Agenturen nicht, ich habe deswegen den Link dazu aus Deinem Beitrag entfernt.
-
ok sorry.
-
Hallo,
also die Betriebshilfe kann man ja nur maximal 4 Wochen in Anspruch nehmen. Aber er wird vorraussichtlich länger ausfallen.
Danke für den Link. Ich schau mir das mal an.
Grüße
-
Wieso nur 4 Wochen?
Mein Mann war vor 1 1/2 Jahren länger krank. Müsste jetzt nachschauen, aber wir hatten über 6 Monate Betriebshelfer. Kommt aber darauf an, ob er stationär ist oder nicht. Einen Teil mussten wir selber bezahlen, war glaube ich nach 4 Monaten (er musste zu Hause liegen). Als er zur Reha war wurde dann wieder bezahlt.
Am besten Du erkundigst Dich mal bei der Krankenkasse.
LG
Marianne
-
Also da kann ich im Moment auch mitreden!
Betriebshelfer ist maximal für 4 Wochen, dann musst du innerhalb der Zeit einen Antrag auf Verlängerung stellen. Der sollte auch genehmigt werden, wenn die AU weiter andauert. Und Anspruch hast du auf 112 (glaub ich) Einsatztage je Krankheitsgrund. Mein Mann fällt auch für insgesamt 11 oder 12 Wochen aus (am Montag werden`s 4 Wochen), und grade jetzt geht ohne BH gar nix. Wenn du das alles selber zahlen musst auf so lange Zeit und eben jetzt um die Zeit, da wirst du ja arm dabei.
Habt ihr keinen Maschinenring, der dich bei der Antragstellung unterstützt und sagt, was du beantragen kannst?? Unser MR ist da sehr hilfsbereit, die sind wirklich gut.
Sabine
-
Wenn er krank geschrieben ist steht euch dann kein Betriebshelfer zu?
zustehen ja aber bekommen tust keinen. >:( >:( >:( >:(
Weniger Beitrag und ehrlich sein - das wär´s
LG Mathilde
die seit 4 wochen im Dreieck springt und überall Vollmachten vorlegt aber Betriebshelfer gibt es keinen
-
Hallo,
Ein Jugendlicher aus dem Ort möchte sein Taschengeld aufbessern und bei uns arbeiten. Arbeit hätten wir für ihn, aber wie und wieviel sollen wir bezahlen? Muss ich ihn anmelden? Wir stellen uns das eher so vor, dass er bei Bedarf zum Helfen kommt, am Wochenende und in den Ferien.
-
Ist er über 18 muß du ihm Mindestlohn zahlen. Sonst kommt es wohl auch darauf an was er bei euch so macht.
Wir zahlen für unsere Aushilffahrer ( U18; meine Kids ;D) Mindestlohn. Ich denke bei euch in der Gegend ist er mit 5,00 € für Zuarbeiten recht gut bezahlt.
Kannst ihm ja bei besonders guter Arbeit so was zustecken. 8) ;)
Anmelden solltest du ihn. Sollte er sich mal verletzen gibt es keinen Ärger.
Stelle ihn doch als kurzfristig beschäftigt ein. Dann kann er über das Jahr verteilt nach Bedarf arbeiten kommen.
Beschreibung dazu u.a. hier http://www.hkk.de/forum/firmenservice/newsletterhkknews/newsletter_archiv/oktober_2015/kurzfristige_beschftigung_zum_jahreswechsel_20152016/ (http://www.hkk.de/forum/firmenservice/newsletterhkknews/newsletter_archiv/oktober_2015/kurzfristige_beschftigung_zum_jahreswechsel_20152016/)
-
Nach einigen Stunden Wiesenschleppen und Walzen hat der jugendliche Fahrer gemeint, für diese langweile Arbeit müsste er mehr als 5 € die Stunde bekommen. :o
-
Nach einigen Stunden Wiesenschleppen und Walzen hat der jugendliche Fahrer gemeint, für diese langweile Arbeit müsste er mehr als 5 € die Stunde bekommen. :o
Ich würde darauf hinweisen, dass er dann bei evtl. späterer anspruchsvollerer Tätigkeit Abschläge hinnehmen muss... Zuschlag für Langeweile - wo gibt's denn so etwas?
-
Hat der das wirklich ernst gemeint? *kopfschüttel*
Finde ich ja ganz schön dreist wenn das ernst gemeint war.
Wir haben da richtig Glück mit unserem Nachbarjungen. Dem gefällt das. Allerdings fährt der halt auch auf seinem eigenen Grund und Boden. Das wäre der perfekte Landwirt wenn sein Onkel den Hof weiter bewirtschaftet hätte. So haben wir das in Pacht.
