Bundesrat zum Tierschutz-TÜV
Stellungnahme zum Tierschutzgesetz
Berlin (agrar.de) – Der Bundesrat hat in sich seiner heutigen Plenarsitzung zum geplanten Prüfverfahren für Nutztierställe geäußert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, das Inverkehrbringen von Haltungseinrichtungen für Nutztiere von einem Prüf- und Zulassungsverfahren abhängig zu machen.
In seiner Stellungnahme verweist der Bundesrat auf mehrere eigene Entschließungen, in denen er ein solches Verfahren für Legehennenhaltungssysteme bereits angeregt hatte. Zuletzt im April 2006 hatte der Bundesrat gefordert, ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren zu entwickeln und so einzuführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte Stalleinrichtungen für Legehennen in den Verkehr gebracht werden.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
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