12. Juni 2007

Rheinland-Pfalz reicht Klage gegen Hennenhaltung beim BVG ein

Themen: Geflügel,Rheinland-Pfalz — info @ 10:06

Mainz (agrar.de) – Die rheinland-pfälzische Landesregierung wird noch im Juni beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klage zur Normenkontrolle gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (Hennenhaltung) einreichen. Der Ministerrat hat heute den diesbezüglichen Bericht von Umweltministerin Margit Conrad entgegen genommen. Das Normenkontrollverfahren richtet sich gegen die Haltung von Legehennen in Käfigen. Damit wird der Ministerratsbeschluss vom 21. November 2006 umgesetzt. Ministerpräsident Kurt Beck und Umweltministerin Margit Conrad sind vom Erfolg der Klage überzeugt. Die Klageschrift wurde von Prof. Dr. Josef Ruthig (Johannes Gutenberg-Universität Mainz) in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz sowie dem Ministerium der Justiz erarbeitet; Ruthig ist bevollmächtigter Prozessvertreter. Die in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorgesehene Kleingruppenhaltung verstößt nach Auffassung der Umweltministerin gegen das Tierschutzgesetz, da sie pro Tier nur wenig mehr Platz als ein DIN A-4-Blatt biete. Die ausgestalteten Käfige erlaubten kein artgerechtes Verhalten. Mit dem bloßen Verweis auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit würden wirtschaftliche Interessen der Tierhalter einseitig bevorzugt und die Belange des Tierschutzes nicht ausreichend in die Abwägung miteinbezogen. In den Kleingruppenkäfigen haben die Tiere aufgrund der räumlichen Enge und der Ausstattung der Käfige keine Möglichkeit ihre angeborenen, arteigenen Verhaltensweisen zu leben; dazu gehört z.B. das genetisch fixierte Picken und Scharren oder das zur Gefiederpflege wichtige Sandbaden. Nestgrößen von 90 Quadratzentimeter pro Tier erlauben auch keine artgerechte, ungestörte Eiablage, die Höhe von 60 Zentimetern macht kein „Aufbaumen“ geschweige denn Flattern möglich. Diese Grundanforderung an eine artgerechte Haltung hatte bereits das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1999 festgestellt. Mit der im Jahr 2001 getroffenen Entscheidung, die Käfighaltung bis Ende 2006 abzuschaffen, seien für Tierhalter und Geflügelwirtschaft verlässliche Rahmenbedingungen gesetzt worden, betonen Beck und Conrad. Die im April dieses Jahres beschlossene Verlängerung der Übergangsfristen bedeuteten nicht nur, dass bis Ende 2020 gegen das Tierschutzgesetz verstoßen werde, sondern auch, dass diejenigen Geflügelhalter bestraft werden, die sich auf das ursprünglich für Ende 2006 vorgesehene Verbot der Käfighaltung eingestellt und investiert haben. Die Verordnung begünstige die Altunternehmer, die auf die konventionelle Käfighaltung gesetzt haben in ungerechtfertigter Weise. Außerdem macht die Klageschrift verfahrungsrechtliche Mängel beim Zustandekommen der Legehennenhaltungsverordnung geltend.

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