Und der ist echt bescheiden. Der freut sich, wenn er was bekommt. Würde ich ihm nix geben, dann würde er vermutlich auch nix sagen.
Und er macht jede Handarbeit. Der ist sich nicht zu schade auch mal abzusteigen und was weg zu räumen.
Das alles ist ihm viel lieber wie mit Eltern und Geschwister in Urlaub zu fahren.
-
Ich hänge meine Frage einfach einmal hier an.
Wie habt ihr eure Söhne (ob auch Töchter dabei sind weiß ich nicht) nach der Ausbildung bei euch im Betrieb während des "Wartejahres" zum Techniker angestellt.
Gerne auch per pm.
-
Ganz normal, allgemeiner Anstellungsvertrag mit Mindestlohn. Irgendwie muss das ja in die Buchhaltung passen
-
Wir haben ganzjährig immer ein oder zwei Auslandspraktikanten/Innen angestellt. Zum Mindestlohn auf vierzig Std.
Die kosten ca. 2000€ brutto, abzüglich Kost und Logis, was von der Vermittlungsorganisation vorgegeben ist.
Mei, wenn die gut sind, nimmt man es nicht so genau. ;) Zur Zeit haben wir 2 ganz tolle 22jährige Mädels aus Kirgisistan am Hof. Mit denen gibts nur ein Problem.....sie essen kein Schweinefleisch, da sie Muslimas sind, und die obligatorische Feierabendhalbe fällt auch aus.
-
@isarland: es wäre schön, wenn Du Dich (und Deinen Betrieb) in der Vorstellbox vorstellst.
-
Hallo,
ich habe eine Frage, die nicht so ganz unter diesen Betreff passt, aber ich stell sie doch mal:
Darf ich von meinem Mitarbeiter einen Alkoholtest verlangen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen und wie. Reicht ein Verdacht, dass er abends öfters ausgiebig bechert und morgens nicht konzentriert bei der Arbeit ist?
-
Nein, das darfst du nicht. Das verletzt das Persönlichkeitsrecht deines Mitarbeiters.
Habe ich hier gelesen:
www.anwalt.de/rechtstipps/drei-dinge-die-chefs-nicht-duerfen-oder-doch-alkoholtest-hitzefrei-gefaehrliche-sportarten_112566.html
LG Gina
-
Aber wenn der Angestellte Fahrzeuge fahren und Maschinen führen muss?
Ich muss mich beispielsweise vor jedem Fahrtantritt davon versichern, dass der Angestellte noch im Besitz des Führerscheines ist. Er könnte ihm ja gestern abend abgenommen worden sein. Wenn ich das nicht mache und der Fahrer baut mit unserem Fahrzeug einen Unfall, dann bin ich als Halter auch mit dran. Das kann eine große Fahrlässigkeit werden.
-
Aber wenn der Angestellte Fahrzeuge fahren und Maschinen führen muss?
...das weiß ich nicht, Martina. Könnte natürlich sein, dass man einen Test verlangen kann, wenn eine Gefährdung von der Person ausgeht.
-
Hier ist eine interessante Broschüre hinterlegt:
https://www.fh-dortmund.de/de/hs/orgGrem/medien/Praxihilfe_fuer_Fuehrungskraefte.pdf
Auf S. 9 heißt es sinngemäß, dass der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber dem (besoffenen) Arbeitnehmer hat. Er kann ihm also anbieten, einen Alkoholtest machen zu lassen. Zwingen kann er ihn nicht, aber er muss ihn bei deutlichen Bedenken vom Arbeitsplatz entfernen und nicht arbeiten lassen.
-
man darf keinen Alkoholtest verlangen, selbst dann nicht, wenn öffentlich bekannt ist, dass derjenige trinkt oder am Abend zuvor getrunken hat.
Wenn der Mitarbeiter hingegen freiwillig zustimmt, kannst du jederzeit einen durchführen.
Ansonsten ist das wie immer eine komplizierte Sache. Auf der einen Seite Fürsorgepflicht, auf der anderen darf man nichts
unternehmen. Soviel ich weiß geht Alkohol und Drogentest anordnen nur bei sogenannten gefahrgeneigten Tätigkeiten. (zB. Piloten)
Du müsstest eigentlich die Polizei rufen wenn du den Verdacht hast, dass dein Mitarbeiter zuviel Restalkohol hat.
Das wäre dann zumindest juristisch die richtige Vorgehensweise,.
