Bergündung
1. WARUM MUSS DIE GEMEINSAME AGRARPOLITIK GERADE JETZT REFORMIERT WERDEN
2. WODURCH ZEICHNET SICH DIE VORGESCHLAGENE REFORM IN WESENTLICHEN AUS?
3. DAS EUROPÄISCHE AGRARMODELL
Begründung: (Technischer Teil)
4. LANDWIRTSCHAFTLICHE KULTURPFLANZEN
5. RINDFLEISCHREGELUNG
6. REGELUNG FÜR MILCH
7. NEUE MILCHQUOTENVERORDNUNG
8. ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS
9. FINANZIERUNGSVERORDNUNG
10. HORIZONTALE VERORDNUNG UND ANDERE HORIZONTALE FRAGEN
11. BEITRITTSREGELUNG
Seit ihrem Bestehen ist es der Gemeinsamen Agrarpolitik gelungen, sich anzupassen, sich weiterzuentwickeln und die jeweiligen Herausforderungen anzunehmen: Es galt zunächst die Ziele des Artikels 39 des Vertrags zu verwirklichen und sodann, vor allem durch Mengenvorgaben, die Überschüsse in bestimmten Sektoren in den Griff zu bekommen und schließlich eine neue Richtung einzuschlagen, die auf der Kombination von Preissenkungen und Ausgleichsbeihilfen basiert. Dies war die Reform von 1992, über die in der Agenda 2000 Bilanz gezogen wurde.
In der Agenda 2000 erläuterte die Kommission, weshalb ihres Erachtens der Zeitpunkt gekommen war, um der GAP neuen Auftrieb zu verleihen und eine neue Ära einzuleiten.
Die Kommission unterbreitet dem Rat nunmehr eine Reihe von Vorschlägen für Verordnungen, mit denen die großen Orientierungen der Agenda 2000 in Rechtstexte umgesetzt werden.
Vor einer Analyse der einzelnen Bestandteile der Reformvorschläge hält es die Kommission für wichtig, zunächst das Gesamtkonzept zu erläutern, das den Leitfaden für diese Vorschläge darstellt.
Die Herausforderungen, denen sich die GAP gegenübersieht, sind zunächst und vor allem interne Herausforderungen. Davon gibt es zumindest drei:
Einerseits stimmt die große Mehrheit der Analysen über die Perspektiven des Weltmarktes darin überein, daß ein starkes Nachfragewachstum sowie lohnende Preise zu erwarten sind.
Andererseits ist es offensichtlich, daß das derzeitige Preisniveau in der EG nach wie vor zu hoch ist, als daß die Union unter Berücksichtigung ihrer internationalen Verpflichtungen aus der Expansion des Weltmarktes Nutzen ziehen kann. Wenn hier keine Korrekturen vorgenommen werden, sind die Folgen leicht abzusehen: Es werden erneut Überschüsse entstehen, die Bestände werden wieder zunehmen und die Haushaltskosten werden nicht mehr finanzierbar sein. Die EG wird allmählich ihre Position auf den Weltmärkten und den Binnenmärkten einbüßen und zwar nicht nur bei den eigentlichen Agrarprodukten, sondern auch bei den Verarbeitungserzeugnissen, und das hätte auch schädigende Rückwirkungen auf die Beschäftigung.
Dies ist eine Analyse des Rates "Landwirtschaft", die von kaum jemandem in Frage gestellt wurde.
All dies fördert weiterhin das schlechte Image der GAP in der Öffentlichkeit. Eine Landwirtschaft, die die Umwelt belastet, die ungenügend zur Raumordnung und zum Umweltschutz beiträgt und die durch ihre ungesunden Produktionsverfahren die Entwicklung von Tierkrankheiten mitzuverantworten hat, hat langfristig keine Überlebenschancen und ihre Kosten sind nicht zu rechtfertigen.
Die Aussöhnung des Bürgers, des Verbrauchers, mit der Agrarpolitik ist eine der vordringlichsten Aufgaben der kommenden Jahre.
Daher muß ein neues dezentralisierteres Modell entwickelt werden, das den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumt, bestimmte Fragen unter besserer Berücksichtigung der Besonderheit der jeweiligen Sektoren oder der jeweiligen lokalen Gegebenheiten selbst zu regeln.
