07. Dezember 2007

Fehlende Berücksichtigung der Imkerei im Gentechnikrecht

Themen: Bienen,Gentechnik,Tiere,Umwelt,Verbände — info @ 12:12

München (agrar.de) – Am 30. November wurde durch den Bundesrat die ‚Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung – GenTPflEV)‘ mit Änderungen verabschiedet. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund weist darauf hin, dass der Bundesrat auf Empfehlung des Agrarausschusses des Bundestages auch Folgendes beschloss:

E n t s c h l i e ß u n g

1. Der Bundesrat fordert den Bund auf, mit einer Verordnung schnellstmöglich sicherzustellen, dass auch die Belange der Imkerei beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen angemessen berücksichtigt werden. Der Geltungsbereich der vorliegenden Verordnung schließt die Imkerei nicht ein. Die Koexistenz beinhaltet jedoch nicht nur das Nebeneinander des GVO-Anbaus und konventionellen Pflanzen, sondern auch des GVO-Anbaus und der Imkerei. Hierfür sind gesonderte Regelungen erforderlich.

Obwohl die Bienenhaltung ganz offensichtlich in vielfacher Hinsicht vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen betroffen ist, kamen im Regierungsentwurf der ‚Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung – GenTPflEV)‘ die Begriffe ‚Bienen‘, ‚Imker‘ oder ‚Honig‘ nicht einmal vor. Das Gleiche gilt für die geplante Novelle des Gentechnikgesetzes.

‚Der Auffassung der Bundesregierung, es sei ‚Gute fachliche Praxis‘, Bienen, Imker und Bienenprodukte vollkommen zu ignorieren, wurde nun vom Bundesrat eine klare Absage erteilt‘, sagte Manfred Hederer, Präsident des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbundes (DBIB).

‚Ein Bienenvolk beweidet ein Gebiet von mindestens 30 Quadratkilometern und sammelt dabei Pollen und Nektar von vielen verschiedenen Trachtquellen‘, erläuterte Walter Haefeker, Vorstandsmitglied und Gentechnikexperte beim DBIB. ‚Trotz ihrer hohen Intelligenz können Bienen dabei nicht zwischen natürlichen und gentechnisch veränderten Pflanzen unterscheiden und sind auch nicht in der Lage festzustellen, ob die GVO-Pflanzen eine Zulassung als Lebensmittel in der EU haben. Daraus ergeben sich erhebliche Ko-Existenzprobleme bei der Erzeugung von Bienenprodukten. Der Verbraucher lehnt Gentechik in Lebensmitteln ab. Dies gilt besonders für Naturprodukte wie Honig und Blütenpollen.‘ Alle bisherigen Versuche der Imkerverbände, Herrn Seehofer und die zuständigen Beamten im Landwirtschaftsministerium auf die besondere Situation der Bienenhaltung bei der Koexistenz aufmerksam zu machen, blieben leider ohne jedes greifbare Ergebnis.

Die berufsständische Vertretung der Imker begrüßt daher, dass der Bundesrat der Bundesregierung nun klare Hausaufgaben gegeben hat und wird sich dafür einsetzen, dass diese rechtzeitig vor Verabschiedung des novellierten Gentechnikgesetzes im Sinne der Imker und ihrer Kunden erledigt werden.

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