-
Vielen Dank für eure Antworten.
Mein Mann wird es dann wohl bei der Vermutung belassen. Führerschein könnten wir mal kontrollieren, aber den hat er soweit ich weiss noch oder wieder. Aber er fährt sehr selten auf der Straße mit unserer Technik. Dafür schafft er es immer wieder kleinere Schäden beim Füttern zu machen, Regenrinnen abfahren, Tore beschädigen, falsches Futter laden, Motor abwürgen, .... Gestern hat er durch Fehlbedienung beide Schutzbleche vom neuen Teleskoplader kaputt gemacht. Oft ist er sehr zerstreut und vor allem nach dem Wochenende ist er sehr langsam und manchmal desorientiert im alltäglichen Arbeitsablauf.
Eine Abmahnung hat er schon bekommen, vielleicht sollten wir doch konkreter darüber nachdenken ihn auszutauschen. Aber die Auswahl an neuen Mitarbeitern ist bescheiden.
-
Aktuell suchen wir auch.
und haben das erste mal ebay Kleinanzeigen ausprobiert.
hat gut geklappt.
Bewerbungen sind gekommen.
vielleicht ist das noch ein weg.
bei uns kommen jetzt die bewerbungsgespräche *seufz*
lg
hamster
ich hab mal das Buchstabenrätsel gelöst
-
Ich drück die Daumen. Die Motivation bei den Bewerbern ist bestimmt höher als bei denen, die vom Arbeitsamt geschickt werden.
-
Mit Sicherheit.
Unserem Steuerbüro machen im Moment ganz andere Sorgen.
Man muss nämlich mit den Aushilfskräften jetzt auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, in dem die Wochenarbeitszeit definiert wird. Macht man das nicht, rechnet die Minijobzentrale automatisch mit 20 Stunden pro Woche und setzt den Job auf "sozialversicherungspflichtig". Und das Ganze wohl rückwirkend eingerichtet als Arbeitnehmerschutz auf den 1. Januar.
Wie man damit dann mit flexiblen Aushilfen spontane Arbeitsspitzen beispielsweise in der Gastronomie abdecken will, ist mir noch schleierhaft. Arbeitszeitkonto ist klar, aber auch da muss im Vorfeld von irgendeiner geplanten Arbeitszeit ausgegangen werden.
-
Da ich leider keinen Fachmann ans Telefon bekomme, frage ich hier nach Erfahrungen:
Ein syrischer Flüchtling hat gefragt, ob er bei uns arbeiten oder Praktikum machen kann. Er hatte in Syrien eine kleine Landwirtschaft und nun möchte er gerne arbeiten und Deutsch lernen. Seine Deutschkenntnisse sind sehr gering, die Tochter macht für ihn den Dolmetscher, aber Arbeiten wir Boxenpflege, Zaunbau und Reinigungsarbeiten kann man ihm vormachen ohne viel Reden.
Wir würden es gerne mit ihm versuchen. Wichtig wäre, dass er motiviert ist und auch bereit ist erst einmal die nicht so anspruchsvollen, aber wichtigen Arbeiten zu machen.
Welche Regeln gelten beim Einstellen? Reicht eine Aufenthaltserlaubnis oder muss er auch eine Arbeitserlaubnis haben? Gibt es Unterstützung, wenn man einen Flüchtling einstellt? Was muss noch bedacht werden?
-
Spontan würde ich sagen, dass es vermutlich jemanden gibt, der die Flüchtlinge betreut und da dann auch für das schriftliche zuständig ist.
Vielleicht einmal bei der Gemeinde nachfragen.
-
Wenn jemand offiziel arbeitet, braucht er auch eine Arbeitserlaubnis. Gemeinde, Ausländeramt, Asyl e. V. müssten Auskunft geben können. Vielleicht gibt es auch Ausnahmemöglichkeiten, z. B wegen Sprache lernen.
-
Laut Neffen, der an Ostern mit ihm Milch geholt hat, hat er eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Ich wollte mich beim Migrationsdienst der AWO erkundigen, aber bisher habe ich dort noch keinen erreicht. Auch der Bauernverband war nicht erreichbar. Beim Arbeitsamt wollte ich noch nicht nachfragen.
-
Ich würde auf alle Fälle beim Ausländeramt (hier in Bayern ist das das Landratsamt) erkundigen.
Läuft etwas schief, bekommt sowohl ihr, wie auch er Schwierigkeiten, im schlimmsten Fall droht
ihm die Abschiebung wenn er Asylbewerber ist.
