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Schöffe bei Gericht

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Anneke:
Bei uns war auch mehrmals Aufforderung, sich zu melden im Amtsboten.

Mich hätte es interessiert, hab mich beworben, unsere Gemeindeverwaltung hat  zwar für Jugendschöffen die Abgabefrist eingehalten, die Verwaltungsgemeinschaft, die das regelt, hatte aber die Liste bereits ans Amtsgericht geschickt.

Bei der allgemeinen Schöffenliste kam ich auf die Liste, die Dame von der VG (Verwaltungsgemeinschaft), rief mich aber bald an und erklärte, dass sie in der VG doppelt soviele Bewerbungen gehabt hätten, wie gefordert, ich mir also nicht so viele Hoffnung machen brauchte, sie würden die komplette Liste weiterleiten, keine Vorauswahl treffen.

So nämlich geschehen in der Nachbar-VG, da hatte sich meine Schwiegertochter beworben, dort wurde ihr mitgeteilt, dass die Liste "voll" wäre.

Ich war oft gefragt worden seitens der Gemeinderäte, was denn aus meiner Bewerbung geworden wäre.

Fazit: Mehrmals kam die Vemutung, dass die Richter mit "ihren" bewährten Schöffen weiterarbeiten wollten.

Aber Martina, bei dir trifft dies ja auch nicht zu, ist wohl von Gericht zu Gericht verschieden. Bewerbungen hat es aber auch bei euch wohl genügend gegeben.

martina:
Naja, mit bewährten Schöffen weiterarbeiten ist ja auch keine Sache auf Dauer, weil man nicht länger als 2 Wahlperioden am Stück als Schöffe arbeiten darf. Dann muss man aussetzen.

Ich finds halt schade.

pauline971:
Ich bin auch nicht mehr dabei und finde es sehr schade. Die Gemeinde hat sich gefreut, dass man sich bewirbt. Sind angeblich eh so wenig Schöffen  ??? ::) Aber anscheinend für das Gericht doch genug. Muss unbedingt mal meine Kollegin fragen, ob sie wieder gewählt wurde.

@Martina, wahrscheinlich haben wir schlechte Urteile gefällt  ;) und nun mag man uns nimmer

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