Aber eine solche Entwicklung muß sorgfältig gesteuert werden, wenn das Risiko einer Wettbewerbsverzerrung oder Renationalisierung der GAP vermieden werden soll.
Dies bedeutet, daß die größere Freiheit, die den Mitgliedstaaten eingeräumt wird, im Rahmen gemeinsamer klarer und präziser Kriterien eines Systems der Gemeinschaftsfinanzierung und rigoroser Kontrollmechanismen erfolgen muß.
Die Definition und Wahrung eines neuen Gleichgewichts zwischen gemeinsamer Verwaltung und verstärkter Dezentralisierung ist ohne Frage eines der wichtigsten Probleme der kommenden Jahre.
Neben diesen internen Herausforderungen, die bereits als solche eine Reform der GAP hinreichend rechtfertigen, sind zwei externe Aspekte zu berücksichtigen.
Es ist nicht zu erwarten, daß diese Verhandlungen zu einer Umkehr der Liberalisierungstendenzen im Handel mit allen damit verbundenen Folgen für den Gemeinschaftsmarkt führen werden.
Die Union muß ihre Landwirtschaft auf diese Verhandlungen vorbereiten. Dies hat zweierlei zur Folge:
- Zunächst muß die Union im Rahmen dieser Reform die Agrarpolitik definieren, die sie in den kommenden Jahren unter Berücksichtigung ihrer eigenen Interessen und unter realistischer Einschätzung der Entwicklung der internationalen Rahmenbedingungen führen will. Das muß vor der Aufnahme der Verhandlungen im Rahmen der WTO geschehen, damit die Union auf solider Grundlage und im Wissen darüber verhandelt, wo sie hinsteuert.
- Des weiteren muß allen Beteiligten klar sein, daß die letztlich angenommene Reform die Grenzen dessen ziehen wird, was die Kommission in den künftigen internationalen Verhandlungen akzeptieren kann.
Dieses sind die Gründe, weshalb die GAP reformiert werden muß. Sie sind Gegenstand einer breiten Diskussion im Rat, im Parlament, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen gewesen. Die Diskussion hat gezeigt, daß diese Gründe weitgehend verstanden wurden und unterstützt werden.
Der Europäische Rat hat diesen Aspekt bekräftigt und ihn im Dezember 1997 in Luxemburg auf den Punkt gebracht, indem er eine Weiterführung, Vertiefung, Anpassung und Ergänzung des 1992 eingeleiteten Reformprozesses anmahnte.
Bevor sie nun im zweiten Teil dieser Begründung den Inhalt ihrer Vorschläge genauer analysiert, möchte die Kommission diese Leitlinien erläutern.
Diese Preissenkung wird durch verstärkte direkte Beihilfen ausgeglichen, um Einkommenseinbußen bei den Erzeugern zu vermeiden.
Dieselbe Entwicklung läßt sich bei den Verordnungen über die Marktorganisationen, namentlich die über die Kulturpflanzen, feststellen.
Alle diese Vorschläge haben letzlich das Ziel, das europäische Agrarmodell für die kommenden Jahre mit konkreten Inhalten zu erfüllen.
Welches sollen die wesentlichen Merkmale dieses Modells sein? Zählen wir sie auf:
Dieses europäische Modell ist nicht das unserer großen Mitbewerber. Zwischen ihnen und uns gibt es große Unterschiede. Bemühen um Wettbewerbsfähigkeit ist nicht zu verwechseln mit blinder Unterwerfung unter das Diktat eines alles andere als mustergültigen Marktes. Das europäische Modell muß den Landwirten durch Marktordnungsmechanismen und direkte Beihilfen ein angemessenes und vor allem stabiles Einkommen sichern.
Jahrhundertelang hat die Landwirtschaft in Europa eine Vielzahl von Funktionen in Wirtschaft und Umwelt wahrgenommen und viele Aufgaben für die Gesellschaft und in der Landschaftspflege erfüllt. Daher ist es - wie der Europäische Rat im Dezember 1997 in Luxemburg feststellte - von entscheidender Bedeutung, daß sich die multifunktionale Landwirtschaft überall in Europa einschließlich in den Regionen mit besonderen Schwierigkeiten weiter entwickelt. Im Zusammenhang mit der Agenda 2000 und ihrer Durchführung muß für natürliche Erschwernisse und Nachteile ein angemessener Ausgleich geschaffen werden.