-
Wir hatten vor einigen Jahren einen Asylbewerber aus Gambia als Aushilfskraft eingestellt.
Von der Gemeinde wurde ich zum zuständigen beim Landratsamt weiter gereicht.
Dort konnten sie mir sagen was benötigt wird. Wie der Arbeitsvertrag aussehen muss...
Bei Fragen konnte ich jederzeit bei der Gemeinde anrufen, der dort Zuständige war sehr
engagiert.
LG Petra
-
Wenn es stimmt, dass er eine Aufenthaltserlaubnis hat, dann hat er im Normalfall auch eine Arbeitserlaubnis und kann direkt eingestellt werden.
Das sieht man auf der Ausweiskarte. Lass dir diese zeigen. Da müsste dann "Erwerbstätigkeit gestattet" draufstehen.
Sollte er nur eine Gestattung oder Duldung haben, dann wird es komplizierter.
Zuständiges Amt bei Rückfragen ist die Ausländerbehörde.
Margret
-
Heute morgen hat eine nette Frau von der Migrationsberatung der AWO zurückgerufen.
Nach einigem Hin und Her, wusste sie wer der Mann ist, der bei uns arbeiten möchte. Er wird von ihrer Kollegin betreut und hat eine Aufenthaltserlaubnis mit gestatteter Erwerbstätigkeit. Also steht einer Beschäftigung nichts im Wege. Deutsch hätte er eigentlich in einem verpflichtenden Kurs lernen müssen. Wir werden sehen, wie wir damit umgehen.
Die Frau hat sich auf jeden Fall sehr gefreut, dass wir es versuchen wollen mit Achmed. Mit der zuständigen Betreuerin konnte ich noch nicht sprechen.
Ich denke mal, dass ich bei der Migrationsstelle der AWO gut beraten werde, da sie von der Ausländerbhörde M-V als ein möglicher Ansprechpartner in unserer Region aufgeführt wird.
-
Das klingt doch schon mal alles sehr gut.
-
Viel Erfolg für euch und für Achmed!
-
Hier mal die Fortsetzung, noch ist es nicht zu einem Happy End gekommen.
Ahmad war mit der Tochter und seinem Neffen zur Betriebsbesichtigung da, damit er sieht wie Landwirtschaft bei uns funktioniert. Wir haben erklärt, dass er erst einmal für die Boxenpflege und andere Reinigungsarbeiten eingesetzt werden würde und man das Tätigkeitsfeld dann weiter ausdehnen könnte, wenn man sieht, dass er mehr kann. Die Tochter hat dann gefragt, ob der Vater auch mit den Kühen nach draussen gehen könnte. ::) Wir machen zwar Weidegang, aber die Kühe gehen selbstständig rein und raus und auch die Rinder müssen nicht gehütet werden. Die Nummer von der Betreuerin vom Arbeitsamt hat er mir nicht gegeben, aber gefragt, ob wir bis zum Ende des Ramadans warten könnten. Dem haben wir dann zugestimmt.
Heute war er dann wieder hier und hat ein wenig rumgedruckst und dann gefragt, ob wir nicht seinen Neffen einstellen könnten, denn der würde gerne Deutsch lernen und bräuchte eine Arbeit. Der Neffe hat aber weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis. Aber sie haben schon alles mit der Ausländerbehörde besprochen und haben schon einen Vertrag zu Hause liegen. :o Ahmad möchte lieber auf die Arbeit verzichten, denn er hat eine grosse Familie und, das habe ich dann so verstanden, wenn er arbeitet, verliert er das Geld vom Arbeitsamt. >:( Wir sind nicht weiter darauf eingegangen und haben nur gesagt, dass wir uns erst informieren, ob das so einfach geht einen Asylanten ohne Erlaubnis einzustellen. Die Nummer vom der Betreuerin bei der Ausländerbehörde hat er bereitwillig herausgegeben mit der Bitte sofort am Montag dort anzurufen. Die Nummer vom Arbeitsamt hat er trotz Nachfrage wieder nicht herausgerückt.
Ich bin doch etwas enttäuscht und fühle mich auf eine Art ausgenutzt, denn der Neffe zieht ja das grosse Los, wenn wir ihn einstellen und ihm Deutsch beibringen. Es wurde deutlich gesagt, dass er hier anfangen möchte, damit er es danach leichter hat eine bessere Stelle zu finden. Der fürsorgliche Vater hat schnell gelernt, wie er seine Familie unterhalten kann ohne niedere Arbeiten zu erledigen, schliesslich hatte er in Syrien 25 Kühe.