05. November 2008

Jakobskreuzkraut – Empfehlungen zur Eindämmung

Hannover (agrar.de) – Das Jakobskreuzkraut konnte sich in den letzten Jahren stark ausbreiten und erlangte bereits 2007 einen hohen Bekanntheitsgrad aufgrund seiner schönen und auffälligen Blütenstände. An Autobahnen und Wegesrändern ist die gelb blühende Pflanze häufig nicht mehr zu übersehen.

Auf die Giftigkeit der Pflanze insbesondere für Pferde und Rinder, aber auch für Schafe und Ziegen bei einer Aufnahme durchs Futter wird in der Fach- und Tagespresse regelmäßig hingewiesen. Ein Massenvorkommen der Pflanze weist eindeutig auf mehrjährig mangelhafte Pflege und Nutzung des Grünlands hin und wird durch eine Vernachlässigung von Pflege und Nutzung deutlich gefördert, so das niedersächsische Landwirtschaftsministerium. Insbesondere seien aus der Nutzung genommene landwirtschaftliche Flächen, Wiesenstandorte mit Schnittterminen ab Mitte Juni sowie mäßig bis gar nicht gepflegte Viehweiden und Straßenbegleitgrün zu nennen.

Das Massenaufkommen von Jakobskreuzkraut ist grundsätzlich einzudämmen. Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen wurden in der Vergangenheit zahlreiche Rahmenbedingungen geändert, um Möglichkeiten zur Bekämpfung von Jakobskreuzkraut zu ermöglichen. Flächennutzer und -bewirtschafter werden regelmäßig in der Presse und durch die Warnhinweise der Landwirtschaftskammer Niedersachsen auf die von dieser Pflanze ausgehende Gefahr hingewiesen. Nur durch eine offensive Kontrollstrategie kann der weiteren Ausbreitung sicher begegnet werden. Hier bedarf es der Aufklärung über geeignete Maßnahmen zur Kontrolle, sobald Kenntnis über das Vorkommen der Pflanze erlangt wurde.

Zur Unterstützung der freiwilligen Aktivitäten zur Regulierung des Jakobskreuzkrautbesatzes auf privaten und öffentlichen Flächen informiert die Landwirtschaftskammer darüber, welche Maßnahmen im speziellen Fall zu ergreifen sind. Es ist darauf zu achten, dass die unterschiedlichsten Fälle berücksichtigt werden, z.B. das Vorkommen im ökologischen Landbau, auf Naturschutzflächen, auf Pferdeweiden, auf aus der Nutzung genommenen landwirtschaftlichen Flächen sowie im Straßenbegleitgrün und auf Industriebrachen. Mit einem frühen und auch häufigen Schnitt von Grünlandflächen und Straßenbegleitgrün lässt sich das Jakobskreuzkraut in der weiteren Ausbreitung regulieren. Das reicht aber in vielen Fällen nicht ausschließlich, oft ist auch eine Unterstützung durch chemische Pflanzenschutzmittel erforderlich.

Der Problematik des Jakobskreuzkrauts wird von den zuständigen Behörden aktiv begegnet. Am 23.10.08 hat im Landwirtschaftsministerium eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Landwirtschaftsministeriums, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, des Niedersächsischen Landkreistages, des Niedersächsischen Städtetages, des Städte- und Gemeindbundes, der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, des Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz und des Umweltministeriums getagt und gemeinsame Maßnahmen abgestimmt.

Als erste Maßnahme wird ein Merkblatt erarbeitet, das veröffentlicht und insbesondere über die kommunalen Spitzenverbände den Gemeinden zur Verfügung gestellt wird. Im weiteren Verlauf werden Kontrollmaßnahmen kommuniziert und aufeinander abgestimmt, um eine weitere Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes zu verhindern, bzw. das Auftreten einzudämmen. Das Vorgehen erfolgt unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Aspekte.
Empfehlungen der LWK Hannover zur Kenntnis:

Empfehlungen

Allgemeine Hinweise zur Eindämmung des Jakobskreuzkrautes:

– Narbenpflege zu Vegetationsbeginn (Schleppen, Walzen).

– Nach Weidenutzung spätestens bis Mitte Juni Weidereste ausmähen.

