25. Juli 2008

Broschüre „Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein“ bündelt Bundes- und Landesnaturschutzgesetze

Themen: Medien,Naturschutz,Schleswig-Holstein — info @ 08:07

Kiel (agrar.de) – Das aktuelle Landesnaturschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz und die Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden sind vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume erstmals in einer Broschüre zusammengefasst worden. Auf 166 Seiten ist das „Naturschutzrecht für Schleswig-Holstein“ ab sofort erhältlich und zu beziehen per Email, telefonisch unter 0431-988-7146 oder als PDF-Datei im Internet verfügbar.

„Ein modernes Naturschutzgesetz muss zeigen, dass es den Menschen zutraut, eigenverantwortlich und mit kreativen, individuellen und kooperativen Lösungen die Natur zu schützen. Gesetzlicher Zwang muss auf den Unbelehrbaren beschränkt werden“, betonte Umweltminister Dr. Christian von Boetticher noch einmal mit Blick auf die Gesetzesnovelle.

Das neue Landesnaturschutzgesetz wird in sechs Abschnitten dargestellt. Die Kernelemente der Neuerung sind Deregulierung, Beschränkung auf unerlässliche Planungsebenen, Verfahrensstraffung, Stärkung kooperativer Lösungen sowie die Umsetzung von Europa- und Bundesrecht. Es umfasst in der Broschüre 71 Seiten und ist auf weißem Papier gedruckt. Das Bundesnaturschutzgesetz ist zum Zweck der besseren Übersichtlichkeit und des Zugriffs auf grünem Papier gedruckt und umfasst 75 Seiten. Die Zuständigkeiten in Schleswig-Holstein werden nicht mehr per Gesetz, sondern durch Verordnung geregelt, die auf vier Seiten im Anschluss an das Landesnaturschutzgesetz folgt.

Das neue Landesnaturschutzgesetz kommt mit 76 statt wie bisher 103 Paragraphen aus. Den neuen Gesetzentwurf bewertete von Boetticher als „optimale Mischung zwischen der Bewahrung gewachsener Strukturen, Beteiligungen und Organisationen einerseits und den Anforderungen an Entbürokratisierung und Deregulierung andererseits“.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Schleswig-Holstein.




   (c)1997-2017 @grar.de