12. März 2008

BÖLW: Monsanto-Monitoring für Gen-Mais 810 ist ein Skandal

Themen: Gentechnik,Mais,Pflanzen,Umwelt,Wirtschaft — info @ 19:03

Seehofer soll Anbaugenehmigung zurückziehen

Berlin (agrar.de) – „Monsanto will die von der EU geforderte Überwachung des Gentech-Anbaus auf Untersuchungen von Instituten gründen, die das Unternehmen noch nicht einmal gefragt hat und die teils über gar keine relevanten Daten verfügen!“ sagte der Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Dr. Felix Prinz zu Löwenstein. „Es ist dreist, den Zulassungsbehörden einen solchen Schwindel in den Postkasten zu legen und zu erwarten, dass eine daraufhin gewährte Zulassung aufrechterhalten wird. Seehofer muss Monsanto zeigen, dass er sich nicht verschaukeln lässt und die Anbaugenehmigung für MON 810 sofort zurückziehen.“

Löwenstein verwies darauf, dass etliche andere europäische Staaten – Ungarn, Polen, Österreich und Frankreich – den Anbau des umstrittenen Gen-Mais gestoppt haben. „Auch bei uns müssen die Interessen der Bürger und der Schutz unserer Natur und Ernährung das politische Handeln bestimmen und nicht die Winkelzüge eines Gentech-Multis.“

Als einen andauernden Skandal bezeichnete es der BÖLW-Vorsitzende, „dass die Entscheidung über die Zulassung von GVO auf Europäischer Ebene nach wie vor auf der Grundlage von Daten erfolgt, die Monsanto und Co. selbst erheben und filtern. Die dafür zuständige EFSA ist bislang nicht in der Lage, eigene unabhängige Untersuchungen durchzuführen!“ Er forderte den deutschen Landwirtschaftsminister auf, den Druck auf die EU zu verstärken, um diesen Missstand zu beenden.

Auch die stellvertretende verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiss, hält den von Monsanto vorgelegte Monitoringplan für ’nicht geeignet, für eine aussagekräftige und auswertbare Beobachtung der Umweltauswirkungen zu sorgen‘. Der Anbau von Mon810 müsse deshalb ausgesetzt werden.

Zentraler Teil des aktuellen Monitoringplans von Monsanto sind Frageboegen, die an die Landwirte verteilt werden. Solche Frageboegen hatte das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL im vergangenen April, als den Landwirten die Vermarktung von Mon810 untersagt worden war, als unzureichend bewertet: ‚Der Genehmigungsinhaber lässt Landwirte, die MON 810 anbauen, einen Fragebogen ausfuellen, in dem allgemeine Anbaudaten sowie verschiedene Parameter abgefragt werden. Diese Frageboegen sind ein nützliches Instrument für eine rein visuelle Erfassung agronomisch relevanter Aspekte der Anbaufläche. Sie sind aber nicht geeignet, statistisch auswertbare Daten zu Umweltauswirkungen auf Agrarflächen und in der Umgebung, zum Beispiel auf Nichtzielorganismen, zu liefern. Fragebögen stellen somit ein ergänzendes Element dar, können aber ein Monitoring nach der Richtlinie 2001/18/EG nicht ersetzen.“

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