– Ruhezeiten intensiv beweideter Grasnarben von etwa 21 Tagen einhalten, damit diese sich regenerieren und Reservestoffe einlagern können.

– Nachsaaten regelmäßig im Frühjahr (Weide) oder Spätsommer (Wiese).

– Düngung zur Förderung der narbenbildenden Untergräser

– Wechsel von Schnitt- und Weidenutzung

– Standweiden intensiv nutzen und regelmäßig nachputzen.
Spezielle Hinweise

– Flächenkontrollen im zeitigen Frühjahr durchführen, um die noch in der vegetativen Phase befindlichen Pflanzen des Jakobskreuzkrauts in Menge und Verbreitung zu quantifizieren und Einzelpflanzen zu entsorgen bzw. bei Massenvorkommen rechtzeitig mit geeigneten Pflanzenschutzmitteln zu bekämpfen. Beachten Sie dazu die Hinweise des Pflanzenschutzdienstes.

– Bewirtschafter von aus der landwirtschaftlichen Nutzung genommenen Acker- und Grünlandflächen sind darauf hinzuweisen, dass diese Bestände im Sinne einer ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung außerhalb der Sperrfrist (1. April bis 30. Juni) vor dem Aussamen kulturschädlicher Pflanzenarten mindestens gemulcht werden sollten.

– Als sicherste Methode in nicht dominanten Beständen kann das Ausreißen der Einzelpflanzen gelten. Das Ausreißen von Einzelpflanzen hat sorgfältig zu geschehen, damit nicht neue Lücken entstehen, in denen sich Samen derselben Art etablieren können.

– Größere Anteile Jakobskreuzkraut in der Gesamtfläche sind mit vertretbarem Zeit- und Kostenaufwand nur durch den Einsatz von Pflanzenschutz einzudämmen.

– Flächen, die aufgrund von Naturschutzauflagen oder im Ökologischen Landbau nicht gespritzt werden dürfen, müssen durch Schröpfschnitte und intensive Pflegemaßnahmen saniert werden.

– Bei der Mahd und Abfuhr etwa zum Zeitpunkt der Blüte, aber noch vor der Samenreife, kann von unschädlicher Kompostierung ausgegangen werden, samenreife Bestände können aber auch nach Kompostierung noch keimfähige Samen verbreiten.

– Das Verbrennen von Erntegut (als Rund- oder Quaderballen) derartiger Aufwüchse muß auf kommunaler Ebene angezeigt und ggf. genehmigt werden.

– Bei sehr starker Verkrautung der Flächen ist auf ökologisch wirtschaftenden Betrieben keine andere Lösung möglich als eine Neuansaat der Wiese nach dem Zerstören des alten, verunkrauteten Bestandes. Die Gefahr der Wiederbesiedlung aus dem Samenvorrat des Bodens ist dabei groß, deshalb sollte auf hohe Aussaatstärke (40 kg / ha) und gleichmäßige Standraumverteilung der Grassaat, etwa durch Einsatz von Übersaatverfahren mit Striegel geachtet werden. Außerdem ist bei Neuansaaten eine gute Nährstoffversorgung der Gräser durch entsprechende Düngung sicherzustellen, um hier die Konkurrenzverhältnisse im Vorfeld zu regulieren.

Fazit: Massenvorkommen von Jakobskreuzkraut müssen ernsthafte Besorgnis auslösen. Schafe und Ziegen gelten zwar als relativ unempfindlich gegenüber der Aufnahme von PA könnten aber insbesondere bei erheblichen Anteilen Kreuzkraut im Heu stark gesundheitsschädigende Mengen aufnehmen. Regelmäßige Pflege und Ausmahd von Weideresten sowie die Anwendung pflanzenbaulicher Grundsätze in der Grünlandbewirtschaftung verhindern die Massenausbreitung dieser Ruderalpflanze im Grünland.

Eigentümer und Bewirtschafter von „aus der Erzeugung genommenen Flächen“ sollten auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen Flächenpflege zur Vermeidung der Ausbreitung von unerwünschten Kräutern hingewiesen werden.

Ein Anzeige- und Bekämpfungsgebot besteht in Niedersachsen derzeit nicht, könnte aber bei zunehmender Ausbreitung in Kulturflächen durchaus in Betracht kommen.

Links zum Thema Neophyten.




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