Der wesentliche Unterschied zwischen dem europäischen Modell und dem unserer wichtigsten Mitbewerber liegt in der Multifunktionalität der europäischen Landwirtschaft und der Rolle, die sie für die Wirtschaft, die Umwelt, die Gesellschaft und die Landschaftspflege spielt, weshalb es gilt, die Landwirtschaft in Europa zu erhalten und die Einkommen der Landwirte zu sichern.
Man muß jedoch andererseits auch nicht den Glauben vermitteln wollen, daß es für Europa ein anderes mögliches Modell gibt. Diejenigen, die vorgeben, die beiden oben beschriebenen Modelle seien miteinander vereinbar, geben sich einer Illusion hin. Sie hängen der Vorstellung nach, daß hohe Preise, Protektionismus und Bürokratismus in der Landwirtschaft Zukunft haben. Daran festzuhalten ist gleichbedeutend mit dem Verlust des Weltmarktes, Rückgang der Binnennachfrage und damit der Verringerung der Agrarerzeugung Europas. Dieses "Modell" mag möglicherweise kurzfristig eine gewisse Geborgenheit vermitteln, langfristig führt es jedoch sicher in den Niedergang.
Dieses Modell ist nicht im Interesse der Landwirte, die für sich eine Zukunft beanspruchen und die ohne Wachstumsperspektiven nicht auskommen. Und es ist auch nicht das Modell, das sich die Verbraucher, Unternehmen und Steuerzahler wünschen, die immer weniger bereit sind, für die Ansammlung von Lagerbeständen zu bezahlen.
Die regionalen Höchstgrenzen für die Zahl der Prämienansprüche für männliche Tiere werden festgesetzt.
Die Saisonentzerrungsprämie für Ochsen würde in ihrer derzeitigen Form beibehalten. Um diese Regelung effizient anzuwenden, sollte jedoch vorgeschrieben werden, daß die Ochsenproduktion in dem betreffenden Mitgliedstaat von relativer Bedeutung ist (60%).
8.
Im Anschluß an die Forderung des Europäischen Parlaments nach Festlegung einer europäischen Forststrategie sind die forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums erweitert worden. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zugunsten von Erzeugerorganisationen nun der Marktpolitik statt der ländlichen Entwicklungspolitik zugeordnet.
In Ziel-1-Gebieten werden die Modernisierungs- und Diversifizierungsmaßnahmen aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, finanziert, während sie in Ziel-2-Gebieten und in allen anderen Gebieten unter die Abteilung Garantie des EAGFL fallen.
Für Ziel-2-Gebiete bildet die allgemeine Strukturfondsverordnung den rechtlichen Rahmen. Eine Finanzierung aus dem EAGFL, Abteilung Garantie, würde jedoch zwangsläufig einige begrenzte Abweichungen von der Strukturfondsverordnung erforderlich machen. Derartige Abweichungen lassen sich in den meisten Fällen dadurch begründen, daß ähnliche Regeln bereits für die Abteilung Garantie bestehen oder von der Kommission verabschiedet werden können. Keine dieser Abweichungen stellt die Ziel-2-Programmplanung in Frage.
Für die Verordnungen (EWG) Nr. 804/68 (Milch und Milcherzeugnisse), Nr. 805/68 (Rind- und Kalbfleisch) und Nr. 1765/92 (landwirtschafliche Kulturpflanzen) hat die Kommission das einschlägige Konsolidierungsverfahren eingeleitet. Bisher sind dem Rat zwei Konsolidierungsvorschläge vorgelegt worden:
Angesichts der diesbezüglichen Vorschläge im Rahmen der Agenda 2000 sind beide Vorschläge überholt und werden daher formell zurückgezogen.
1 | siehe Zweiter Teil (Die Erweiterung als Herausforderung) Abschnitt III (Strategie für die Erweiterung) Nummer 2 (Intensivierung der Heranführungsstrategie) und Abschnitt IV (Zypern). |
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